DPR setzt 2012 neuen Prüfungsschwerpunkt bei Finanzinstrumenten
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) will bei ihren kommenden Überprüfungen der Bilanzen verstärkt ihr Augenmerk darauf richten, ob Unternehmen von der Staatsschuldenkrise betroffene Finanzinstrumente zutreffend bilanzieren. Neben der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nennt die DPR unter anderem die Chancen- und Risikoberichterstattung im Rahmen des Lageberichts und Wertminderung von Vermögenswerten als Tätigkeitsschwerpunkte.
"Mit ihren Prüfungsschwerpunkten 2012 reagiert die DPR ganz deutlich auf die Entwicklungen an den Märkten", kommentiert Dr. Bernd Kliem, Partner und Enforcement-Experte bei PwC: "Sie führt frühere Schwerpunkte weiter und schaut außerdem bei dem Punkt genauer hin, der derzeit außerordentlich in der Diskussion steht."
Die DPR-Tätigkeitsschwerpunkte 2012
Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die von der Staatsschuldenkrise betroffen sind (IAS 39, IFRS 7, § 315 Abs. 1 HGB)
- Plausibilität der Fair Value-Ermittlung, insbesondere der Beurteilung, ob ein aktiver Markt vorliegt
- Transparente und angemessene Berichterstattung in (Konzern-) Anhang und Lagebericht
- Nachvollziehbare Dokumentation
Chancen- und Risikoberichterstattung im (Konzern-) Lagebericht (§§ 289 Abs. 1 S. 4, 315 Abs. 1 S. 5 HGB)
- Auswirkungen vereinbarter Financial Covenants (DRS 5.10 und DRS 15.62)
- Vollständige und richtige Darstellung von wesentlichen Risiken i.S.d. DRS 5.10
- Quantifizierung von Risiken gem. DRS 5.20
- Darstellung der wesentlichen Einflussfaktoren der künftigen Entwicklung (DRS 15.83 ff.)
Wertminderungen von Vermögenswerten inkl. Goodwill (IAS 36)
- Plausibilität der Bewertungsprämissen für die Berechnung des erzielbaren Betrags einschließlich Kapitalkostensatz (IAS 36.25 ff. und IAS 36.30 ff.), Zuordnung (Bildung) von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (IAS 36.80) sowie nachvollziehbare Dokumentation
- Erläuterung der wesentlichen Annahmen gem. IAS 36.134d und 134e sowie Angaben zu Sensitivitäten gemäß IAS 36.134f
Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3, IAS 27)
- Nachweis für das Vorliegen eines Geschäftsbetriebs im Sinne des IFRS 3.3, IFRS 3 Anhang A
- Kaufpreisallokation, z.B.
- Identifizierung und Bewertung von Operating Leasingverhältnissen und immateriellen Vermögenswerten (IFRS 3 Anhang B28-B40)
- Anhangangaben gemäß IFRS 3 Anhang B64-B66
- Erwerbe zu einem Preis unter dem Marktwert (IFRS 3.34-36)
- Bedingte Gegenleistungen und nachträgliche Kaufpreisanpassungen (IFRS 3.58)
- Sukzessiver Unternehmenserwerb (IFRS 3.41 ff.)
- Verlust der Beherrschung (IAS 27.32 ff.)
Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen zum Fair Value bilanzierten Immobilien (IAS 40)
- Erläuterung der Bewertungsmethode und der zugrunde liegenden Annahmen (IAS 40.75d)
- Plausibilität der Bewertungsprämissen für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts (IAS 40.40 und IAS 40.46c)
- Nachvollziehbare Dokumentation
Für die Bilanzierer gilt nach Kliems Meinung angesichts der neuen Prüfungsschwerpunkte der DPR weiterhin: "An eine DPR-Prüfung sollte man schon bei der Aufstellung des Abschlusses denken." Vor allem dafür, wie Ermessensspielräume bei der Bilanzierung ausgeübt werden, müsste die dazugehörige Begründung und Herleitung nachvollziehbar dokumentiert werden. Denn wenn Antworten auf entsprechende Fragen der DPR erst erneut recherchiert und dokumentiert werden müssten, so der PwC-Enforcement-Experte, dann werde in einem Enforcementverfahren die Zeit schnell knapp.