Neuer IASB-Vorschlag zur Erfassung der Risikovorsorge für offene Portfolien

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den bisherigen Entwurf zur Risikovorsorgebildung für Finanzinstrumente "Financial Instruments: Amortised Cost and Impairment" geändert: Die Änderungen regeln die Risikovorsorge für offene Portfolien. Damit greift das IASB die am Entwurf geäußerte Kritik auf, die neue Regelung ist für Banken und Versicherungen besser umsetzbar. Eine Erleichterung soll der Schwenk zu einem Modell der erwarteten Verluste über die Gesamtlaufzeit der Kredite (expected loss over the lifetime) bringen.

"In ihrem neuen, gemeinsamen Vorschlag zum Impairment haben IASB und FASB praxisnähere Lösungsansätze für die Bildung der Risikovorsorge erarbeitet", sagt Burkhard Eckes, Leiter des PwC-Bereichs Banking & Capital Markets:"Der neue Vorschlag kommt der Struktur des tatsächlichen Kreditgeschäfts deutlich näher."

Erwartete Verluste unabhängig vom Zinsertrag auszuweisen

Anders als noch im Exposure Draft vorgeschlagen sollen die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste eines Kreditportfolios getrennt vom Zinsertrag der Kredite erfasst werden. Nach dem ursprünglich vorgeschlagenen Modell der erwarteten Zahlungsströme hätten Finanzinstitute erwartete Verluste bei der Ermittlung des Effektivzinses berücksichtigen müssen. Dafür hätten sie mit großem Aufwand Informationen aus Risikomanagement- und Rechnungswesen-Systemen integrieren müssen.

Unterscheidung zwischen "Good Book" und "Bad Book"

Bei der Erfassung der Risikovorsorge soll nach dem neuen Vorschlag zwischen einem "Good Book" und einem "Bad Book" unterschieden werden. Diese Unterscheidung gab es für Zwecke der Rechnungslegung bislang so nicht. Für die akut ausfallgefährdeten Kredite im Bad Book muss die Erfassung der Risikovorsorge sofort und in voller Höhe erfolgen. Im Good Book erfolgt ein Ansparen der Risikovorsorge über die Gesamtlaufzeit der Kredite. Dabei haben Unternehmen die Wahl zwischen einer undiskontiert linearen, diskontiert linearen oder annuitären Ansammlung der Risikovorsorge. Alle drei Verfahren sind losgelöst von der Effektivzinsermittlung. Die Abgrenzung von Good Book und Bad Book soll sich an der Kreditrisikosteuerung der Banken orientieren.

Einführung eines Mindestbestands an Risikovorsorge

Um sicherzustellen, dass im Good Book keine Unterdeckung an Risikovorsorge auftritt, fordert das IASB nun einen Mindestbestand an Risikovorsorge. Für Kredite im Good Book muss daher ein sogenannter "Higher of"-Test durchgeführt werden: Als Risikovorsorgebestand ist der höhere der beiden folgenden Beträge zu bilanzieren:

  • Zeitanteilige Risikovorsorge für das Portfolio auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste
  • In der "Foreseeable Future" (mindestens zwölf Monate) erwarteter Ausfall.

Trotz der Erleichterung bleiben Hürden

"Banken werden nach dem neuen Vorschlag für die Rechnungslegung auf ihre internen Bonitätseinstufungen und Verlusterwartungen von Kreditportfolien zurückgreifen können", verdeutlicht Peter Flick, Partner und Experte für Bankenbilanzierung bei PwC, die Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. "Dieser wäre mit den sich ändernden Portfolien von Kreditinstituten in der Praxis nicht kompatibel gewesen. Insgesamt bleibt es für Banken aber weiterhin schwierig, die notwendigen Schätzungen über so einen langen Zeitraum abzugeben", erklärt PwC-Partner Eckes.