Neue Bilanzierung von Finanzinstrumenten zwingt zu Veränderungen in IT-Systemen und Datenhaltung

Die neuen Regeln des IASB zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten wirken sich auf die IT-Systemlandschaft von Kreditinstituten aus: Lösungen zur Abschlusserstellung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) und Methoden der Datenhaltung müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. "Im Idealfall nehmen Unternehmen die notwendigen Veränderungen in der IT-Systemlandschaft zum Anlass, durch eine - möglicherweise längst überfällige - Harmonisierung der eingesetzten Anwendungen die Effizienz des internen und externen Reportings zu steigern", meint PwC-Experte Marc Billeb.

Finanzielle Vermögenswerte müssen nach den Vorstellungen des International Accounting Standards Board (IASB) künftig in der Regel mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz ausgewiesen werden. Mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten dürfen sie nach IFRS 9 künftig nur noch bewertet werden, wenn das von der Geschäftsleitung - dem sogenannten "Key Management Personnel" - festgelegte Geschäftsmodell auf das Halten von Vermögenswerten ausgerichtet ist, mit der Zielsetzung, vertragliche Zahlungsströme zu realisieren.

In den meisten Fällen dürfte die automatisierte bzw. maschinelle Einordnung der Vermögenswerte in die richtige Kategorie die Methode der Wahl sein, meint Marc Billeb, der für PwC Finanzinstitute rund um IT-Systeme zur Rechnungslegung berät: Bereits im Front-Office-System können dann Parameter erfasst werden, auf deren Grundlage finanzielle Vermögenswerte nach einem im System hinterlegten Regelwerk fehlerfrei und einheitlich kategorisiert werden. "Wenn das Kategoriekennzeichen zu jedem finanziellen Vermögenswert manuell erfasst wird, sollte ein Workflow, der im IT-System hinterlegt ist, Mitarbeiter bei der Kategorisierung zumindest unterstützen", meint Billeb.

Expected-Loss-Modell benötigt zusätzliche Daten

Für finanzielle Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sollen IFRS-Bilanzierer künftig erwartete Verluste über die Gesamtlaufzeit berücksichtigen - statt wie bislang vertragliche Zahlungsströme. Denn das IASB vollzieht mit seinem Vorschlag für den IFRS 9 eine Abkehr vom sogenannten "Incurred-Loss-Modell" zum "Expected-Loss-Modell".

Für die Prognose erwarteter Verluste muss das Rechnungswesen - und damit auch die IT - eine Vielzahl auch makroökonomischer Daten berücksichtigen. Weitere Daten müssen erhoben und gegebenenfalls neue Datenlieferanten angebunden werden. Auch die stärkere Verknüpfung mit Daten des bankaufsichtsrechtlichen Meldewesens kann zielführend sein, um Redundanzen zu vermeiden.

Eine weitere Anpassung betrifft die Regelungen zum Hedge Accounting. Bisher genutzte Applikationen zur Designation von Sicherungsbeziehungen sowie deren Bewertung und Effektivitätsmessung können bestehen bleiben. Allerdings kann aufgrund der durch die neuen Regelungen nunmehr auch zulässigen Designation von Risikopositionen eine Angleichung der Rechnungslegung an das Risikomanagement erfolgen. Dies kann grundsätzlich die Nutzung von für das Hedge Accounting verwendeten Applikationen bzw. Datenbeständen sowohl für Rechnungslegungs- als auch für Risikomanagementzwecke ermöglichen.

IFRS 9 erweitert die Angabepflichten

Die IT- und Rechnungslegungsexperten von PwC erwarten, dass die Datenmodelle von Kreditinstituten durch den neuen IFRS 9 komplexer werden. Denn der Standard definiert erweiterte Angabepflichten, die über die bisherigen Angabepflichten des IFRS 7 hinausgehen; zum Beispiel müssen die erwarteten Zahlungsströme auf Einzelgeschäftsebene vorgehalten werden.

"Schon bei der Datenerhebung sollten Kreditinstitute daher Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität vorsehen", mahnt PwC-Fachmann Billeb. Nur so könnten sie Vollständigkeit, Richtigkeit und Zeitgerechtheit der Informationen sicherstellen, die in die ergänzenden Angaben einfließen.

Vorbereitung auf die Umstellung

"Am geschicktesten dürfte es für Kreditinstitute in der Regel sein, ihre IT-Systeme bis zum Beginn der Vergleichsperiode umzustellen, in der die neuen Vorschriften erstmals anzuwenden sind", meint Marc Billeb. Nach derzeitigem Stand sind die neuen Vorgaben verpflichtend ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden, entsprechende Vergleichsangaben sind ebenfalls umzustellen. Eine Entscheidung über die verpflichtende Erstanwendung steht aber noch aus.

Aufmerksam sollten IT-Verantwortliche verfolgen, wann die neuen Regeln tatsächlich anzuwenden sind, meint Billeb. Denn das könne Unternehmen möglicherweise bares Geld sparen: "Wer ohnehin Anpassungen seiner IT-Systeme plant, kann den Aufwand möglicherweise reduzieren, indem er Projektaktivitäten zusammenlegt mit den Umstellungen für die Einführung von IFRS 9", erklärt Marc Billeb: "Oder man verschiebt die IFRS-9-Umstellung unterjährig auf den Zeitpunkt, zu dem ohnehin IT-Änderungen vorgesehen sind."

"Die Pläne für die Umstellung sollten - angesichts der andauernden Diskussion um die neuen Regeln - allerdings so flexibel bleiben, dass sie auch bei einer Verschiebung noch funktionieren", sagt Billeb. Möglicherweise sei es sinnvoll, in der Übergangszeit alte und neue Systeme parallel zu betreiben. Die Verantwortlichen, sagt Billeb, müssten abwägen: "Der Parallelbetrieb bringt zwar Kosten mit sich, dürfte sich aber auf Qualität und Transparenz der Daten positiv auswirken."