Gewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E) können durch Fördermittel des Bundes, der Länder und der EU gefördert werden. Wer diese beanspruchen möchte, sollte sich schon vor der Projektierung überlegen, welche Fördermöglichkeiten bestehen und wie diese optimal genutzt werden können.
"Fördermittel gibt es für die verschiedensten Vorhaben und für Unternehmen jeder Größe. Allerdings ist die Förderlandschaft für F&E-Projekte ausgesprochen komplex", weiß PwC-Fördermittelexperte Raik Uhlmann.
Die Innovationsförderung für gewerbliche Unternehmen in Deutschland zielt auf die Unterstützung von F&E-Projekten und erfolgt im Wesentlichen mit folgenden Instrumenten:
Unter Verbundvorhaben werden Kooperationen mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen verstanden. Für europäische Verbundvorhaben müssen mindestens drei Partner aus drei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten beteiligt sein.
Als Förderarten für gewerbliche F&E-Projekte stehen hauptsächlich nicht rückzahlbare Zuschüsse und staatliche Beteiligungen sowie öffentliche Förderdarlehen zur Verfügung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes, der Bundesländer und der EU.

Zielgruppen für die Förderung durch den Bund und durch die EU sind sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen. Die speziellen Förderprogramme der Bundesländer richten sich eher an KMU.
Die Förderfähigkeit dem Grunde und der Höhe nach ist von der Marktnähe des F&E-Vorhabens abhängig. Je marktferner ein Vorhaben ist, umso höher kann es gefördert werden:
Zuschüsse und Beteiligungen werden dabei in der Regel nur für die ersten drei Vorhabensarten gewährt. Öffentliche Förderdarlehen kommen im Wesentlichen für die letzten beiden Vorhabensarten in Betracht.
Gefördert werden die Projektkosten, die sich überwiegend aus Personalaufwendungen, Reisekosten oder anderen Sachkosten sowie - zu einem geringen Teil - aus Aufwendungen für aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter, wie etwa Laborgeräte, zusammensetzen.
Das Antragsverfahren für F&E-Zuschüsse des Bundes oder der Bundesländer (nicht der EU) ist in der Regel zweistufig (Einreichung einer Projektskizze und - im Falle einer positiven Bewertung - Antragstellung).
Förderanträge sind immer vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Ferner darf im Einzelfall mit dem Vorhaben erst nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheides oder - zum Beispiel bei EU-Projekten - nach Abschluss eines Vertrages mit dem Zuwendungsgeber begonnen werden.
Auf Fördermittel besteht bis zu Erteilung des Zuwendungsbescheides grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Fördermittel werden im Rahmen des Ermessens des Zuwendungsgebers und vor dem Hintergrund der jeweiligen haushaltsrechtlichen Situation gewährt. Fördermittel sind immer zweckgebunden und können grundsätzlich nicht auf andere Vorhaben oder andere Unternehmen übertragen werden. Nach Abschluss des Vorhabens findet eine Überprüfung der Verwendung der Fördergelder statt (Verwendungsnachweis).
Der Zuwendungsempfänger erhält in der Regel das Eigentum an den Ergebnissen und das Recht auf ausschließliche Nutzung. Eine Beteiligung am finanziellen Erfolg aus der Verwertung der Ergebnisse wird in der Regel nicht verlangt.
Fördermittel werden immer mit bestimmten Auflagen und Nebenbestimmungen gewährt. Hierzu gehört etwa der planmäßige Abschluss des F&E-Projektes, eine bestimmte Verwendung der Ergebnisse oder die Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Struktur des Zuwendungsempfängers. Bei Unternehmenstransaktionen können subventionsinduzierte Risiken eine für den Kaufpreis bedeutende Rolle spielen und sollten daher im Rahmen einer Due Diligence identifiziert werden, um eine optimale Transaktionsgestaltung zu gewährleisten.