Hong Kong erleichtert deutschen Unternehmen den Zugang zum IPO-Markt

Börsengänge sind in Europa zur Seltenheit geworden, erst langsam läuft das IPO-Geschäft wieder an. Asiens Börsen melden hingegen auch in der Wirtschaftskrise regelmäßig erfolgreiche Initial Public Offerings (IPOs). Die Börse Hong Kong hat jetzt für deutsche Unternehmen einige Hürden aus dem Weg geräumt und den Zugang zum Kapitalmarkt der chinesischen Sonderverwaltungszone leichter gemacht. Ein IPO in Hong Kong kann damit eine ernsthafte Alternative zum Börsengang am deutschen Kapitalmarkt sein und die Möglichkeit bieten, sich vom noch schwachen europäischen IPO Markt abzukoppeln.

Die Börse Hong Kong akzeptiert inzwischen Zulassungsanträge deutscher IPO-Kandidaten, ohne dass es des Rechtsvergleichs bedarf, der bislang vor einem IPO in der chinesischen Sonderverwaltungszone notwendig war. Denn im September 2009 hat die Börse Hong Kong den Rechtsrahmen börsenfähiger Gesellschaften mit Sitz in Deutschland zu einer "acceptable jurisdiction of an issuer's place of incorporation" erklärt.

Die Börse Hong Kong erkennt damit die für deutsche Unternehmen geltenden Vorschriften zum Schutz von Anteilseignern sowie die übrigen Gesetze und Regelungen an, die auf börsenfähige Kapitalgesellschaften in Deutschland Anwendung finden, insbesondere das Aktiengesetz (AktG), das HGB und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Hong Kongs Börse bestätigt generell die Gleichwertigkeit der deutschen Regelungen mit den in Hong Kong geltenden Vorschriften.

Zwar weicht das deutsche Recht in drei Punkten erheblich von demjenigen in Hong Kong ab, ohne dass dies durch eine Anpassung der Unternehmensregularien ausgeglichen werden könnte. Eine unzumutbare Benachteiligung der Aktionäre hat die Börse Hong Kong in diesen drei Fällen jedoch trotz der Abweichungen nicht gesehen. Sie toleriert die unterschiedlichen Regelungen in Deutschland und Hong Kong

  • bei der Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung.
  • in dem Katalog von Entscheidungen, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen.
  • beim in Hong Kong geltenden Erfordernis eines Gerichtsbeschluss bei Herabsetzung des Kapitals.

Kontrolle durch die Börse Hong Kong soll Aktionärsschutz gewährleisten

Bei einem IPO (primary listing) ausländischer Unternehmen überprüft die Börse Hong Kong üblicherweise im Einzelfall, ob der für den Emittenten geltende Rechtsrahmen - also der des Herkunftsstaats - Aktionärsschutz auf einem Niveau gewährleistet, das dem in Hong Kong zumindest gleichkommt. Für den deutschen Rechtsrahmen hat sie das jetzt pauschal anerkannt.

Für deutsche Unternehmen entfällt damit die Einzelfallprüfung, wie sie früher gedroht hatte. Denn wenn die Börse zu der Überzeugung kommt, dass der im Herkunftsstaat geltende Aktionärsschutz nicht oder auch nur in einigen Punkten nicht demjenigen in Hong Kong gleichkommt, kann sie von Börsenaspiranten verlangen, Unternehmensregularien und Satzung - wenn möglich - soweit abzuändern, dass die Lücken im gesetzlichen Aktionärsschutz dadurch geschlossen werden. Hierzu hat die Börse Hong Kong eine Liste von Aktionärsschutzrechten aufgestellt, die nach dem Recht Hong Kongs gewährleistet sein müssen.

Detaillierter Vergleich der Vorschriften nicht mehr notwendig

Bislang war für einen IPO deutscher Unternehmen in Hong Kong eine detaillierte Gegenüberstellung deutscher und der dazu parallel in Hong Kong existierenden kapitalmarktrechtlichen Vorschriften erforderlich. Es musste dargelegt werden, dass der durch die Regulierung in Deutschland gewährte Schutz für Anleger und den Kapitalmarkt nicht hinter demjenigen in Hong Kong zurück bleibt. Diese Gegenüberstellung ist nun nicht mehr notwendig.

