Neue Regeln zur Umsatzrealisierung fordern die IT-Systeme zur Rechnungslegung

IFRS-Bilanzierer müssen ihre Rechnungslegungssysteme darauf vorbereiten, für die Erfassung realisierter Umsätze eine bislang nicht dagewesene Fülle unterschiedlichster Daten detailliert zu verarbeiten. Das lässt der neue Exposure Draft zur Umsatzrealisierung erkennen, den das International Accounting Standards Board (IASB) im November 2011 vorgelegt hat. Anwenden müssen Unternehmen die vorgeschlagene neue Regelung in den International Financial Reporting Standards (IFRS) voraussichtlich ab dem Jahr 2015.

"Nach den Regelungen des Re-Exposure Draft sind künftig grundsätzlich alle in einem Vertrag vereinbarten Leistungskomponenten zu identifizieren und die Umsätze für jede einzelne Leistungskomponente separat zu erfassen", erklärt Guido Fladt, Leiter des "National Office", der PwC-Grundsatzabteilung für Fragen der Rechnungslegung, warum er eine Flut von Daten auf die Rechnungslegungssysteme zukommen sieht. Einzelne Leistungskomponenten können beispielsweise vorliegen, wenn neben der Lieferung einer Maschine auch deren Wartung vereinbart wurde oder für eine neu programmierte Software regelmäßige Updates zur Verfügung gestellt werden sollen.

Grundsätzlich gilt künftig: Umsätze der einzelnen Leistungskomponenten sollen immer zu genau dem Zeitpunkt erfasst werden, zu dem der Verkäufer die jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine bestellte Maschine geliefert wurde und damit die Kontrolle über diese Maschine an den Kunden übergegangen ist. Davon abweichend ist aber auch eine Erfassung über einen längeren Zeitraum möglich, über den Leistungen, wie regelmäßige Wartungsarbeiten an einer Maschine, kontinuierlich erbracht werden. Die bisherigen Spezialregelungen zur kontinuierlichen Umsatzrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung, die derzeit unter anderem zur Umsatzrealisierung bei der Herstellung von Gebäuden, Kraftwerken oder Schiffen herangezogen werden, entfallen künftig.

"Unternehmen müssen angesichts des neuen Exposure-Drafts zur Umsatzrealisierung ihre bisherigen Vertragsgestaltungen insbesondere bei langfristigen Fertigungsaufträgen analysieren, ob eine kontinuierliche Umsatzerfassung weiterhin möglich ist", rät Christoph Scharr, der im National Office von PwC für das Thema Umsatzrealisierung verantwortlich ist. Denn wenn die Umsätze nicht mehr kontinuierlich gezeigt werden dürfen, sondern erst in einem Schwung zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Fertigung beendet ist, drohen erhebliche Schwankungen der Umsatzzahlen.

Die Höhe der insgesamt zu erfassenden Umsatzerlöse ergibt sich aus der im Vertrag festgelegten Gegenleistung. Diese wird grundsätzlich anhand der Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungskomponenten aufgeteilt, unabhängig davon, welcher Kaufpreis vertraglich für eine bestimmte Leistungskomponente vereinbart oder in Rechnung gestellt wurde. 

"Die vorgesehenen Regelungen zur Umsatzrealisierung können dazu führen, dass künftig der Rechnungsbetrag, der von dem Kunden bezahlt wird, von dem Betrag abweicht, der als Umsatz ausgewiesen wird", gibt PwC-Experte Fladt zu bedenken. Das werde erhebliche zusätzliche neue Anforderungen an die Rechnungslegungssysteme stellen - die durch die Umstellung auf die neuen Regelungen zur Umsatzrealisierung ohnehin schon belastet sind.

IASB-Vorschlag führt zum Ausweis von unterschiedlichen Umsatzgrößen

Unabhängig vom jeweiligen Umsatz sollen Unternehmen nach dem Vorschlag des IASB künftig das Ausfallrisiko erfassen, dass ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt. Bereits bei Erbringung der Leistung sollen sie dieses Risiko bewerten und als Korrekturposten von den Brutto-Umsatzerlösen abziehen. Ändert sich später die Einschätzung, ist dies ebenfalls in diesem Korrekturposten zu berücksichtigen. "Damit", erklärt Scharr, "sind künftig in der Gewinn- und Verlustrechnung zwei Umsatzgrößen erkennbar: die (Brutto-)Umsatzerlöse, die das Volumen der verkauften Waren- und Dienstleistungen wiederspiegeln, und die (Netto-)Umsatzerlöse, für die auch ein korrespondierender Zahlungseingang erwartet wird."