Auch Versicherungen müssen sich auf FATCA-Vorgaben einstellen

Die umfangreichen Meldepflichten, mit deren Hilfe die US-Steuerbehörden das weltweite Einkommen der US-Bürger erfassen wollen, kommen auch auf Deutschlands Versicherungsbranche zu. Dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) zufolge müssen auch viele Versicherer Daten über Kapital- und sonstige Einkünfte von US-Bürgern offenlegen. Wer die FATCA-Regeln missachtet, muss mit Strafsteuern rechnen.

Zahlungen aus Kapitallebensversicherungen, Rentenpolicen und anderen Verträgen an US-Bürger sollen Versicherer künftig an die nationalen Steuerbehörden melden. Auch wenn Sach- und Haftpflichtversicherer vermutlich von den Regeln ausgenommen werden, sollten Versicherer spätestens zum 1. Juli 2013 einen Prozess entwickelt haben, um US-Bürger unter ihren Kunden ausfindig zu machen.

In ihrem Leitfaden "Auf die Plätze, fertig, FATCA" raten die FATCA-Experten von PwC Versicherern zu einem gezielten Vorgehen in drei Schritten – auch wenn zahlreiche Vorgaben insbesondere für Versicherungsunterehmen noch nicht endgültig verabschiedet sind.

  • Unternehmens-, Geschäfts- und Vertragsdaten analysieren
  • Roadmap zur FATCA-Compliance erarbeiten
  • Maßnahmen zur Erfüllung jeweils verbindlicher Vorgaben ergreifen.
Denn schon heute lassen die Leitlinien des Internal Revenue Service und eine Absichtserklärung über eine engere Zusammenarbeit für mehr Steuerehrlichkeit zwischen den USA, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien erkennen, was auf die Versicherungsbranche zukommt.

Bibliographische Daten

Auf die Plätze fertig, FATCA

Herausgeber

PwC

Bibliographie/Quelle

August 2011
10 Seiten

Preis

kostenlos