Auch von der Verpflichtung, laufend die deutsche Rechtslage mit der in Hong Kong zu vergleichen, um auf eventuelle Änderungen im Aktionärsschutz reagieren zu können, sind deutsche Börsenaspiranten und in Hong Kong notierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland seit September 2009 befreit. Eine Hintertür hält sich die Börse Hong Kong allerdings offen: Bei gravierenden Veränderungen im deutschen Recht in puncto Aktionärsschutz müssen deutsche Unternehmen die Börse informieren.

Entscheidung aus Hong Kong erhöht Mobilität der IPO-Kandidaten

Der Finanzplatz Hong Kong hat durch die Anerkennung der deutschen Rechtsordnung als "acceptable jurisdiction of an issuer's place of incorporation" für deutsche Unternehmen an Attraktivität gewonnen. Zwar wird die deutsche Börse für hiesige IPO-Kandidaten nach wie vor der bevorzugte Anlaufpunkt sein. Bei der Wahl zwischen den Inlands-Börsen und Hong Kong werden Unternehmen jedoch zunehmend wirtschaftliche Fragen des Börsengangs in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen rücken können.

Es wird also vermehrt darum gehen, an welchem Ort ein IPO den höchsten Erlös erzielen kann, wo Unternehmen mit einer dauerhaft guten Entwicklung am Kapitalmarkt rechnen können und wo Kosten und Aufwand bei und in Folge eines IPOs am günstigsten sind.

Die Scheu vor einem IPO an einer ausländischen Börse mit einem fremden regulatorischen Umfeld wird durch die Entscheidung der Börse Hong Kong verringert. Zumindest zwischen Deutschland und Hong Kong werden deshalb die Mobilität der Börsenkandidaten und so der Wettbewerb zwischen den Finanzplätzen erheblich zunehmen.

Im Gespräch mit Christoph Gruss, Kapitalmarkt-Experte bei PwC:

Christoph Gruss
Christoph
Gruss

Frage: Herr Gruss, der Markt für Börsengänge in Asien floriert, in Deutschland war ein Unternehmen aus China für das erste IPO des Jahres 2009 im Prime Standard. Werden sich deutsche Unternehmen auch Hong Kong oder Schanghai anschauen?

Christoph Gruss: Für die Zukunft sehe ich einen verstärkten Austausch zwischen Europa und Asien, insbesondere zwischen den Börsenplätzen in Deutschland und China. Dies gilt für beide Richtungen. Die Börse Hong Kong wird hier als Einfallstor in den chinesischen Markt von besonderer Bedeutung für deutsche Unternehmen sein.

Frage: Wie können hiesige Unternehmen dort an die Börse gehen und sich vom schwachen heimischen IPO-Markt abkoppeln?

Gruss: Die Aufnahme eines primary listing an der Börse Hong Kong ist von den Dokumentations- und Publikationspflichten her anders als ein IPO in Deutschland, eher vergleichbar mit einem Börsengang am Main Market in London. Aber hier wie dort stehen die Erstellung des Börsenprospekts und die übrige Vorbereitung des Unternehmens auf die Börsennotierung - also die Herstellung der "Börsenreife" - im Vordergrund.

Frage: Was macht Hongkong eventuell attraktiv - die Bewertungen dort, niedrigere Gebühren, eine neue Investorenbasis?

Gruss: Ob Hong Kong ein attraktiver Ort für den IPO eines deutschen Unternehmens ist, muss in jedem Einzelfall individuell beurteilt werden. Der Zugang zu einer neuen und starken Investorenbasis ist sicherlich eines der stärksten Pro-Argumente. Die Möglichkeit, mit Hong Kong eine zusätzliche IPO-Option in einem prosperierenden Kapitalmarkt zu haben, ist in meinen Augen ein weiteres. Umgekehrt darf man aber auch nicht die Komplikationen und zusätzlichen Komplexitäten aus den Augen verlieren, die ein IPO an einem ausländischen Börsenplatz mit sich bringen kann.