EU-Clean Energy Package

24 Juli, 2019

Legislativpaket zur Energie- und Kimapolitik

Am 22. Mai 2019 wurde das umfassendste EU-Legislativpaket zur Energie- und Klimapolitik aller Zeiten – das Clean Energy Package „Clean Energy for all Europeans“ – vom Ministerrat final verabschiedet. Für die kommenden Jahre bedeuten die neuen Gesetze einen umfassenden Transformationsprozess. Dieser ergibt sich teils direkt aus den Bestimmungen der Verordnungen und teils aus den nationalen Umsetzungen der Mitgliedstaaten nach den Vorgaben der Richtlinien. Der reformierte Rechtsrahmen definiert die Spielregeln für den Strommarkt in Europa.

Die wichtigsten Inhalte im Überblick

Perspektive Verteilnetzbetreiber (VNB)

Veränderte Aufgaben des VNB
  • Marktorientierte Beschaffung von Systemdienstleistungen und Flexibilität
  • Abgabe eines Netzentwicklungsplans alle zwei Jahre
  • Unbundling: Betrieb von Speichern und E-Ladesäulen nur unter bestimmten Voraussetzungen
Erlaubte Tätigkeiten
  • Weitere Einschränkungen bei erlaubten Tätigkeiten (Blacklist- zu Whitelist-Prinzip): nur Tätigkeiten, die in der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie bzw. -verordnung stehen, sind erlaubt
  • BNetzA muss Tätigkeiten außerhalb der Verordnung und Richtlinie zum Strombinnenmarkt prüfen und genehmigen
Daten und Marktprozesse
  • Technischen Lieferantenwechsel innerhalb von 3 Wochen ermöglichen, ab 2026 innerhalb von 24 Stunden
  • Interoperable Datenformate, nationales Datenmanagementmodell
  • Kostenloser Zugang für Stromkunden zu ihren Verbrauchsdaten; Kunden dürfen eigenständig entscheiden, an welche Unternehmen Verbrauchsdaten weitergegeben werden
Netzentgelte
  • Anreize für effizienten Netzbetrieb, inklusive Beschaffung von Dienstleistungen
  • Verursachungsgerechtigkeit, Innovation
  • Keine Diskriminierung von Speichern
  • Regelmäßiger Best Practice Report zur Netzentgeltsystematik durch ACER
Akteure und Flexibilisierung der Märkte
  • Neue Rechte für aktive Kunden (Prosumer/Flexumer) zu Erzeugung, Speicherung, Verkauf von Strom
  • Neue Rechte für Bürgerenergiegesellschaften zu Netzbetrieb
  • Nachfragesteuerung mittels Aggregatoren
Zuständigkeiten und Einflussnahme auf EU
  • Gründung eines Verteilnetzbetreiber-Gremiums (DSO Entity) auf EU-Ebene
  • Neue Network Codes
  • Mehr Entscheidungs- und Monitoringkompetenzen für ACER und die EU-Kommission auch zu Entscheidungen zu grenzüberschreitenden Regulierungsfragen

Perspektive integrierter Versorger

Aufgaben der integrierten Versorger
  • Marktorientierte Beschaffung von Systemdienstleistungen und Flexibilität, gegebenenfalls über Aggregatoren; Spitzenkappung
  • Einführung einer neuen jährlichen Einsparung von 0,8 Prozent des Endenergieabsatzes von 2021 bis 2025 (nationale Umsetzung ausstehend)
Akteure und Flexibilisierung der Märkte
  • Neue Rechte für aktive Kunden (Prosumer/Flexumer) zu Erzeugung, Speicherung und Verkauf von Strom
  • Neue Rechte für Bürgerenergiegesellschaften zu Erzeugung, Speicherung und Versorgung
  • Nachfragesteuerung mittels Aggregatoren
  • Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien- und KWK-Anlagen, Schwellenwerte liegen bei 400 kW (ab 2021) und 200 kW (ab 2026)
  • Stärkung der Eigenversorgung durch Anhebung der Steuer- und Abgabenfreisetzung auf 30 kW installierte Leistung
  • Ermöglichung konsistenter Handelsprodukte an Strommärkten
Preis- und Gebührenbildung
  • Wechselgebühren können an Stromkunden weitergegeben werden (abhängig vom Beschluss des Mitgliedstaates)
  • Bereitstellung der Stromangebote innerhalb eines kostenfreien Vergleichsportals für Stromkunden
  • Dynamische Preise für Kunden mit Smart Meter
  • Einsatz von Smart Metern muss sichergestellt sein
  • Regelmäßiger Best Practice Report zur Netzentgeltsystematik durch ACER
Daten und Marktprozesse
  • Technischen Lieferantenwechsel innerhalb von drei Wochen ermöglichen, ab 2026 innerhalb von 24 Stunden
  • Interoperable Datenformate, nationales Datenmanagementmodell
  • Kostenloser Zugang für Stromkunden zu ihren Verbrauchsdaten; Kunden dürfen eigenständig entscheiden, an welche Unternehmen Verbrauchsdaten weitergegeben werden
  • Kapazitätsmechanismen zu Kraftwerksförderung

