Die Bestimmungen für den Export von Waren und Dienstleistungen werden komplexer. Insbesondere die USA verschärfen regelmäßig die Auflagen und verfolgen Vergehen immer konsequenter. Worauf Unternehmen achten müssen und welche Chancen sich bieten, erklärt PwC-Experte Andreas Wermelt.
Ob Luxuskarossen, Druckmaschinen oder Schrauben – Produkte Made in Germany genießen rund um den Globus einen erstklassigen Ruf – und sind weltweit entsprechend gefragt. "Unternehmen übersehen bei ihren Exporten aber oft, dass sie neben deutschen und europäischen Vorgaben in vielen Fällen auch die Export-Auflagen der USA beachten müssen", warnt Andreas Wermelt, der für PwC Deutschland Unternehmen zu Compliance-Fragen berät, also rund um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Vorteile eines Export Control Management Systems
Den Unternehmen weht ein immer schärferer Wind der Exportkontrolle entgegen.
"Wir beobachten eine Verschärfung des US-Rechts, gleichzeitig verfolgen die US-Behörden Verstöße gegen die Exportvorschriften der USA konsequenter als das bisher der Fall war", berichtet PwC-Fachmann Wermelt. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn ein deutsches Unternehmen Güter US-amerikanischen Ursprungs vertreibt.
Unternehmen weltweit müssen grundsätzlich das US-Exportrecht beachten, wenn sie Vorprodukte, Equipment, Technologie oder Software aus den USA bei der Produktion einsetzen. Das US-Exportrecht gilt unter Umständen auch, wenn ein Unternehmen Standorte oder Beteiligungen in den USA unterhält, wenn ein US-Unternehmen an der Gesellschaft beteiligt ist oder wenn ein Unternehmen US-Staatsbürger oder auch nur Inhaber einer "US-Greencard" beschäftigt.
"Die US-Regelungen greifen möglicherweise sogar schon, wenn auch nur ein Zulieferer die Kriterien der US-Exportkontrolle erfüllt", warnt PwC-Fachmann Andreas Wermelt: "Selbst wer keine eigenen US-Beziehungen im Sinne der Exportkontrollvorschriften unterhält, ist daher noch lange nicht aus dem Schneider."
Wer das strenge US-Exportrecht zu beachten hat, muss zum Beispiel vor dem Export bestimmter Güter eine Lizenz bei den jeweiligen amerikanischen Behörden beantragen. Schon die Ausstellung eines derartigen Produktes im Rahmen einer Messe außerhalb Deutschlands, der grenzüberschreitende Versand von Produktbeschreibungen oder die Information eines ausländischen Staatsangehörigen über Merkmale des Produktes können einen Export nach US-Recht darstellen. Die Verpflichtungen betreffen auch deutsche Unternehmen, die lediglich Produkte und Dienstleistungen in andere EU-Länder verbringen.
Besondere Regelungen sind auch bei den internen Abläufen innerhalb des Unternehmens zu beachten. Unter anderem müssen bei der Produktion bestimmter in den USA gelisteter Güter besondere Sicherheitsstandards bezüglich Zutritt, Organisation und Auswahl der Mitarbeiter beachtet werden.
Werden die Vorgaben nicht erfüllt, reagieren die US-Behörden mit empfindlichen Strafen, die von sehr hohen Geldstrafen für das Unternehmen bis hin zum Verbot aller Handelsaktivitäten mit den USA beziehungsweise allen US-Firmen reichen können. Unter Umständen wird die Unternehmensleitung sogar persönlich strafrechtlich in Haftung genommen.

Andreas
Wermelt
Andreas Wermelt: Unternehmen müssen überprüfen, ob sie die verschiedenen Export-Auflagen erfüllen. Und ob sie – durch ein weit reichendes internes Compliance Management System – auch auf Änderungen der gesetzlichen Regelungen schnell und umfassend reagieren können.
Wermelt: Wir empfehlen Unternehmen, ein integriertes Export Control Management System, kurz ECMS, als Teil des unternehmensinternen Compliance Management Systems einzurichten. Implementiert ist ein solches System, das innerhalb der Unternehmensorganisation fest verankert ist und Anweisungen, Prozesse und IT-Systeme umfasst, allerdings noch längst nicht in allen betroffenen Unternehmen.
Wermelt: Der Aufbau eines Export Control Management Systems als Teil des Compliance Management Systems ist sicherlich erst einmal ein Kraftakt. Denn das System muss eindeutige Zuständigkeiten, Prozesse und Verantwortungen auf Seiten der Mitarbeiter klar definieren. Einmal aufgebaut, muss das System regelmäßige Schulungen vorsehen, damit die Verantwortlichen auf dem neuesten Stand bleiben. Allerdings verschafft es Unternehmen auch Vorteile, beispielsweise die Möglichkeit, Erleichterungen im internationalen Handel in Anspruch zu nehmen und sich an Ausschreibungen zu beteiligen, die Unternehmen mit nachgewiesenem ECMS vorbehalten sind.