Die Aufgaben, Finanzen und Strukturen der GKV sind einem permanenten und dynamischen Wandel unterworfen. Im Kanon der dabei umzusetzenden Veränderungsprozesse nehmen die anstehenden Anpassungen in der Rechnungslegung keine herausragende Rolle ein. Demgemäß wird die Diskussion über einen möglichen Paradigmenwechsel in der Rechnungslegung verhalten bis restriktiv geführt und derzeit im Wesentlichen durch inhaltliche Fragestellungen zum Umfang der zu vollziehenden Modifikationen geprägt.
Reduziert man die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) beschlossenen Vorgaben auf ihre Kernaussage, dann soll für die zum 1. Januar 2010 greifende Insolvenzfähigkeit der GKV ausdrücklich der Grundsatz der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kassen zugrunde liegen. Dabei haben die im Sozialgesetzbuch IV (SGB) formulierten (und weitgehend an das Handelsgesetzbuch - HGB - angelehnten) Regelungen insgesamt nur deklaratorischen Charakter, da bisher annähernd vergleichbare Vorgaben in den relevanten Verordnungen beziehungsweise der Rechnungslegungspraxis verankert waren. Die Anforderungen aus insolvenzrechtlicher Sicht dürften aber deutlich über diesen Regelungsrahmen hinausgehen.
Mit den HGB-nahen Formulierungen im SGB IV liegt der Gesetzgeber im Trend zur sukzessiven Abschaffung kameraler beziehungsweise einzelgesetzlicher Rechnungslegungsnormen zugunsten einer im Grundsatz am deutschen Handelsrecht orientierten Rechnungslegung. In anderen Zusammenhängen ging die Reform regelmäßig von den Anwendern der Rechnungslegung aus, die aufgrund veränderter Rahmenbedingungen mit den begrenzten Möglichkeiten des bisherigen Rechnungslegungsstils nicht zufrieden waren. Fast immer war über die Rechnungslegung hinaus eine Optimierung der finanzbezogenen Steuerung intendiert. Eine solche an Steuerungsaspekten orientierte Konzeptdiskussion ist für die GKV-Rechnungslegung bislang nicht angelaufen. Es stellt sich die Frage, ob sich die Kassen nicht an die Spitze der Reformaktivitäten setzen sollten, um sich die Chance auf eine aus Steuerungssicht geeignetere und transparentere Rechnungslegung zu eröffnen.
Die Landschaft der GKV präsentiert sich mit wesentlichen Umsetzungsunterschieden in den einzelnen Kassen. Die vermeintliche Normierung durch den Kontenrahmen greift nicht so absolut, wie dies zu erwarten wäre. Eine wirkliche Transparenz nach außen ist schon dadurch beeinträchtigt, dass die örtliche Umsetzung nicht in einem erläuternden Abschlussbestandteil (wie beispielsweise dem handelsrechtlichen Anhang) mitgeteilt wird. Eine höhere Flexibilität in der Rechnungslegung bei gleichzeitig erhöhter Transparenz über die zugrunde liegenden bilanzpolitischen Weichenstellungen wäre bei der Reform der GKV-Rechnungslegung zu begrüßen gewesen.
Im internen Bereich der gesetzlichen Krankenkassen ist ein professioneller Umgang mit personellen, technischen und finanziellen Ressourcen unverzichtbar. Dementsprechend verfügen die Kassen über ein leistungsfähiges internes Rechnungswesen, das durch die großen Fachsysteme beispielsweise im Beitragsbereich gespeist und ergänzt wird. Im Rahmen der Umstellung auf die neue GKV-Rechnungslegung wird Flexibilität von den Kassen gefordert sein, da voraussichtlich rückwirkend auf den Stichtag 1. Januar 2010 eine Eröffnungsbilanz erstellt und notwendige Ergänzungen auf Kontenebene vollzogen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Planung nach aktueller Erkenntnis in der herkömmlichen Struktur verbleibt, wodurch Plan-Ist-Vergleiche nur mit erhöhtem Aufwand generiert werden können.
Noch wichtiger ist es jedoch, sich mit den Erwartungen und Kompetenzen der handelnden Personen zu befassen. Schließlich werden die Gestaltungsspielräume der Kassen enger und die potenziellen Finanzrisiken (gegebenenfalls auch mit insolvenzrechtlicher Implikation) latenter. Deshalb ist es sicher nicht vermessen, die Herausbildung einer strategisch-betriebswirtschaftlichen Einheit in den einzelnen Kassen anzuregen. Denn unabhängig von allen fachlichen Diskursen zu Detailaspekten einer kassenspezifischen Rechnungslegung stehen der wirtschaftliche Fortbestand der Kasse, die permanente Optimierung der kostentreibenden Prozesse und Strukturen sowie die finanzwirtschaftliche Stabilität im Mittelpunkt.
Eine besondere Aufgabe kommt der Rechnungslegungs- und Steuerungssicht im Zuge der anhaltenden Fusionsaktivitäten zu. Auf Grundlage des Finanz- und Rechnungswesens könnten wegen der verbesserten Transparenz validere Erkenntnisse zu den finanziellen Gegebenheiten und deren bilanzierungstechnischen Hintergründen sowie für die Abschätzung von Chancen und Risiken im Fusionsprozess (weit vor der später gegebenenfalls erforderlichen Due Diligence) generiert werden.
Im erweiterten Kontext eines aus dem Finanz- und Rechnungswesen heraus formulierten, aber nicht auf die Rechnungslegung beschränkten Reformansatzes, der gezielt zu Steuerung, Strategie und Veränderungspotenzial der Kassen Stellung bezieht, liegt die große Chance zur nachhaltigen Erhöhung der finanzbezogenen Leistungsfähigkeit. Diese Chance sollten sich die Kassen nicht entgehen lassen.