Zoll- und Umsatzsteueroptimierung für außerhalb der EU produzierte Fahrzeuge

Viele Automobilhersteller führen heute die Endmontage ihrer Fahrzeuge außerhalb der EU durch und importieren diese im Anschluss wieder. Bei einer grenzüberschreitenden Produktionskette sind jedoch Zölle und die Umsatzsteuer mehrfach zu entrichten. Das führt zu einer Verteuerung der Fahrzeuge. Durch optimierte Verfahren können die anfallenden Belastungen erheblich reduziert werden.

Für Hersteller, die ihre Endmontage außerhalb der Europäischen Union durchführen, bedeutet "Selling West" eine Verteuerung der Fahrzeuge durch die Abfuhr von Zöllen und Umsatzsteuer. Diese werden nicht nur bei der Einfuhr der fertigen Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union ausgelöst, sondern auch bei der Einfuhr von Komponenten aus der Europäischen Union in das Nicht-EU-Land. Die aus Europa stammenden Komponenten werden somit zweifach belastet.


Abbildung: Komponenten aus Europa werden bei Ein- und Ausfuhr mit Abgaben belastet.

Zollbelastung durch Lohnveredlung senken

Für Hersteller ist es deshalb wichtig, die Belastungen durch die Inanspruchnahme bestimmter Zollverfahren auf ein Minimum zu begrenzen. So kann für die in der Europäischen Union hergestellten Komponenten durch das Verfahren der aktiven und passiven Lohnveredlung sowohl der Zoll bei der Einfuhr in das Nicht-EU-Land als auch bei der Wiedereinfuhr in die Europäische Union reduziert werden. Bei der Rückführung werden dann lediglich Zölle auf die Wertsteigerung durch die Veredelung im Ausland fällig und nicht auf den Gesamtwert der Ware. Entscheidend hierfür ist die genaue Dokumentation des Lieferwegs der Komponenten, deren zutreffende Tarifierung sowie die Beantragung der entsprechenden zollrechtlichen Bewilligungen.

Garantieleistung als Zoll- und Umsatzsteuerfaktor

Ebenfalls eine Rolle bei der Zoll- und Umsatzsteueroptimierung spielt die vom Hersteller gewährte Garantie. Zum einen stellt der potenzielle Wert der Garantieleistung für bestimmte Komponenten faktisch eine Wertminderung dar. Die potenzielle Gewährleistung kann deshalb bei der Einfuhr angerechnet und damit die Zollbelastung gesenkt werden.

Außerdem werden die von Händlern durchgeführten Garantiearbeiten häufig mit nationaler Umsatzsteuer belastet. Diese kann der ausländische Hersteller durch ein Vorsteuervergütungsverfahren erstattet bekommen, sofern mit seinem Sitzstaat die so genannte Gegenseitigkeit gegeben ist. Ein solches Verfahren dauert derzeit allerdings mehrere Monate und beinhaltet somit einen erheblichen Cashflow-Nachteil. Hier können Strukturen implementiert werden, die dafür sorgen, dass Umsatzsteuer nur auf einen Teil der Reparaturleistung anfällt, wie zum Beispiel auf die Arbeitsleistung, aber nicht auf die Ersatzteile. Durch diese Maßnahmen lassen sich sowohl die Kostenbelastungen senken als auch Cashflow-Nachteile vermeiden.