Das Bundeskartellamt treibt die Sektoruntersuchung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels weiter voran. Bereits im September 2011 versendete das Amt umfangreiche Fragebögen an 21 Handelsketten und rund 200 Unternehmen der Ernährungsindustrie um die Marktstrukturen im Bereich der Beschaffung von Lebensmitteln in Deutschland für ausgewählte Produkte näher zu untersuchen. Mitte Anfang 2012 erhebt das Amt in der zweiten Stufe des Verfahrens weitere Informationen, die klären sollen, ob Handelsriesen im Vergleich zu kleineren Mitbewerbern über Einkaufsvorteile verfügen und welche Auswirkungen dies gegebenenfalls auf den Wettbewerb hat.
Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. 1999 betrug der gemeinsame Marktanteil der acht größten Handelsunternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) 70 Prozent. Heute kommen allein die vier größten Lebensmitteleinzelhändler auf einen gemeinsamen Marktanteil von über 85 Prozent in Deutschland. Wettbewerbsbedenken bestehen dabei nicht allein auf der Absatzseite durch eine Konzentration der Ladenflächen, sondern auch durch die Konzentration der Nachfragemacht gegenüber den Herstellern auf den Beschaffungsmärkten. Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt 2011 eine Sektoruntersuchung eingeleitet um die Wettbewerbs- und Machtverhältnisse zwischen LEH und Herstellern näher zu untersuchen.
Dass das Amt die Konzentration im LEH beobachtet und auch die Beschaffungsseite genau analysiert, zeigen verschiedene Entscheidungen bei Zusammenschlussverfahren in den vergangenen Jahren, die intensiv geprüft und teilweise nur unter umfangreichen Auflagen genehmigt wurden. So untersagte das Kartellamt im Zuge der Übernahme der Plus-Märkte durch EDEKA im Jahr 2008 eine Beschaffungskooperation. Im Jahr 2010 identifizierte das Bundeskartellamt im Zusammenhang mit der Übernahme der trinkgut-Märkte durch EDEKA Anhaltspunkte für erhebliche Nachfragemacht mehrerer großer Handelsunternehmen im Bereich alkoholfreier Getränke und Wasser/Wasser mit Zusatz. Das Bundeskartellamt geht bei der Untersuchung der Auswirkungen von Zusammenschlüssen in der Regel von nationalen Beschaffungsmärkten aus.
In der zweiten Stufe der Sektoruntersuchung wird das Bundeskartellamt Daten zu etwa 250 Artikeln mit gleicher Artikelnummer (EAN) von Herstellern und LEH erheben und anschließend auswerten. Das Bundeskartellamt wird die Ergebnisse der Sektoruntersuchung in einem Abschlussbericht veröffentlichen und zur Diskussion stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Erkenntnisse die weitere Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts maßgeblich beeinflussen werden. Von besonderem Interesse hinsichtlich der Nachfragemacht der Händler dürfte die Frage sein, ob in der Regel von nationalen/regionalen Beschaffungsmärkten auszugehen ist oder aber - zumindest in manchen Produktgruppen - räumliche Beschaffungsmärkte vorliegen, die größer als Deutschland sind. Die Europäische Kommission kam beispielsweise in verschiedenen Zusammenschlussverfahren, die einzelne Produktgruppen im LEH betrafen, zu dem Ergebnis, dass die räumlich relevanten Märkte EEA-weit abzugrenzen sind. Dies würde die Nachfragemacht des deutschen LEH auf diesen Märkten in einem anderen Licht erscheinen lassen.