Enforcement Planner: Gezielte Vorbereitung und strategische Begleitung während DPR-Prüfungen

Relativ kurz sind die Fristen, die die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den kapitalmarktorientierten Unternehmen setzt, um die Fragen zur Rechnungslegung im Rahmen des Enforcement-Verfahrens zu beantworten. Zugleich zeichnen sich DPR-Prüfungen durch eine hohe inhaltliche Komplexität aus. Dabei stehen nicht nur die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden auf dem Prüfstand sondern in den vergangenen Jahren auch verstärkt die Vollständigkeit der Angaben im Anhang und Lagebericht.

"Daher sollten kapitalmarktorientierte Unternehmen möglichst früh organisatorische und inhaltliche Vorbereitungen treffen, um einen effizienten Verlauf der kommenden DPR-Prüfung sicherzustellen", rät PwC-Enforcement-Experte Dr. Bernd Kliem. Unterstützt werden die dem Enforcement unterliegenden Unternehmen hierbei auch von dem PwC-Praxisleitfaden "Gut vorbereitet mit dem Enforcement Planner" in der mittlerweile vierten überarbeiteten und aktualisierten Auflage.

Wann eine Prüfung durch die DPR eröffnet wird, lässt sich nicht abschätzen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann den Anstoß zu einer Prüfung geben. Die DPR, seit Mitte 2005 tätig, hat bereits mehr als die Hälfte der kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland geprüft, mittlerweile zählt man rund 670 geprüfte Unternehmen. Manche Unternehmen haben bereits zwei Mal eine DPR-Prüfung durchlaufen.

Nach Eröffnung erstreckt sich das Verfahren in der Regel über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten. In dieser Zeit werden Kapazitäten im Rechnungswesen der Unternehmen und in anderen Abteilungen und Tochtergesellschaften stark beansprucht. "Dadurch ergeben sich zwangsläufig Ressourcenkonflikte mit gleichzeitig laufenden Zwischen- und Jahresabschlusserstellungen", sagt Enforcement-Experte Kliem. "Um solchen Konflikten zu begegnen, raten wir Unternehmen zu zielgerichteten Vorbereitungsmaßnahmen oder Vorbereitungsprojekten, unabhängig von einem konkreten Verfahren."

Ein Projektteam zur Vorbereitung

Die DPR geht bei der Prüfung grundsätzlich anders vor als der Abschlussprüfer. Die PwC-Experten schlagen in ihrem Enforcement Planner die folgende organisatorische und inhaltliche Vorbereitung vor:

  • Die unternehmensinternen Verantwortlichkeiten klären, einen Projektleiter ernennen (in der Regel Leiter Rechnungswesen).
  • Ein Projekt- und ein Redaktionsteam (für die Dokumentation und redaktionelle Aufarbeitung) zusammenstellen, bei Bedarf interne und externe Unterstützung anfordern.
  • Mögliche Prüfungsthemen aufführen, eventuell fallbezogene Voranfragen zu konkreten Bilanzierungsproblemen bei der DPR stellen (Pre-Clearance).
  • Eine Dokumentation der Bilanzierungssachverhalte sicherstellen, die den zu erwartenden Fragen der DPR gerecht wird.

Entscheidungen im Rahmen des Enforcement-Verfahrens

Von der Entscheidung über das freiwillige Mitwirken bis hin zur Anerkennung eines etwaigen Fehlers in der Rechnungslegung: In jeder Phase des Enforcement-Verfahrens wird Unternehmen eine Vielzahl von Entscheidungen abverlangt und dies innerhalb eines oftmals sehr kurzen Zeitraums. "Der Praxisleitfaden 'Gut vorbereitet mit dem Enforcement Planner' veranschaulicht die bestehenden Wahlmöglichkeiten der Entscheidungsträger und die Konsequenzen jeder dieser Entscheidungen", so Michael Herr, ebenfalls DPR-Spezialist bei PwC. "Bei Abwägung der Alternativen sollte nicht zuletzt die aktuelle Rechtsprechung zum Enforcement-Verfahren ausreichend Berücksichtigung finden."

Akzeptanz der DPR-Feststellungen

Das Enforcement-Verfahren wurde eingerichtet, um Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften entgegenzuwirken und das Vertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken. Fehler in der Rechnungslegung sollen früh aufgedeckt und behoben werden. In der Regel werden die Prüfungen stichprobenartig durchgeführt (85 Prozent). Die Akzeptanz der DPR ist in den vergangenen Jahren gestiegen: Stimmten 2006 nur 52 Prozent der Unternehmen einer Fehlerfeststellung zu, waren es 2010 bereits 72 Prozent. Stellt sich die Rechnungslegung als fehlerhaft heraus, ordnet die BaFin eine Fehlerbekanntmachung an.

Maßnahmen im Nachgang an eine DPR-Prüfung

In Abhängigkeit vom Ergebnis einer DPR-Prüfung stehen die Maßnahmen, die von einem geprüften Unternehmen zu ergreifen sind. Bei einer Fehlerfeststellung hat das Unternehmen den Fehler zu korrigieren. Auch hierbei bestehen Alternativen, die angesichts der aktuellen Unternehmenslage oder geplanter zukünftiger Maßnahmen zu beurteilen sind. "Selbst wenn keine Fehlerfeststellung erfolgte, ist es den Unternehmen anzuraten, die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Verfahren für den nächsten Abschluss aufzubereiten", so die Meinung der PwC-Experten.

Bibliographische Angaben

Gut vorbereitet mit dem Enforcement Planner
4. überarbeitete und erweiterte Auflage

Autoren

Dr. Bernd Kliem, 
Nadja Kiehne

Herausgeber

PwC, Frankfurt am Main

Bibliographie/Quelle

September 2011
80 Seiten, DIN A4, zahlreiche Grafiken

Preis

kostenlos

Adresse

Bei kostenpflichtigen Publikationen gilt diese als Rechnungsadresse.

Abweichende Lieferadresse

Bitte nur ausfüllen, wenn die Lieferadresse von der oben genannten Adresse abweicht.