Für Finanzinstitute bringt der am 9. Dezember 2010 veröffentlichte Entwurf (Exposure Draft) des International Accounting Standards Board (IASB) zum Hedge Accounting noch keine abschließende Klarheit hinsichtlich der Abbildung von Sicherungsbeziehungen. Denn der Standardsetzer hat Regelungen zur Abbildung von Portfolio-Hedges aus dem Entwurf ausgeklammert. "Es ist wichtig", sagt Burkhard Eckes, Leiter des Bereichs Banking und Capital Markets bei PwC mit Blick auf die noch ausstehende Regelung, "dass es dem IASB gelingt, die Risikosteuerung in der Banken-Praxis in geeignete Bilanzierungsvorschriften zu überführen."
Grundsätzlich begrüßt Eckes die vorliegenden Neuregelungen zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen: "Im Großen und Ganzen würden die Institute - wenn der Standard so in Kraft tritt wie vorgeschlagen - ihre Sicherungsbeziehungen künftig hinsichtlich der Effektivitätsmessung sachgerechter und näher an ihrer eigenen ökonomischen Risikosteuerung abbilden können", kommentiert PwC-Experte Eckes den Entwurf, der einen wichtigen Schritt in der dritten Phase der Ablösung des IAS 39 durch den neuen IFRS 9 bedeutet..
Nach den vorgeschlagenen neuen Regelungen muss die Effektivität eines Sicherungsgeschäfts nicht mehr rückblickend nachgewiesen werden. Auch die Anforderung, dass die Effektivität eines Sicherungsgeschäfts zwischen 80 und 125 Prozent liegen muss, damit die Sicherungsbeziehung als Hedging deklariert werden kann, soll dem Exposure Draft des IASB zufolge künftig wegfallen. In der Vergangenheit hatten die engen Grenzen gerade bei retrospektiven Effektivitätstests unter Umständen dazu geführt, dass aufgrund von Marktverwerfungen ökonomisch wirksame Sicherungsbeziehungen in der Rechnungslegung nicht abgebildet werden durften.
Mehr Transparenz bei Fair Value Hedges
"Die vorgeschlagenen Neuregelungen kommen den Finanzinstituten in Teilen bei ihrer eigenen Bilanzierung entgegen und sie bieten mehr Transparenz für die Bilanzleser und Investoren", kommentiert PwC-Fachmann Burkhard Eckes den Exposure Draft des IASB. Schließlich würde der vorgeschlagene Standard nicht zuletzt die Bilanzierung von Fair Value Hedges verändern, mit denen Unternehmen sich gegen Schwankungen in den Marktwerten von Finanzinstrumenten absichern.
Die Effekte aus dem Hedge Accounting sind künftig in separaten Bilanzposten aus der Bilanz unmittelbar ersichtlich. Die sich effektiv gegenüberstehenden Risikoveränderungen aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind künftig direkt im Eigenkapital statt in der GuV zu erfassen.
Die Änderungen führen bei den Bilanzierenden allerdings zu erheblichen Anpassungen in ihren Buchungssystemen. "Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen ist daher zu empfehlen", meint Burkhard Eckes.