Branchen, die insgesamt oder in einzelnen Produktbereichen einen hohen Konzentrationsgrad aufweisen, stehen unter besonderer Beobachtung durch das Bundeskartellamt. Auch die Handels- und Konsumgüterbranche ist hiervon betroffen und steht aktuell im Fokus des Interesses. Die Unternehmen sind daher gefordert, bestehende Vereinbarungen und etablierte Handlungsweisen auf den Prüfstand zu stellen.
Das Bundeskartellamt hat mit der Gründung der Sonderkommission Kartellbekämpfung im Jahr 2002 sowie mit zwei in den Jahren 2005 und 2008 neu eingerichteten Beschlussabteilungen zur Verfolgung von Kartellverstößen die Kartellbekämpfung intensiviert und professionalisiert. Seitdem sind insgesamt 62 Kartellverfahren neu eingeleitet worden. Dabei wurden rund 860 Unternehmen durchsucht und circa 1.700 Millionen Euro Bußgelder gegen Unternehmen und 16 Millionen Euro Bußgelder gegen Personen verhängt. Dabei beschränkt sich das kartellrechtliche Risiko nicht nur auf die verhängten Bußgelder - auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch geschädigte Abnehmer ist seit dem Jahr 2005 erheblich einfacher für die Kunden.
"Bonus- und Kronzeugenregelungen führen dazu, dass Kartellverstöße immer häufiger offengelegt werden."
Christoph Fabritius
Das Inkrafttreten der 7. GWB Novelle zum 1. Juli 2005 hat zwei wichtige Neuerungen im Kartellrecht gebracht, die unmittelbare Auswirkungen auf die Pflichten der Geschäftsleitung haben. Zum einen findet das nationale Kartellrecht nun neben dem Europäischen Kartellrecht Anwendung. Zum anderen müssen Unternehmen bei allen Entscheidungen, die getroffen werden, eine kartellrechtliche Selbsteinschätzung vornehmen. Diese Einschätzung ist Managementaufgabe. Gegen Vorstände und Geschäftsführer, die ihre Aufsichtspflicht verletzen, kann nach den Regelungen des GWB ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro verhängt werden. Eine Tatsache, die viele Führungskräfte in Deutschland bis heute noch nicht erkannt haben - und die zu durchaus gravierenden Haftungsfragen führen kann. Das Bundeskartellamt hat in den letzten Jahren regelmäßig Bußgelder gegen Mitarbeiter von an verbotenen Kartellabsprachen beteiligten Unternehmen verhängt. Prominente Beispiele sind die im Jahr 2009 verhängten Bußgelder gegen Mitarbeiter von am Mörtel- und Kaffeerösterkartell beteiligten Unternehmen.
"Nicht nur derjenige, der eine kartellrechtswidrige Handlung vornimmt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Auch die leitenden Angestellten oder der Aufsichtsrat eines Unternehmens sind gehalten, kartellrechtswidriges Verhalten von Mitarbeitern wirksam zu verhindern. Andernfalls werden Bußgelder direkt gegen die betroffenen Personen verhängt."
Dr. Lars Kutzner, Senior Manager und Experte für Wirtschaftsstrafrecht
Kommt es zu einer Untersuchung gilt es vor allem, Ruhe zu bewahren. Die Vernichtung oder das Verheimlichen von Dokumenten kann zu einer Erhöhung des Bußgelds führen. Wer sich gleich zu Beginn der Untersuchung kooperativ zeigt, kann damit einen positiven Effekt auf die mögliche Bußgeldfestsetzung, die Dauer des Verfahrens aber auch die Außenwirkung des Unternehmens erzielen. Bereits in diesem Stadium ist es zudem wichtig, dass sich das Unternehmen einen Überblick darüber verschafft, welche Daten durch das Bundeskartellamt beschlagnahmt oder kopiert wurden, um das eigene strategische Vorgehen besser planen zu können. Eine Untersuchung sollte durch ein professionelles Krisenmanagement begleitet werden. Dazu zählt auch, dass man sowohl die eigene Position als auch die der Wettbewerber einschätzt, um den weiteren Verlauf des Verfahrens richtig bewerten zu können.
"Nicht nur die Unternehmensleitung, sondern alle Unternehmensmitarbeiter müssen wissen, wie sie sich im Fall eines eingeleiteten Kartellverfahrens zu verhalten haben."
Linda Heintz, Senior Managerin und Expertin für die Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität
Aus ihrer Beratungspraxis erkennen die Experten von PwC eine klare Erwartungshaltung der Kartellbehörden. Hierzu zählen insbesondere:
Wirksame Kartellrecht-Compliance verhindert die Teilnahme an potenziellen Kartellen und deckt bestehende Kartellrechtsverstöße auf. Folgende Bausteine sind notwendig:
"Wirksame Compliance-Maßnahmen wirken strafvermeidend."
Birthe Görtz, Partnerin und Compliance-Expertin
Verstöße gegen das Kartellrecht bergen für Händler und Hersteller hohe Risiken: Es drohen zunächst hohe Geldbußen und zivilrechtliche Schadensersatzklagen, die über einen längeren Zeitraum große Ressourcen im Unternehmen binden. Neben selbst klagenden Abnehmern sind hier teilweise auch Unternehmen aktiv, deren Geschäftsmodell darin besteht, die Ansprüche von Geschädigten günstig aufzukaufen und diese dann selbst einzuklagen. Neben rechtlichen Fragestellungen spielt bei Schadensersatzforderungen die Frage des Mehrerlöses der Kartellanten eine zentrale Rolle.
"Die Höhe von Schadensersatzzahlungen hängt entscheidend von wettbewerbsökonomischen Analysen ab, die die Auswirkungen getroffener Absprachen untersuchen und den entstandenen Schaden quantifizieren."
Dr. Wolfgang Nothelfer, Manager und Experte für wettbewerbsökonomische Analysen im Rahmen von Kartellverfahren
Neben den genannten finanziellen Risiken droht ein negativer Eintrag ins Gewerbezentralregister. In der Öffentlichkeit leidet außerdem die Reputation der Unternehmen, die in Kartellverfahren verwickelt sind. Und zwar nicht nur im Heimatland, sondern auch jenseits der Landesgrenzen. Heimische Kartellverfahren ziehen wegen des Anfangsverdachts sowie eines umfangreichen Informationsaustausches zwischen den Kartellbehörden verschiedener Länder häufig Ermittlungen ausländischer Kartellbehörden nach sich. Schließlich können auch die Beziehungen zu Geschäftspartnern unter diesem Imageverlust leiden. Von den Beziehungen zu Behörden ganz zu schweigen. Das Expertenteam des PwC Competence Center Retail & Consumer unterstützt daher Händler und Konsumgüterhersteller umfassend bei Fragen des Kartellrechts - von der Prävention bis zum Verhalten im akuten Verdachtsfall.
"Unter dem Dach des PwC Competence Center Retail & Consumer hat sich ein Expertenteam gebildet, das sowohl bei der Prävention als auch im akuten Verdachtsfall berät. Dieses Team verfügt über eine breite Branchenexpertise und kann daher schnell und effizient unterstützen."
Dr. Stephanie Rumpff, Business Development Senior Managerin im Bereich Retail & Consumer