KWKG-Novelle: Mehr Power für Kraft-Wärme-Kopplung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 14. Dezember 2011 den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" veröffentlicht. Das Ziel: Der Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärmekopplung soll bis 2020 auf 25 Prozent steigen. Eine Übersicht über die geplanten Änderungen.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme. Diese Technologie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Effizienz aus. Der Anteil an der Stromerzeugung, der mit dieser Technik erzeugt wird, soll bis 2020 auf 25 Prozent steigen. Derzeit liegt er bei rund 15 Prozent. Würde die Förderpraxis nicht verändert, kann die Kraft-Wärme-Kopplung nicht die gewünschte Quote erreichen. Die Novelle des KWKG soll Anreize setzen, das 25-Prozent-Ziel zu erreichen.

Gesetzentwurf schreibt bisherige Fördersystematik fort

Auch die Neufassung des Gesetzes schreibt die bisherige Systematik fort. So soll die Förderung auch in Zukunft durch Zuschlagszahlungen der Netzbetreiber auf den Marktpreis für den eingespeisten Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen. Auch die bisher geltende Deckelung der Kosten der KWK-Umlage auf insgesamt 750 Millionen Euro pro Jahr soll laut Gesetzentwurf erhalten bleiben. Dieser umfasst Investitionszuschläge von bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie für die Neuerrichtung von Wärme- und Kältespeichern.

Gesetzgeber will Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher fördern

Der Gesetzentwurf sieht auch erstmals die Förderung von KWK-Strommengen vor, bei denen der KWK-Erzeugung eine thermisch angetriebene Kältemaschine nachgeschaltet wird.
Zudem will die Bundesregierung die Unterstützung von Wärmenetzen auf Kältenetze sowie Kälte- und Wärmespeicher übertragen. Da der Kältebedarf steigt, wird die Ausweitung des Absatzes der in KWK-Anlagen erzeugten Wärme gefördert. Kräfte-Wärme-Kopplungsanlagen, die auch Wärme in Kälte wandeln, erreichen längere Betriebszeiten und damit auch eine bessere Rentabilität.

Anreiz für Investitionen steigt

Ein weiteres Novum: Für die ab dem Jahr 2013 emissionshandelspflichtigen KWK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 Megawatt sollen die Zuschlagszahlungen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde auf 1,8 Cent pro Kilowattstunde für den Leistungsanteil über 2 Megawatt steigen. Hierdurch will der Gesetzentwurf trotz der Mehrbelastung einen Anreiz für Investitionen in diese Technologie bieten. Zudem will der Gesetzgeber Anreize für die Modernisierung von KWK-Anlagen geben.

Gesetzgeber will Nachrüstung konventioneller Kraftwerke fördern

Der Gesetzentwurf will die Nachrüstung von Kondensationskraftwerken mit Komponenten zur Strom- und Wärmeerzeugung mit einer Leistung von mehr als 2 Megawatt unterstützen. Die Förderdauer wird in Abhängigkeit von der Höhe des Anteils der für die Modernisierung aufgewandten Investitionskosten gestaffelt. Bei Kosten von weniger als 25 Prozent der Kosten einer Neuerrichtung der KWK-Anlage beträgt die Dauer der Förderung 10.000 Vollbenutzungssstunden.

Kleine KWK-Anlagen können einmalige Zahlung erhalten

Für sehr kleine KWK-Anlagen und Brennstoffzellen mit einer Leistung von bis zu 2 Kilowatt will der Gesetzgeber die Förderung vereinfachen. Die Betreiber dieser Anlagen können sich an Stelle der jährlichen Einzelabrechnung der Zuschlagszahlung zukünftigeinmalig die Summe der Zuschläge für 30.000 Vollbenutzungsstunden vorab auszahlen lassen. Sie können sich aber wie bisher auch für eine Einzelabrechnung entscheiden. Ein Nachweis hinsichtlich der tatsächlichen Betriebsdaten ist spätestens nach 15 Jahren gegenüber dem Netzbetreiber zu führen.

Eine erneute Überprüfung der Wirkungen der KWK-Förderung ist 2014 vorgesehen.

Lesen Sie hier eine konsolidierte Version des Entwurfs zur KWKG-Novelle (Stand: 14. Dezember 2011).