Noch immer fühlen sich Datenschutzbeauftragte in deutschen Großunternehmen nicht hundertprozentig ernst genommen. Immer noch gut ein Drittel der Datenschutzbeauftragten meint der PwC-Studie "Daten schützen" zufolge, dem Thema werde in ihrem Unternehmen keine oder nur geringe Bedeutung beigemessen. Mit einem schlagkräftigen Netzwerk, meinen die PwC-Datenschutzexperten Birthe Görtz und Tim Fechte, könnten viele Datenschutzbeauftragte noch besser zur Geltung kommen.

Birthe Görtz
Birthe Görtz: Auch wenn ich zu den Hintergründen im Fall Sony nichts sagen kann - wir stellen in unserer Studie "Daten schützen" zum Stand des Datenschutzes in deutschen Großunternehmen 2011 erneut fest, dass die Datenschutzbeauftragten längst nicht immer einbezogen werden, wenn ein Unternehmen neue Verfahren oder Prozesse zur Verarbeitung personenbezogener Daten einführt. Wie schon im Jahr 2010 geben auch 2011 ein Fünftel der befragten Datenschutzbeauftragten an, von neuen Verfahren gar nicht zu erfahren - oder erst, wenn sie bereits eingeführt sind.
Görtz: Zwei Mutmaßungen könnten die fehlende Einbeziehung erklären: Naturgemäß melden sich Datenschutzbeauftragte vor allem zu Wort, wenn sie Bedenken gegen ein Verfahren haben. Schnell haben sie dann den Ruf, neue Entwicklungen grundsätzlich verhindern zu wollen. Solche "Bremser" bezieht man möglicherweise nicht gerne ein. Eine andere denkbare Erklärung: Die Prozess-Spezialisten, die über neue Verfahren diskutieren, haben den Datenschutz schlicht noch nicht auf dem Radar.
Tim Fechte: Das lässt sich natürlich pauschal kaum beantworten. Wenn ein Datenschutzbeauftragter sich nicht ausreichend wahrgenommen und ernstgenommen fühlt, könnte ihm Auf- und Ausbau eines tragfähigen Netzwerks persönlicher Kontakte zu einer stärkeren Stellung im Unternehmen verhelfen. Auch wenn das sicherlich schwerfällt; schließlich klagen die Datenschutzbeauftragten nach wie vor über zu wenig Zeit und zu wenige Ressourcen. Wenn die Ursache das Image als "Bedenkenträger" ist, dann muss man wohl auf die positiven Effekte hinweisen, die der Einsatz der Datenschutzbeauftragten mit sich bringt.
Fechte: Das naheliegendste Argument ist das der Compliance: Datenschutz ist gesetzlich geregelt, Unternehmen müssen ihn gewährleisten. Wenn der Datenschutzbeauftragte sein Placet gegeben hat, können Unternehmen sich in Bezug auf personenbezogene Daten sicherer fühlen, keine Vorschriften zu verletzen - ein gutes Gefühl, zumal die Aufsichtsbehörden ihre Kontrollen verschärfen. Der Einsatz der Datenschutz-Spezialisten hilft zugleich - und das ist schon das zweite Argument - den guten Ruf des Unternehmens zu sichern. Und drittens bringen Datenschutzbeauftragte häufig detailliertes Wissen mit und können helfen, Prozesse sicherer zu machen. Insgesamt können Datenschutzbeauftragte da sicherlich auch durch den Austausch untereinander neue Ideen und Argumente für ihre Tätigkeit sammeln.
Görtz: Unbedingt. Denn in den Unternehmen sind die Datenschutzbeauftragten immer noch häufig Einzelkämpfer. Da ist es oft ziemlich schwer, über alle Entwicklungen immer auf dem neuesten Stand zu sein. Symptomatisch zeigt sich das in den Antworten auf unsere Frage nach dem Entwurf zur Novelle des Beschäftigtendatenschutzes: Dass 14 Prozent der Datenschutzbeauftragten den vieldiskutierten Gesetzentwurf aus dem Februar 2011, der ihre Arbeit doch maßgeblich beeinflusst, nicht kennen, hat uns doch erstaunt. Da kann ein intensiverer Austausch mit anderen Datenschützern sicher helfen.