Wenn die DPR prüft - Latente Steuern auf Verlustvorträge

Seit Jahren ein Prüfungsschwerpunkt der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist die Werthaltigkeit bilanzierter Steuerlatenzen auf Verlustvorträge. Kritisch für die DPR ist dabei der Prognosezeitraum bei zyklischen Unternehmen. PwC-Experte Jann-Luiken Popkes zum aktuellen rechtlichen Diskurs und zu einem Praxisbeispiel aus der Metallindustrie.


Jann-Luiken
Popkes,
Steuerexperte
bei PwC

Worum geht es bei dem Thema Werthaltigkeit genau?

Jann-Luiken Popkes: Steuerliche Verlustvorträge stellen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) als zukünftiges Steuerentlastungspotenzial einen Vermögenswert dar. Den gilt es hinsichtlich seiner Realisierungsmöglichkeit, sprich Werthaltigkeit, zu untersuchen. Die IFRS legen in IAS 12.34ff. fest, aufgrund welcher Sachverhaltskonstellationen sich eine Nutzbarkeit von Verlustvorträgen ergeben kann. Neben zeitgleich laufenden passiven Steuerlatenzen und zukünftigem Einkommen durch Steuergestaltungsmöglichkeiten gilt das Hauptaugenmerk der Praxis dem Nachweis der Werthaltigkeit auf Basis einer steuerlichen Unternehmensplanung.

Warum ist das ein Schwerpunkt der DPR?

Popkes: Gerade Unternehmen mit Verlusten fehlt mitunter die nachweisbare kurz- und mittelfristige Ertragskraft, um die steuerlichen Verluste als konkret nutzbar darzustellen. Gleichzeitig können solche Unternehmen ein Interesse haben, ihr Bilanzbild möglichst positiv erscheinen zu lassen. Beides kann zu einer zu großzügigen Beurteilung des Vermögenswertes aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge führen. Übrigens stellt die Werthaltigkeit dieser Position in den USA mit den häufigsten Restatement-Grund amerikanischer Abschlüsse dar. Und auch die DPR hat in den letzten Jahren einige Feststellungen diesbezüglich veröffentlicht.

Welche Rolle spielt dabei nun der Prognosezeitraum?

Popkes: Der Prognosezeitraum wird - übrigens im Gegensatz zu den aktuellen Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) - unter IFRS nicht konkretisiert. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, da andererseits die IFRS in IAS 12.34ff., aber auch in den Anhangangaben - etwa IAS 12.82 - ganz explizit diese kritischen Entscheidungen hinterleuchtet sehen wollen. So fordert IAS 12.35 im Falle einer Verlusthistorie nicht nur die Wahrscheinlichkeit zukünftiger steuerlicher Gewinne, sondern sogar "überzeugende substanzielle Hinweise". IAS 12.82 ergänzt die Bilanzierung durch die Notwendigkeit der Erläuterung gerade in diesem Fall, in dem Unternehmen bei aktuellen Verlusten oder einer Verlusthistorie die zukünftige Nutzbarkeit derselben gewährleistet sehen.

Wie hat die DPR dazu Position bezogen?

Popkes: 2006 hat die DPR selbst durch einen Artikel ihres Vorsitzenden eine Diskussion um eine Begrenzung des Prognosezeitraumes ausgelöst. Die in diesem Artikel genannten fünf Jahre wurden, ebenso wie eine generelle Festlegung, in der Literatur stark in Frage gestellt. Insbesondere die offene Formulierung in IAS 12.34 zielt danach auf eine an die individuelle Unternehmenssituation oder Branchenlage angepasste Betrachtung ohne pauschale Begrenzung.

Halten Sie die Formulierung in den IAS für zielführend?

Popkes: Sicher. Betrachten wir die Unternehmen der Metallindustrie, insbesondere die der Stahlproduzenten. Diese Branche hatte beispielsweise noch im Jahre 2005 keine derartige Hausse des Stahlmarktes ab 2006 im Blick - eher im Gegenteil, es herrschte Verunsicherung über die perspektivische Entwicklung. So finden sich in Lageberichten von Stahlkonzernen von 2005 aus damaliger Sicht sehr vorsichtige Prognosen. Die jüngere Vergangenheit der Unternehmen der Stahlindustrie zeigt einen zyklischen Verlauf und gleichzeitig eine sehr volatile Ertragslage, wobei die Länge der einzelnen Phasen nicht immer konstant war. Diese Unternehmen planen im Vergleich relativ kurze Zeiträume und legen auch nur diese für die Begründung der Werthaltigkeit latenter Steuern auf Verlustvorträge zugrunde. Dass in Deutschland Verluste unbegrenzt vortragsfähig snd, hilft in diesem Zusammenhang wenig. Denn auch das Ergebnis der Totalperiode ist schlecht bestimmbar - anders als beispielsweise bei Leasingunternehmen, die mit langfristigen Geschäftsmodellen arbeiten. In der aktuellen Krise haben sich die Planungshorizonte sogar noch verkürzt.

Wie geht die DPR damit um?

Popkes: In einem zurückliegenden Verfahren, das PwC begleitet hat, ging es um genau diesen Punkt: Warum ist der Zeitraum über drei Jahre hinaus unsicher und nicht planbar? Die DPR hat sicherlich eine andere Perpektive, da sie zu einem Zeitpunkt kommt, wenn der ursprüngliche Planungszeitraum bereits fast vollständig durch Ist-Zahlen belegbar ist. Gleichwohl können die Unternehmen eben nicht mit der Bilanzierung abwarten, ob die Planung eintritt. In dem Falle ist die DPR seinerzeit den überzeugenden Ausführungen des Finanzvorstandes zur Volatilität einer Branche sowie der damals aktuellen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens gefolgt. Diese hatte sich sehr deutlich und damit belegbar im Lagebericht niedergeschlagen.

Welche Konsequenzen zieht man daraus?

Popkes: Das Thema Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuen auf Verlustvorträge wurde in der Vergangenheit in Teilen deutlich unterschätzt. Die steuerlichen Verluste sind zunächst exakt zu ermitteln. Anschließend ist eine möglichst genaue steuerliche Planungsrechnung zu erstellen - auch unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung für den unternehmensindividuellen Planungshorizont. Die entsprechende Werthaltigkeit ist ergänzend mit weiteren gegebenenfalls vorliegenden Parametern wie Steuergestaltungsmöglichkeiten abzugleichen. Die Entscheidung zur Bilanzierung oder Nichtbilanzierung von aktiven Steuerlatenzen zieht dann Anhangangaben nach sich. Aber auch der inhaltliche Abgleich mit dem Lagebericht muss passen. Insoweit kann dieser einen direkten Einfluss auf Bilanzierungsentscheidungen haben. Das muss allen Beteiligten klar sein. Mit einer entsprechenden Dokumentation ist das Unternehmen gut gewappnet für Fragen der DPR.