ÖPNV und Eisenbahnsektor Beratung

Der ÖPNV auf Straße und Schiene ist eine Dienstleistung der Daseinsvorsorge, deren Betrieb und Infrastruktur einer nachhaltigen Förderung aus öffentlichen Kassen bedürfen. Die öffentlichen Ausgleichsleistungen unterliegen engen Vorgaben des Rechts der Europäischen Union sowie des Bundes- und Landesrechts. Insbesondere die Nachweisführung ordnungsgemäßer Mittelverwendung, die Beachtung des Überkompensationsverbots und eine Anreizsetzung für Qualität und Wirtschaftlichkeit bestimmen das Verhältnis zwischen den öffentlichen Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen. Für die Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur wird die sich herausbildende Praxis der Bundesnetzagentur deutlich verschärfte Anforderungen an die Preisbildung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit sich bringen.

Die PwC-ÖPNV-Experten beraten Unternehmen und Aufgabenträger in allen Fragen der Organisation und Finanzierung des ÖPNV. Gemeinsam mit den PwC-Regulierungs-Experten unterstützen sie Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Fragen der Entgeltregulierung.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

Nachhaltige Sicherung von ÖPNV-Systemen

  • Konzeption von Marktmodellen für Aufgabenträger (Marktinterventionsinstrumente, Tarifmaßnahmen, Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge an eigene oder dritte Unternehmen, Genehmigungswettbewerb),
  • Erarbeitung von Kooperationsmodellen für Verkehrsunternehmen (Organisationsmodelle, betriebswirtschaftliche Bewertung),
  • Analyse der nachhaltigen Finanzierbarkeit von ÖPNV-Systemen ("Stresstest" in Form von Langfristplanungen),
  • Erlösanalysen und Aufzeigen von Erlöspotenzialen (Fokus Nutzerfinanzierung),
  • Analyse und Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung (offenes und anonymes Benchmarking, funktionsbereichsbezogene Detailanalysen, Schwachstellenanalyse und Handlungsempfehlungen zur Steigerung der Kosteneffizienz),
  • Ableitung von Kostenzielen (Best Practice),
  • Definition von Qualitätsstandards und Anreizsetzung zur Qualitätssicherung.

In unseren Projekten berücksichtigen wir die unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen von Aufgabenträgern und Unternehmen und streben konsensfähige Lösungen für lokale und regionale Märkte an.

Die enge Einbindung unserer Auftraggeber sichert den Vor-Ort-Bezug und die Machbarkeit. Der Blick auf alle "Zuschusstreiber" (Kosten, Erlöse, Fertigungstiefe, Angebot) legt die Stellschrauben offen, die Sie als unser Auftraggeber kennen müssen, um mit uns Handlungsoptionen bis hin zu Einzelmaßnahmen entwickeln zu können, um eine ausreichende Verkehrsbedienung nachhaltig zu sichern.

Recht- und Ordnungsmäßigkeit von Ausgleichsleistungen:

  • Definition ausgleichsfähiger Unternehmerpflichten (öffentliche Dienstleistungsaufträge, Tarifmaßnahmen, Qualitätssicherung),
  • Kalkulationsprüfungen bei direkt vergebenen Eisenbahnverkehrsleistungen,
  • Konzeption und Prüfung von Trennungsrechnungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen nach dem Anhang der VO 1370/2007 (Abgrenzungen von anderen Geschäftsbereichen, Schlüsselungen, Integration in das interne Rechnungswesen einschließlich Managementinformationssystemen),
  • Prüfung der Einhaltung von Kostenzielen (4. Altmark-Kriterium, unternehmensspezifische Ergebnisziele),
  • Antragsprüfungen (Paragraf 45a PBefG, Paragraf 148 SGB IX), Prüfung von Einnahmenaufteilungen.

Die Finanzierungstatbestände sind verstärkt in das Blickfeld des Beihilfenrechts der Europäischen Union geraten. Neben dem "finanzieren können" spielt das "finanzieren dürfen" eine gleichberechtigte Rolle für die Finanziers und die Mittelempfänger. Als unser Auftraggeber diskutieren wir mit Ihnen die Anforderungen an beihilfenkonforme Finanzierungstatbestände einschließlich optimaler Steuerungswirkung für Investition und Betrieb.

Für unternehmensbezogene Ausgleichsleistungen, die nicht auf Wettbewerbspreisen beruhen, stellen wir durch Kalkulationsprüfungen sicher, dass die Aufgabenträger ihre Ausgleichsleistungen auf gesicherter Basis zahlen dürfen.

In Form von Trennungsrechnungen sorgen wir für die gebotene Abgrenzung gemeinwirtschaftlicher Leistungen von kommerziellem Geschäft und ermöglichen die betriebswirtschaftliche Beurteilung unternehmerischer Aktivitäten außerhalb der Daseinsvorsorge.

Regulierung von Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelten:

  • Entwicklung von Trassen- und Anlagenpreissystemen,
  • Beratung ökonomischer Konzepte für Kostennachweise gegenüber der Bundesnetzagentur (Kalkulation, Dokumentation, Kommunikation),
  • Konzeption einer Systemlandschaft für Kostennachweise,
  • Nachweisführung für eine angemessene Kapitalrendite.

Im Telekommunikations- und Energiesektor verfügen wir über eine langjährige Beratungsexpertise, die alle Felder der Regulierungspraxis von den Grundlagen über die Entgeltkalkulation und Dokumentation bis hin zur Kommunikation gegenüber dem Regulierer abdeckt. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen profitieren Sie von unserem Know-how: Wir unterstützen Sie dabei, sich auf verschärfte regulatorische Anforderungen einzustellen, die sich auf Ebene der Europäischen Union, des nationalen Rechts und der Regulierungspraxis abzeichnen.

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Hansjörg Arnold

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Partner, Infrastructure & Mobility, PwC Germany

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Otmar Koetz

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