Die Fairness Opinion schafft Transparenz und unterstützt das Management und die Kontrollorgane

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vorstand eines Unternehmens wegen Untreue, da er einen viel zu hohen Preis für eine Unternehmensübernahme gezahlt hat oder weil die vereinbarten Mieten unangemessen hoch waren. Diese oder ähnliche Schlagzeilen waren in den vergangenen Jahren mehr als einmal zu lesen. Ein Weg für das Management eines Unternehmens, sich im Vorfeld einer wichtigen Entscheidung abzusichern, ist die Erstellung einer Fairness Opinion durch einen unabhängigen Dritten. Wie die aussehen soll, legt ein kürzlich veröffentlichter Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest. 

In öffentlichkeitswirksamen Gerichtsprozessen müssen sich Manager und Kontrollorgane für ihre (unternehmerischen) Entscheidungen rechtfertigen. Hintergrund ist die aktienrechtlich verankerte Sorgfaltspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat. Danach haften diese gegenüber dem Unternehmen, wenn sie nicht auf der Grundlage "angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft handeln" und das auch entsprechend nachweisen können.

Um Haftungsrisiken zu vermeiden und um wichtige Entscheidungen, beispielsweise im Rahmen von Transaktionen, zu unterlegen, lassen die Entscheidungsträger oftmals eine Angemessenheitsbeurteilung im Sinne einer sogenannten "Fairness Opinion" durch einen unabhängigen Dritten erstellen. Das Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierzu im März 2011 einen Standard (IDW S 8) veröffentlicht. Er legt fest, nach welchen Leitlinien der Berufsstand künftig Fairness Opinions zu erstellen hat.

War die Entscheidung des Managements angemessen?

Eine Fairness Opinion ist eine fachliche Stellungnahme zur Angemessenheit von wichtigen Managemententscheidungen. In der Regel erstellen Wirtschaftsprüfer oder Investmentbanken diese Stellungnahmen. Im Detail geht es meist darum, einen vereinbarten oder in Verhandlung befindlichen Transaktionspreis auf finanzielle Angemessenheit zu untersuchen.

Der Anwendungsbereich einer Fairness Opinion im Transaktionsumfeld ist breit. Sie ist sinnvoll bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen, Unternehmensteilen oder sonstigen wesentlichen Vermögenswerten. Kurz: Sie kann bei allen unternehmerischen Entscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben, sachdienlich sein. Ein wichtiger regulierter Anwendungsbereich für eine Fairness Opinion ist die gesetzlich geforderte Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Angebot nach Paragraf 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).

Begrifflichkeiten wurden bisher nicht einheitlich verwendet und interpretiert

Beispielsweise ist die Definition von finanzieller Angemessenheit und der zugrundezulegende Beurteilungsmaßstab gesetzlich nicht normiert. Problematisch ist auch, wenn die Fairness Opinion nicht von einem unabhängigen und unparteiischen Dritten erstellt wird, sondern beispielsweise vom Akquisitionsberater oder der die Transaktion finanzierenden Bank. Diese haben natürlich ein Interesse, dass eine Transaktion zustande kommt und die Forderung nach einer unabhängigen, echten Fairness Opinion kann insoweit nicht erfüllt werden.

Im März 2011 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) deshalb einen verbindlichen Standard veröffentlicht. Mit dem Standard IDW S 8 legt das Institut fest, nach welchen Grundsätzen Wirtschaftsprüfer künftig eine Fairness Opinion erstellen. Der Standard liefert Definitionen für die Begrifflichkeiten und versucht, Graubereiche in Gesetz, Literatur und Praxis konkret auszugestalten.

Der neue IDW-Standard gibt Leitlinien für die Fairness Opinion vor

"Der Standard stellt eine Leitlinie für den Wirtschaftsprüfer als Ersteller einer Fairness Opinion dar. Er legt fest, welche Maßstäbe zur Beurteilung heranzuziehen sind und welche Analysen in welchem Detaillierungsgrad durchzuführen sind", beschreibt Andreas Grün, Partner bei PwC im Bereich Valuation & Strategy und Mitglied der Arbeitsgruppe Fairness Opinion beim IDW, die Ziele des neuen Standards. So definiert der Standard einen Transaktionspreis dann als "finanziell angemessen", wenn er innerhalb einer Bandbreite von kapitalwertorientierten Werten und zum Vergleich herangezogenen Transaktionspreisen liegt.

Weitere Informationen zum Thema finden sich in dem PDF-Dokument "10 Minuten - Neue Regeln für Fairness Opinions"

Im Gespräch mit Andreas Grün, Partner bei PwC im Bereich Valuation & Strategy und Mitglied der Arbeitsgruppe Fairness Opinion beim IDW:


Andreas Grün

Was sind die Gründe für Unternehmen, eine Fairness Opinion einzuholen?

Andreas Grün: Die Fairness Opinion unterstützt das Management dabei, die von ihnen getroffenen unternehmerischen Entscheidungen zu beurteilen und zu kommunizieren. Sie hilft den Entscheidungsträgern bei der Dokumentation, dass die Anforderungen an die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters eingehalten wurden.

Was war der Anlass für das Institut der Wirtschaftsprüfer, einen Standard mit den Grundsätzen für die Erstellung einer Fairness Opinion zu entwerfen?

Grün: Veränderungen im Marktumfeld, insbesondere die regulatorischen Anforderungen von Vorstands- und Aufsichtsratsentscheidungen durch das Aktiengesetz, öffentlichkeitswirksame Gerichtsentscheidungen und dynamische Entwicklungen im Transaktionsmarkt führen zu einer vermehrten Nachfrage nach Fairness Opinions. Dabei stellte sich die Frage, was "fair" in diesem Zusammenhang eigentlich bedeutet und wer die Opinion im konkreten Fall eigentlich abgeben darf. Der Standard liefert dazu nun Definitionen und Handlungsanweisungen.

Unterscheidet sich eine Fairness Opinion, die ein Wirtschaftsprüfer erstellt, von anderen Fairness Opinions, beispielsweise von Investmentbanken?

Grün: Die Fairness Opinion ist die Stellungnahme eines unabhängigen Dritten. Sie ist somit kein Bestandteil der Transaktionsberatung. Damit obliegt der Wirtschaftsprüfer, der die Fairness Opinion erstellt, den strengen Anforderungen an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Der Wirtschaftsprüfer ist hervorragend dazu geeignet, die finanzielle Angemessenheit eines Transaktionspreises zu beurteilen. Denn er verfügt nicht nur über ausgeprägte Erfahrungen in Bilanzierungs- und Bewertungsfragen, sondern auch über branchenspezifische Kenntnisse. Durch den nunmehr existierenden Berufsstandard ist eine flächendeckende Transparenz über die Beurteilungsmaßstäbe, die inhaltlichen Anforderungen und die Vorgehensweisen bei der Beurteilung eines Transaktionspreises gewährleistet.