Die umfangreichen Meldepflichten, mit deren Hilfe die US-Steuerbehörden das weltweite Einkommen der US-Bürger erfassen wollen, kommen auch auf Deutschlands Versicherungsbranche zu. Dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) zufolge müssen auch viele Versicherer Daten über Kapital- und sonstige Einkünfte von US-Bürgern offenlegen. Wer die FATCA-Regeln missachtet, muss mit Strafsteuern rechnen.
Zahlungen aus Kapitallebensversicherungen, Rentenpolicen und anderen Verträgen an US-Bürger sollen Versicherer künftig an die nationalen Steuerbehörden melden. Auch wenn Sach- und Haftpflichtversicherer vermutlich von den Regeln ausgenommen werden, sollten Versicherer spätestens zum 1. Juli 2013 einen Prozess entwickelt haben, um US-Bürger unter ihren Kunden ausfindig zu machen.
In ihrem Leitfaden "Auf die Plätze, fertig, FATCA" raten die FATCA-Experten von PwC Versicherern zu einem gezielten Vorgehen in drei Schritten – auch wenn zahlreiche Vorgaben insbesondere für Versicherungsunterehmen noch nicht endgültig verabschiedet sind.
Auf die Plätze fertig, FATCA
PwC
August 2011
10 Seiten
kostenlos