Pharmaunternehmen: Benchmarking von IFRS-Abschlüssen - Unterschiede bei der Berichterstattung

Ausführlichere Angaben in den Abschlüssen, aber auch höhere Qualität der Berichterstattung und Vergleichbarkeit? Mit der Veröffentlichung der "Applying IFRS Solutions" zu pharmaspezifischen Sachverhalten in den Jahren 2004 und 2005 hat PwC die Anwendung der IFRS im Bereich Ansatz und Bewertung verdeutlicht. Eine Studie aus dem Jahr 2007 richtet das Augenmerk auf die Frage, wie über bestimmte Sachverhalte in Anhang und Lagebericht berichtet wird.

Der Fokus der Studie "A review of the implementation of IFRS in the pharmaceuticals industry" wurde bewusst auf die folgenden Bereiche begrenzt, die für die Pharmaindustrie besonders relevant sind:

  • Bilanzierung eigener Entwicklungskosten,
  • Bilanzierung von laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten ("laufende FuE-Projekte"), die durch Unternehmenszusammenschlüsse oder Kooperationen erworben wurden,
  • Segmentberichterstattung,
  • Ertragsrealisierung einschließlich Rabatte und Erstattungsregelungen und
  • Risikoberichterstattung und die Berücksichtigung von Risiken bei der Rückstellungsbildung

Die Studie stellt anhand von Beispielen die derzeitige Praxis vergleichend dar. Auszüge aus den in die Untersuchung einbezogenen Abschlüssen ergänzen und veranschaulichen die Beispiele.

Die Auswertung belegt zunächst, dass mit dem Übergang auf IFRS der Umfang der Geschäftsberichte und in der Tendenz auch die Berichterstattung in den Abschlüssen deutlich zugenommen hat. Die Ergebnisse zeigen ferner, dass Art und Umfang der Berichterstattung in einigen der untersuchten Bereiche bei den europäischen Pharmaunternehmen noch unterschiedlich sind. Dies schafft Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung der Angaben und Erläuterungen.

Häufig keine Aktivierung eigener Entwicklungskosten vor der Zulassung

Zunächst wurden die Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethode im Hinblick auf die Aktivierung eigener Entwicklungskosten untersucht. Die Studie zeigt, dass die Unternehmen ihren Ansatz unterschiedlich ausführlich darlegen. Im Ergebnis ist klar erkennbar, dass derzeit Entwicklungskosten in der Regel vor der Zulassung nicht aktiviert werden.

Berichterstattung von FuE-Aktivitäten bei Unternehmenserwerben

Ein zweites wichtiges Thema ist die Berichterstattung über erworbene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben. Nach IFRS sind noch laufende, aber im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbene Forschungs- und Entwicklungsprojekte (so genannte "in-process research and development", IPR&D) als eigene immaterielle Vermögenswerte - separat vom Goodwill - zu erfassen.

Die Analyse zeigt, dass der Umfang der Berichterstattung in diesem Bereich (zum Beispiel separater Ausweis, Angaben zum Wertminderungstest) noch sehr unterschiedlich ausfällt, jedoch zwischenzeitlich Verbesserungen erkennbar sind.

Die positive Entwicklung wird beeinflusst durch Großtransaktionen wie den Erwerb von Schering durch Bayer. Zusammen mit Novartis gilt daher die Berichterstattung von Bayer als besonders gutes Beispiel in diesem Bereich. Bei einem Viertel der Unternehmen finden sich nach wie vor wenige Angaben.

Gute Beispiele für transparente Berichterstattung bei FuE-Kooperationen

Forschungs- und Entwicklungskooperationen sind ein weiterer typischer Bereich für die Berichterstattung über Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die zentrale Frage für den Abschlussadressaten ist, wie über die Bilanzierung von sogenannten Upfront- oder Milestone-Zahlungen berichtet wird.

Die Studie zeigt auf, dass entsprechende Zahlungen von vielen Unternehmen aktiviert werden. Sie bestätigt jedoch ebenso, dass hierüber in zahlreichen Abschlüssen keinerlei Angaben zu finden sind.

Als weiterer Aspekt wären in diesem Zusammenhang die Erläuterungen zum Wertminderungstest bei aktivierten erworbenen FuE-Projekten zu nennen. Ein solcher Wertminderungstest ist verpflichtend jedes Jahr durchzuführen. Auch hier zeigen Novartis und Bayer, wie eine transparente Berichterstattung aussehen könnte.

Eingeschränkte Vergleichbarkeit bei der Segmentberichterstattung

Die Studie untersucht als weiteren Bereich die Segmentberichterstattung. Die einbezogenen Abschlüsse beruhen zwangsläufig noch auf IAS 14. Die Unternehmen der Pharmaindustrie verwenden durchgängig Geschäftssegmente als das primäre Berichtsformat und die Berichterstattung nach geografischen Segmenten als sekundäre Angaben. Zu Letzterer enthält die Studie einen Überblick, welche Länder und Regionen die einzelnen Unternehmen hierfür unterscheiden.

Die Studie geht darüber hinaus der Frage nach, ob durch IAS 14 mehr Vergleichbarkeit geschaffen wurde. Während die Berichterstattung der Unternehmen im Zeitablauf eine hohe Stetigkeit aufweist, erscheinen die Unternehmen untereinander wenig vergleichbar. Dies fällt insbesondere bei Art und Umfang der pro Segment angegebenen Vermögens- und Ergebnisgrößen auf. In diesem Zusammenhang wurden 30 verschiedene finanzielle Größen identifiziert, wobei viele dieser Angaben über die Pflichtangaben des IAS 14 hinausgehen.

Grundsätze der Umsatzrealisierung werden unterschiedlich dargestellt

Aufgrund der hohen Bedeutung der Umsatzerlöse für die Beurteilung eines Pharmaunternehmens wurden die Grundsätze der Umsatzrealisierung in die Untersuchung einbezogen. Dies umfasst auch die Erläuterungen zur Berücksichtigung von Rabatten und Erstattungsregelungen.

Die derzeitige Praxis fällt sehr unterschiedlich aus. In manchen Fällen stellen die Angaben der Unternehmen zur Umsatzrealisierung eine einfache Wiedergabe des einschlägigen IFRS-Standards (IAS 18) dar. In anderen Fällen ist eine detaillierte Erläuterung zu finden. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit einem starken Bezug zum US-amerikanischen Pharmamarkt.

Weiterentwicklung der Risikoberichterstattung, jedoch keine höheren Rückstellungen

Abschließend geht die Studie auf die Risikoberichterstattung im Geschäftsbericht der untersuchten Pharmaunternehmen ein. Die Studie geht von einer Einteilung der identifizierten Risiken in folgende Kategorien aus:

  • Verletzung von Patenten und anderen Intellectual-Property-Rechten
  • Produkthaftungsrisiken
  • Pipeline-Risiken (Flops, Verzögerungen)
  • Misserfolge bei strategischen Allianzen
  • Kostendämpfung im Gesundheitswesen
  • Störungen im Produktions- und Lieferablauf
  • Verstöße gegen Auflagen
  • Imagerisiken

Diese Risiken werden nach Häufigkeit der Nennung ausgewertet. Insgesamt kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass sich die Risikoberichterstattung von 2005 zu 2006 weiter entwickelt hat. Dies hat sich jedoch nicht in höheren Rückstellungen niedergeschlagen.