Wertminderungsmodell für Finanzinstrumente weiter in der Diskussion

Die Regeln, nach denen IFRS-Bilanzierer künftig Wertminderungen von Finanzinstrumenten bilanziell erfassen sollen, stellen die Standardsetzer von International Accounting Standards Board (IASB) und Financial Accounting Standards Board (FASB) weiterhin vor Herausforderungen. "Man versucht da die Quadratur des Kreises", meint Andrea Bardens, Partnerin im National Office, der PwC-Grundsatzabteilung für Fragen der Rechnungslegung, und spezialisiert auf Finanzinstrumente: "Bilanzen sollen einerseits tatsächlich bestehende Risiken ausweisen, andererseits soll die Risikovorsorge nicht zu gravierenden Auswirkungen durch zu negative Darstellungen führen. Den Mittelweg versuchen die Standardsetzer zu finden. Sie sehen sich einer Protestwelle insbesondere von Banken gegenüber, die sich durch die Eigenkapitalvorschriften des Basel-III-Rahmenwerks ohnehin unter Druck sehen."

Eines der Kernziele der Standardsetzer im Rahmen des IFRS-9-Projekts ist der Wechsel von dem in IAS 39 verankerten und während der Finanzmarktkrise stark kritisierten incurred-loss-Modell zu einem expected-loss-Modell. Die geplante Ermittlung der Risikovorsorge nach dem neuen Modell des IFRS 9 stellt auf erwartete Kreditausfälle ab. Demnach sind Verluste anzusetzen, auch wenn sie noch nicht eingetreten aber absehbar sind. Bislang werden Wertminderungen hingegen in einem zweistufigen Verfahren ermittelt: Zuerst ist der Eintritt eines Verlustereignisses nachzuweisen, danach seine Auswirkungen auf die erwarteten Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument zu quantifizieren.

Wertminderung auf Basis der erwarteten Verluste bereitet Probleme

Die detaillierte Ausgestaltung eines auf erwarteten Verlusten basierenden Modells erwies sich bisher jedoch als problematisch. Der Standardentwurf ED/2009/12 "Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen" sowie seine Ergänzung vom Januar 2011 durch das "Supplement to ED/2009/12" wurden verworfen aufgrund ihrer praktischen Umsetzungsprobleme und ihrer konzeptionellen Mängel, die zahlreiche Anwender im Rahmen der Kommentierung aufgezeigt hatten.

In der Diskussion steht gegenwärtig mit dem so genannten three bucket approach ein Modell, mit dem eine mögliche Verschlechterung der Kreditqualität im Laufe der Zeit abgebildet werden soll. Auf dieser Grundlage sollen die Wertminderungsvorschriften finalisiert werden. Ein Re-Exposure Draft ist nach diversen Terminverschiebungen nun für das zweite Halbjahr 2012 geplant.

Nach dem gegenwärtig diskutierten Konzept werden finanzielle Vermögenswerte in drei Gruppen, die sogenannten Buckets, unterteilt. Alle erworbenen und neu emittierten Schuldinstrumente werden zunächst in Bucket 1 eingeordnet. Für diese Gruppe wird davon ausgegangen, dass der Kaufpreis bzw. der vereinbarte Zins das Kreditrisiko des Instruments berücksichtigt.

Das Wertminderungsmodell der Zukunft soll für Bucket 1 einen Einblick in erwartete Kreditausfälle ermöglichen, die sich innerhalb der nächsten zwölf Monate materialisieren.

Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Portfolio-Ebene für finanzielle Vermögenswerte mit ähnlichem Risikoprofil. Sobald die Schuldinstrumente eine Verschlechterung der Kreditqualität erleiden, erfolgt ein Transfer in die anderen Buckets.

Verschlechterung der Kreditqualität führt zur Einordnung in einen anderen Bucket

Der Übergang von Bucket 1 zu Bucket 2 oder 3 ist erforderlich, sobald eine Verschlechterung der Kreditqualität seit Erstansatz des Instruments beziehungsweise des Portfolios beobachtet wird. Dies wird anhand von zwei Kriterien beurteilt: Zum einen ist es notwendig, dass eine nicht nur unwesentliche Verschlechterung der Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz des Instruments stattgefunden hat. Zum anderen soll eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die vertraglichen Cashflows nicht vollständig einbringlich sind.

Erfolgt ein Übergang von Bucket 1 in die anderen Buckets, muss als Risikovorsorge der Betrag der insgesamt über die Laufzeit des Schuldinstruments erwarteten Verluste erfasst werden. Bucket 2 und 3 unterscheiden sich im Hinblick auf die Kalkulationsbasis: Während die Ermittlung der erwarteten Verluste bei Bucket 2 auf Portfolio-Ebene erfolgt, umfasst Bucket 3 ausschließlich Schuldinstrumente, die einzeln bewertet werden. Die Höhe der gebildeten Risikovorsorge kann daher je nach Zuordnung zum jeweiligen Bucket variieren, weil zur Quantifizierung der Wertminderung Informationen eines unterschiedlichen Detailgrades herangezogen werden. In allen Buckets sind für die Ermittlung der erwarteten Verluste sämtliche verfügbaren Informationen heranzuziehen, also historische Daten, Marktbedingungen sowie Prognosen.

Standardsetzer müssen noch eine Reihe offener Fragen klären

"Der three bucket approach ist derzeit noch nicht konzeptionell ausgereift und wirft daher eine Vielzahl von Fragen auf", erklärt PwC-Expertin Andrea Bardens: Offen ist unter anderem, ob ein – möglicherweise vereinfachtes – expected-loss-Modell oder ein incurred-loss-Modell auf kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anzuwenden sein wird.

Eine Ausnahme haben der IASB und der FASB bereits für Instrumente beschlossen, die mit einem Abschlag für explizit erwartete Zahlungsausfälle erworben wurden. Entgegen der insgesamt geplanten Vorgehensweise sind solche Instrumente nach derzeitigem Diskussionsstand bei ihrem Zugang direkt Bucket 2 oder Bucket 3 zuzuordnen und mit einem Effektivzins fortzuschreiben, der die Nicht-Einbringlichkeit der Cashflows bereits berücksichtigt. Sie dürfen außerdem bei einer Verbesserung der Kreditqualität im Gegensatz zu allen übrigen Instrumenten nicht (zurück) in Bucket 1 transferiert werden. Es erscheint momentan daher noch zweifelhaft, ob das neue Konzept auf alle Arten von Finanzinstrumenten einheitlich angewendet werden kann.

Das neue Wertminderungsmodell wird Bilanzierende vor beträchtliche operative Herausforderungen stellen, beispielsweise weil die Entwicklung der Kreditqualität im Zeitablauf zu verfolgen ist. Nicht zuletzt ist auch der Umfang der erforderlichen Anhangangaben noch offen.