Wer heute nach Vertriebswegen für pharmazeutische Produkte in Russland und den ehemaligen Ostblockländern sucht, findet neben attraktiven Aussichten auch die unsichere russische Steuergesetzgebung im Zusammenspiel mit einer rigiden Preisregulierung. Eine sorgfältige Marktanalyse und eine vorausschauend geplante Vertriebsstruktur hilft, diese Probleme zu bewältigen.
Als erste Möglichkeit kommt der Direktvertrieb bei gleichzeitigem Unterhalten einer Repräsentanz in Betracht. Dadurch scheint es möglich, die ansonsten auf Ebene einer Vertriebstochtergesellschaft anfallenden Verluste auf der Ebene des Produktionsunternehmens zu erfassen.
Auf der einen Seite können die russischen Steuerbehörden in Abhängigkeit der Aktivität der Repräsentanz unterstellen, diese qualifiziere als Betriebsstätte im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens. Die Folge wäre, dass bestimmte Gewinnanteile der Betriebsstätte zuzuordnen und in Russland zu besteuern wären. Sofern die russische Finanzverwaltung eine derartige Qualifizierung im Nachhinein vornimmt, kann es auch zur strafrechtlichen Verfolgung der für die vermeintliche Betriebsstätte verantwortlichen Personen kommen.
Auf der anderen Seite beweisen gerade Vertriebsmitarbeiter der Pharmaindustrie hohe Kreativität, wenn es gilt, Ärzte von der Vorteilhaftigkeit medizinischer Produkte zu überzeugen. Oft wird hierbei der Bereich dessen verlassen, was nach deutschen Regeln noch gestattet ist. Sofern der Vertrieb im Ausland durch eine Repräsentanz wahrgenommen wird, sind zumindest Teile der deutschen Regeln auch auf die Aktivität im Ausland unmittelbar anwendbar.
Schließlich ist auf die von der ausländischen Repräsentanz verursachten Aufwendungen das deutsche Steuerrecht anwendbar. Die Abzugsfähigkeit ist daher nur gegeben, wenn die bisweilen strengen Vorschriften hierzu (insbesondere Paragraf 4 Absatz 5 EStG) eingehalten werden. Es ist zu erwarten, dass ausländische Vertriebsmitarbeiter noch stärkere Probleme bei der Regelbefolgung haben werden. Umfangreiche Kontrollmechanismen sind nötig, wenn man nicht versehentlich in den Bereich der Steuerverkürzung geraten möchte.
Bei der Wahl einer Vertriebstochter können verschiedene, voneinander getrennte Funktionen innerhalb der Gesellschaft etabliert werden. Die tendenziell verlustträchtige Vertriebsfunktion kann sich dann nahezu auf eine Logistikfunktion beschränken, sodass sich die aus Verrechnungspreissicht erwartete Marge auf ein Minimum reduziert. Daneben könnten Servicefunktionen in Form von Werbefunktionen, Marktforschung oder ähnlichem geschaffen werden, die dann getrennt von der Vertriebsfunktion entgolten werden. Auf diese Weise kann für das Gesamtunternehmen eine insgesamt angemessene Marge ausgewiesen werden.
Aber auch die Tochtergesellschaft mit Mehrfachfunktion ist nicht risikolos. Eine saubere Trennung der einzelnen Bereiche ist eine Voraussetzung, da sonst auch aus Preisregulierungssicht beide Bereiche zusammengefasst werden könnten. Die Folge wäre auch hier eine Anpassung der Referenzpreise für die verkauften Produkte - einhergehend mit einer drohenden Bestrafung der gesamten Großhandelskette. "In Anbetracht beider Fälle und den beschriebenen Unwägbarkeiten ist eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern stark anzuraten", sagt Dr. Arne Schnitger, Steuer- und Pharmaexperte bei PwC.
Schließlich kommt eine Funktionstrennung in Betracht, die die stark reduzierte Vertriebsfunktion durch eine legale Einheit wahrnimmt (Logistikeinheit), während eine andere legale Einheit die übrigen Funktionen ausübt (Serviceeinheit). Die legalen Einheiten sind wahlweise in Russland oder im Ausland etablierbar.
Das oben dargestellte Problem der Preisregulierung lässt sich in Bezug auf die Preisregulierung damit allerdings nicht ganz beheben. Denn es könnte die Frage gestellt werden, für welche Gesellschaft die Serviceeinheit eigentlich tätig ist. Wenn unterstellt wird, dass die Serviceeinheit für die Logistikeinheit tätig ist, könnte damit eine verdeckte Subventionierung der Logistikeinheit einhergehen. Die Folge könnte auch hier eine Anpassung des Referenzpreises sein. Auch hier sollte eine sorgfältige Trennung von Funktionen durch erfahrene Berater erfolgen.
Die ehemaligen Länder des Ostblocks stellen für die Pharmaindustrie hochinteressante Märkte dar. Insbesondere sind die Länder attraktiv, die seit kurzem der EU angehören und nicht zuletzt Russland sowie das Baltikum. Der Schritt nach Osten birgt jedoch Untiefen, die es zu vermeiden gilt. Hierbei steht Ihnen ein erfahrenes Netzwerk von PwC-Spezialisten zur Seite.