Die Maschinenbaubranche weist in konjunktureller Hinsicht eine zyklische Entwicklung auf. Zeiten des Aufschwungs folgen Zeiten des Abschwungs, wie einschlägige Marktstudien für den Maschinenbau zeigen. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Lebensarbeitszeit zu flexibilisieren und damit die Weichen für betriebliche Zeitwertkonten zu schaffen.
Der Maschinenbau in Deutschland ist mittelstandsorientiert und weist eine hohe Personalaufwandsquote auf. Das Ansparen von Arbeitszeitguthaben stößt auch in diesen Unternehmen auf zunehmendes Interesse. Immer mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer erkennen die vielfältigen Vorteile dieses Instruments.
Die Einrichtung und Umsetzung von Langzeit- beziehungsweise Lebensarbeitmodellen ermöglichen es, Guthaben in Form von Zeit- und/oder Geldwerten auf einem Konto anzusammeln. Vor allem der Arbeitgeber profitiert von einer flexibleren Ausgestaltung der Arbeitszeiten über einen längeren Zeitraum hinweg. Betriebsbedingte Kündigungen und die damit einhergehenden Kosten für Abfindungen und Sozialpläne können so vermieden werden.
In Deutschland wurde diese Form der Arbeitszeitflexibilisierung mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitzeitregelungen (sogenanntes Flexi-Gesetz) vom 6. April 1998 (Bundesgesetzblatt I 1998, Seite 688) ermöglicht.
Generell ist zwischen Langzeit- und Lebensarbeitzeitkonten zu unterscheiden. Langzeitkonten ermöglichen es, Guthaben in Form von Zeit- und/oder Geldwerten auf einem Konto anzusammeln. Diese können bei einer späteren Freistellung bei fortdauernder Bezahlung aufgebraucht werden. Der Mitarbeiter kann das Konto beispielsweise zur Verlängerung des Erziehungsurlaubs, für eine Fortbildung, für einen vorzeitigen Ruhestand oder für die Teilzeitarbeit nutzen. Sogar die Umwandlung des Wertguthabens in eine betriebliche Altersversorgung kommt bei einer entsprechenden Vereinbarung in Betracht.
Bei einem Lebenszeitarbeitkonto hingegen wird das angesammelte Guthaben primär für die Freistellungsphase am Ende der Erwerbstätigkeit genutzt. So kann in konjunkturell guten Zeiten angespart werden. Während der Ansparphase sind keine Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den Sparbetrag abzuführen. In Zeiten des konjunkturellen Abschwungs kann der Mitarbeiter sodann Leistungen aus dem Guthaben entnehmen. Sein Gehalt wird weiter bezahlt, ebenso die Beiträge an die Sozialversicherung. Das Flexi-Gesetz lässt für Freistellungen einen Korridor von 70 bis 130 Prozent des vor der Freistellung erzielten Lohns zu.
Am 1. Januar 2009 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II) in Kraft. Eine Neuerung betrifft vor allem den Insolvenzschutz von Zeitwertkonten. Der Arbeitgeber muss ab sofort bessere Maßnahmen zur Sicherung des Guthabens im Falle einer Insolvenz treffen. Durch einen weiteren Zusatz ist die Auflösung des Wertguthabens beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen nicht mehr nötig. Das Guthaben kann in diesem Fall mitgenommen werden und auf einen neuen Arbeitgeber übergehen. Sollte der Arbeitgeber der Übernahme des Wertguthabens jedoch nicht zustimmen oder wird zunächst kein neues Beschäftigungsverhältnis eingegangen, so kann das Guthaben nach Flexi II unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden und verfällt somit nicht.
Zunehmend erkennt die Maschinenbaubranche die Bedeutung einer fundierten, voraus denkenden Beratung, welche auch branchenspezifische Trends aufgreift. Denn entscheidend ist heute zu wissen, welche Faktoren zu einem oft erst Jahre später liegenden Zeitpunkt bares Geld wert sind.
Hier kann PwC seine ganze Stärke ausspielen: Als Beratungsthemen kommen in punkto Zeitwertkonten beispielsweise die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen gemäß der unternehmerischen Zielsetzung in Betracht. Aber auch Einzelfragen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht, zur Kontenführung, zur Bilanzierung, zur IT-Integration im Personalwirtschaftssystem, zur optionalen Verbindung mit der betrieblichen Altersversorgung, zur optionalen Mitarbeiterkreditierung, zur Insolvenzsicherung können die Experten von PwC klären.
Wer frühzeitig einen Berater für die Gestaltung von Langzeit- beziehungsweise Lebensarbeitszeitmodellen und damit einhergehenden Flexibilisierungsmaßnahmen beauftragt, kann im operativen Bereich seine Strategien und Prozesse optimieren und damit einen entscheidenden Konkurrenzvorteil erzielen. Dabei zeigt die Erfahrung: Ein sich abzeichnender Restrukturierungsaufwand in der Zukunft ist regelmäßig aufwändiger als neue Zeitwertmodelle, die im Vorfeld gemäß den für das Maschinenbau-Unternehmen wichtigen Aspekten und Zielen konzipiert wurden.