Unternehmen müssen damit rechnen, dass sich mit dem neuen Rechnungslegungsstandard zur Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer erhebliche Änderungen in ihren Kennzahlen ergeben werden. Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den neuen Standard veröffentlicht. Er sieht vor, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Pensionsrückstellungen künftig direkt in der Bilanz abgebildet werden müssen. Sie werden erfolgsneutral im Eigenkapital, nicht mehr in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das soll die Vergleichbarkeit von Abschlüssen erhöhen.
"Der neue Standard wird erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung von Unternehmen haben", sagt Christoph Scharr, Senior Manager im National Office, der Grundsatzabteilung von PwC. "Insgesamt gehen wir künftig von einer höheren Volatilität aus, die Konzerne gegenüber Investoren und Analysten werden erläutern müssen." Durch den neuen Standard zur Bilanzierung leistungsorientierter Pensionspläne komme zudem auf die Firmen deutlicher Aufwand zu: Die Unternehmen müssen ihre Bilanzierungsrichtlinien, Prozesse und Standardkontenpläne den neuen Vorgaben des IASB anpassen. "Wir empfehlen den Firmen, rechtzeitig ihre Reporting-Prozesse zu analysieren und entsprechend umzustellen", so Dr. Bernd Hackenbroich, Senior Manager bei PwC im Team Capital Markets & Accounting Advisory Services.
Die Neuregelung sieht außerdem deutlich erweiterte Angabepflichten vor. Beispielsweise müssen die Unternehmen beschreiben, welchen Risiken sie durch die Pensionszusagen ausgesetzt sind. Auch die Investmentstrategie und deren Risiken sind detaillierter darzustellen als bisher.
Bisher hatten Unternehmen mit der sogenannten Korridor-Methode die Möglichkeit, Schwankungen in den Pensionsverpflichtungen, die sich beispielsweise durch die Änderung des Zinssatzes ergeben, über einen längeren Zeitraum verteilt zu erfassen. Nach dem neuen Standard sind sie verpflichtet, diese versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sofort zu erfassen. Zwar erfolgt die Erfassung erfolgsneutral im Eigenkapital, jedoch werden zukünftig bereits geringfügig erscheinende Änderungen in den Bewertungsannahmen zu deutlichen Schwankungen im Eigenkapital und den Pensionsrückstellungen führen.
Die Finanzkosten von Pensionszusagen werden künftig anders berechnet. Bisher wurden der Ertrag aus dem Planvermögen, das der Finanzierung der Pensionsleistungen dient, und die Zinskosten aus den Pensionsverpflichtungen separat ermittelt. Nach dem neuen Standard gilt der sogenannte Net Interest Approach: Die Netto-Finanzkosten einer Pensionszusage werden auf Basis eines Zinssatzes, bezogen auf die Differenz zwischen Planvermögen und Pensionsverpflichtung, berechnet. "Dieses Verfahren erhöht zwar die Vergleichbarkeit der Firmen, wird aber der Anlagestrategie und damit auch der Risikoexposition der einzelnen Unternehmen nicht gerecht", so Christoph Scharr.
Für Unternehmen ergibt sich durch den neuen Standard ein erheblicher Aufwand. Die Neuregelung hat auch Einfluss auf das ausgewiesene Gesamtergebnis einer Firma. PwC-Experten empfehlen, genau zu analysieren, welche Kennzahlen sich verändern werden, und die Stakeholder darüber frühzeitig zu informieren. "Denn neben der Abschaffung der Korridor-Methode führen auch die Effekte des Net Interest Approach zu einer Veränderung von Kennzahlen wie EBITDA und Eigenkapitalquote", so Dr. Bernd Hackenbroich. "Hiermit verbunden sind Auswirkungen auf die unternehmensinterne Bemessung von Vorstandsvergütungen oder Finanzierungsquoten." Zudem ist es wichtig, die internen Prozesse zur Bilanzierung rechtzeitig umzustellen. Der Standard des IASB muss in konkrete Bilanzierungsrichtlinien für die einzelnen Konzerne umgesetzt werden. Die Neuregelung greift voraussichtlich zum Jahr 2013.
"Insgesamt werden durch den neuen Standard mehr Transparenz und Vergleichbarkeit erreicht. Allerdings handelt es sich bei den Neuregelungen um eine Kompromisslösung, die dem anfänglichen Ziel, die Regelungen auf eine konzeptionell saubere Basis zu stellen, nur bedingt gerecht wird", so Christoph Scharr.
Mehr Unsicherheit als zuvor herrscht beim Thema Altersteilzeit. Bislang wurden diese Zahlungen als sogenannte Termination Benefits wie Abfindungen bilanziert. Der neue Standard sieht vor, dass Altersteilzeitregelungen ähnlich wie Pensionsrückstellungen bewertet werden müssen, macht aber keine klaren Vorgaben zur Bilanzierung. In jedem Fall werden versicherungsmathematische Gutachten notwendig sein, um die Leistung korrekt zu berechnen.