Aufgrund der neuen IFRS-Regelungen wird sich der Zeitpunkt der Ertragsrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen künftig verschieben. PwC-Experte Dr. Tobias Kisser zu den Auswirkungen insbesondere im Bau und Anlagenbau.

Dr. Tobias Kisser
Dr. Tobias Kisser: Neu ist, dass die Erträge grundsätzlich erst dann zu erfassen sind, wenn die Kontrolle - "Control" - an dem Vermögenswert vom Unternehmen auf den Kunden übergegangen ist. Dies wird sich bei der im Bau und Anlagenbau verbreiteten Langfristfertigung erheblich auf den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung auswirken. Der Übergang der Kontrolle ist dann eine ganz wesentliche Voraussetzung zur Ertragsrealisierung.
Dr. Kisser:: Aufgrund der Verknüpfung von Control-Übergang und Umsatzrealisierung kommt eine gleichmäßige Umsatzerfassung gemäß der bekannten Percentage-of-Completion-Methode nur noch unter Berücksichtigung restriktiver Voraussetzungen – wie zum Beispiel durch den kontinuierlichen Übergang von Control auf den Kunden - in Betracht. In vielen Fällen werden diese Voraussetzungen heute nicht erfüllt sein, was die Rückkehr zur bereits handelsrechtlich bekannten Completed-Contract Methode zur Folge hätte. Dann könnte der gesamte Umsatz erst am Ende des Fertigungsprozesses nach Auslieferung beziehungsweise nach Errichtung und Inbetriebnahme realisiert werden. Diese punktuellen Umsatzrealisierungen führen zu mitunter erheblich volatilen Ergebnisentwicklungen und Kennziffern wie beispielsweise EBITDA.
Dr. Kisser: Das International Accounting Standard Board (IASB) erhielt eine Flut von über 960 Comment Letters aus 35 Ländern. Neben der Bauwirtschaft stehen insbesondere die Branchen Technologie, Telekommunikation und Versicherung dem Papier kritisch gegenüber. Der IASB erörtert seit Januar 2011, wie er auf die Anmerkungen in den Comment Letters reagieren wird. Trotz der lebhaften Diskussion gehen wir derzeit jedoch davon aus, dass wesentliche geplante Änderungen in der Ertragsrealisierung umgesetzt werden.
Dr. Kisser: Der endgültige Standard zu Revenue Recognition wird für das 2. Quartal 2011 erwartet. Eine abschließende Entscheidung hinsichtlich des Zeitpunktes der erstmaligen verpflichtenden Anwendung seitens des IASB steht derzeit noch aus. In der Diskussion werden die Geschäftsjahre 2013 oder 2014 genannt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Standard voraussichtlich rückwirkend anzuwenden sein wird. Das bedeutet, dass bereits mindestens ein Jahr vor der erstmaligen verpflichtenden Anwendung die neuen Vorschriften zur Ertragsrealisierung parallel berücksichtigt werden müssen.
Dr. Kisser: Auf jeden Fall. Wir raten Unternehmen dazu, jetzt eine Vertragsinventur durchzuführen und können mit unseren Experten kompetente Unterstützung anbieten. Wir analysieren dabei gemeinsam, welche Vertragsklauseln einen kontinuierlichen Übergang von Control begünstigen beziehungsweise verhindern. Darauf aufbauend überlegen wir, inwiefern Klauseln in die Verträge aufgenommen werden können, um so einen kontinuierlichen Übergang von Control zu ermöglichen. Dabei müssen wir natürlich auch die geschäftspolitische Zielsetzung sowie die Kundenseite berücksichtigen. Je nach zeitlichem Umfang von Bauprojekten wollen Unternehmen die Auswirkungen für ihre Vertragsgestaltungen bereits heute kennen.
Durch die erforderliche bilanzielle Berücksichtigung von Nettovertragspositionen müssen die Unternehmen zudem sicherstellen, dass die vorhandenen Systeme und Prozesse diese Anforderungen umsetzen können. So vermeiden Unternehmen bereits bei der anfänglich erforderlichen parallen Anwendung der alten und neuen Regelung unnötige Schwächen im Internen Kontrollsystem.
Schließlich ist zu überprüfen, inwieweit der Planungsprozess und das gesamte Controlling von den neuen Regelungen betroffen sein werden und ob die Planung insgesamt anzupassen ist. So sind Unternehmen bestens auf den neuen IFRS-Standard vorbereitet.