Perspektive Übertragungs­netzbetreiber (ÜNB)

Europaweiter Stromhandel und Redispatch
  • Öffnung der grenzüberschreitenden Stromleitungen (Interkonnektoren) auf 70 Prozent der Nettoübertragungskapazität bis 2025
  • Neue Letztentscheidungskompetenz der EU-Kommission zur Neukonfiguration von Stromgebotszonen, wenn Interkonnektorenöffnung nicht ausreichend erfolgt 
  • Notwendigkeit des zügigen Netzausbaus, um das Interkonnektorenziel zu erreichen
  • Berücksichtigung des EU-Stromverbundziels von 15 Prozent bis 2030
  • Redispatch mit Erneuerbaren- und KWK-Anlagen sowie Speichern möglich
Verstärkte europäische Kooperation
  • Aufbau von regionalen Koordinierungszentren, unter anderem mit Festlegungskompetenz von Netzkodizes und eingeschränkter Letztentscheidungskompetenz auf grenzüberschreitenden Handel und Sicherheit; Entscheidungen werden mit Zweidrittelmehrheit beschlossen
  • Bestimmung möglicher Szenarien von Stromversorgungskrisen
  • Zusammenarbeit von ENTSO-E mit dem neuen Verteilnetzbetreiber-Gremium (DSO Entity)
  • Mehr Entscheidungs- und Monitoringkompetenzen für ACER und die EU-Kommission
Kapazitätsmechanismen
  • Kapazitätsmechanismen sind nur in Ausnahmefällen zulässig
  • Ausschluss von Kraftwerken mit über 550 g CO2/kWh. Dies gilt ab 1.1.2020 für neue Kapazitäten; ab 1.7.2025 für Zahlungen in bestehenden Kapazitätsmechanismen
  • Einstufung der Netzreserve als Kapazitätsmechanismus
  • Grenzüberschreitende Kapazitätsberechnungen
Veränderte Aufgaben der ÜNB
  • Marktorientierte Beschaffung von Systemdienstleistungen und Flexibilität
  • Höhere Auslastung der Netze durch Netzbooster; Betrieb bei Investition bis 2024 genehmigt
  • Veröffentlichung der Netzausbaupläne
Aggregator & Flexibilisierung der Märkte
  • Aggregatoren können wettbewerbliche Beschaffung von Systemdienstleistungen übernehmen
  • Zugang zum Regelenergiemarkt für alle Marktteilnehmer ermöglichen, gegebenenfalls über Aggregatoren
Daten und Marktprozesse
  • Interoperable Datenformate, nationales Datenmanagementmodell
  • Kostenloser Zugang für Stromkunden zu ihren Verbrauchsdaten; Kunden dürfen eigenständig entscheiden, an welche Unternehmen Verbrauchsdaten weitergegeben werden

Fristen

Fristen

Contact us

Henry Otto

Henry Otto

Leiter Energy Consulting, PwC Germany

Tel.: +49 160 90575374

Jan-Frederik Zöckler

Jan-Frederik Zöckler

Partner, PwC Germany

Tel.: +49 69 9585-5530

Follow us