Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Erstanwendungszeitpunkt der Anforderungen des IFRS 9 auf den 1. Januar 2015 verschoben. Darüber hinaus hat das IASB entschieden, dass keine an IFRS 9 angepassten Vergleichszahlen im ersten nach IFRS 9 veröffentlichten Abschluss offen gelegt werden müssen. Stattdessen sollen erweiterte Angabepflichten für den Anhang gelten. Jedoch sollten deshalb nach Ansicht der PwC-Fachleute Marc Billeb und Anne-Kristin Kuttert die Aktivitäten zur Umsetzung der neuen Anforderungen weiterhin mit hoher Priorität verfolgt werden. Der Aufschub biete den Banken und Finanzdienstleistern nun mehr Raum, auch ihre IT-Systeme und Prozesse besser auf die neue Bilanzierung von Finanzinstrumenten vorzubereiten.

Marc Billeb
Marc Billeb: Erstens ist der Aufwand enorm, der für die Umstellung auf die neue Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf die Banken zukommt. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Anpassungen nicht nur in den Hauptbuchführungssystemen, sondern auch in den Nebenbüchern und Front-Office-Systemen erforderlich sind. Zweitens verbleibt bis zum Erstanwendungszeitpunkt weniger Zeit als man denkt. Zwar hat das IASB kürzlich signalisiert, dass die Veröffentlichung von Vergleichszahlen für das Jahr 2014 nicht erforderlich ist. Für eine retrospektive Anwendung ab dem Jahr 2015 sind jedoch erweiterte Anhangangaben erforderlich. Die Ermittlung der Anhangangaben führt zu einem erheblichen Aufwand, zumal hierzu eine umfassende Dokumentation zu erstellen ist. Um valide Daten sowohl für die Anhangangaben als auch für den ersten zu veröffentlichenden Abschluss nach IFRS 9 ermitteln zu können, sollten die Systeme für die neue Bilanzierung ggf. parallel bereits im Jahr 2014 in Betrieb genommen werden.

Anne-Kristin
Kuttert
Anne-Kristin Kuttert: Viele Vorstudien sind bereits weit fortgeschritten und zeigen drei große Handlungsfelder: Die neuen Kriterien bei der Klassifizierung der Finanzinstrumente. Unsere Erfahrung zeigt, dass mehr oder einfach andere Geschäfte als bisher zum Fair Value bilanziert werden müssen. Hiervon sind insbesondere Kredite betroffen. Das Problem: Für die Ermittlung des Fair Values für einen Kredit mithilfe eines Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahrens wurden in der Vergangenheit meist nicht alle erforderlichen Daten in den bestandsführenden Systemen erfasst. Dementsprechend sind umfangreiche Analysen der bestehenden Verträge hinsichtlich notwendiger Informationen durchzuführen, wobei eine Vielzahl an Verträgen zu betrachten ist. Die Daten sind dann systemseitig zu erfassen. Ein weiteres Handlungsfeld ist die Definition der Portfolien. Hierzu sind in den IT-Systemen entsprechende Portfoliokennzeichen zu hinterlegen, die nur unter bestimmten Bedingungen verändert werden dürfen. Dies bedeutet nicht nur Anpassungsbedarf der Front-Office-Systeme, sondern auch der Schnittstellen.
Kuttert: Die Umstellung auf IFRS 9 wird in aller Regel parallel zum Tagesgeschäft erfolgen müssen; das bindet erhebliche Ressourcen - sowohl technisch als auch personell. Es gilt also Entwicklung und Go-Live sehr sorgfältig unter Berücksichtigung der bestehenden Releasezyklen zu planen und mit den übrigen Projekten in Einklang zu bringen, damit der tägliche Betrieb nicht leidet. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Tochtergesellschaften und Niederlassungen in die Projekte einzubeziehen sind, damit eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung sichergestellt werden kann. Dies wird umso schwieriger sein, je heterogener die IT-Finanzarchitektur aufgebaut ist. Unsere Erfahrungen zeigen zudem: Zur Testdurchführung wird mehr Zeit benötigt als vermutet. Bei den Tests werden viele verschiedene Vertragskonstellationen zu berücksichtigen sein und dementsprechend groß wird die Anzahl der Testfälle. Die verbleibende Zeit bis zur Erstanwendung mag noch lang erscheinen. Aber dennoch sollte man sich mit der Analyse der Auswirkungen bzw. mit der Umsetzung der Anforderungen des IFRS 9 frühzeitig auseinander setzen, um im Ergebnis eine zuverlässige Lösung zu haben, die auch einer Prüfung standhält.