Bei jeder vierten ihrer insgesamt 110 Prüfungen von Berichten kapitalmarktorientierter Unternehmen hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Jahr 2011 Fehler festgestellt. Das zeigt der Tätigkeitsbericht, den die Prüfstelle im Januar 2012 vorgelegt hat. Vor allem Unzulänglichkeiten bei der Darstellung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in Konzernlagebericht und Anhang haben zu Fehlerfeststellungen geführt, ebenso Unklarheiten bei der Anwendung einzelner Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS).
"Auffälligist die hohe Fehlerquote von 31 Prozent, die die DPR für kleine und mittelständische kapitalmarktorientierte Unternehmen errechnet hat", sagt Dr. Bernd Kliem, der für PwC Unternehmen bei Vorbereitung und Abwicklung von DPR-Verfahren unterstützt.
Große Gesellschaften, deren Aktien in einem Index notiert sind, geben den DPR-Prüfern deutlich seltener Anlass zur Beanstandung. Für deren Abschlüsse meldet die DPR eine Fehlerquote von 14 Prozent.
Insgesamt scheinen Deutschland Unternehmen allerdings mit der Rechnungslegung nach IFRS etwas besser zurecht zu kommen: Die so genannte "normalisierte Fehlerquote" ist – abgesehen von einem Ausreißer im Jahr 2010 – seit 2007 rückläufig. Für die normalisierte Fehlerquote eliminiert die DPR in ihrer Fehlerstatistik Mehrfachzählungen, bei denen dieselben Fehler in mehreren Prüfverfahren verteilt auf mehrere Abschlussstichtage festgestellt wurden, sowie alle Prüfungen, die nachträglich ein Ergebnis feststellten, das der Öffentlichkeit schon vorher bekannt war durch eine entsprechende Berichterstattung des Unternehmens oder durch einen eingeschränkten oder versagten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.
Als wesentliche Fehlerquelle hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung die Berichterstattung in Lagebericht und Anhang identifiziert. Insgesamt neun Mal wurde sie von DPR-Prüfern bemängelt. Vor allem über etwaige Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise hätten Unternehmen unzureichend informiert, kritisieren die Prüfer in ihrem Tätigkeitsbericht.
Schwierigkeiten haben Unternehmen den Feststellungen der DPR zufolge auch mit der bilanziellen Abbildung von Unternehmenserwerben. Sie wurde in sieben Fällen von den DPR-Prüfern bemängelt. Je fünf Mal rügten die DPR-Fachleute Fehler bei der Ertragsrealisierung und Mängel bei Anhangangaben.
"Vor einer Prüfung durch die DPR ist kein börsennotiertes Unternehmen gefeit", erklärt PwC-Experte Dr. Bernd Kliem. Zwar will die DPR - im Rahmen ihres Losverfahrens - die Berichte von Unternehmen, deren Aktien in einem Index notiert werden, im Schnitt alle vier bis fünf Jahre unter die Lupe nehmen; kleine und mittelständische kapitalmarktorientierte Unternehmen etwa alle acht bis zehn Jahre. Doch ihre Prüfungskandidaten bestimmt die DPR ebenso bei Anhaltspunkten für eine fehlerhafte Rechnungslegung oder bei Vorliegen bestimmter Risikoanzeichen. Die Konsequenz erläutert PwC-Fachmann Kliem: "Eine absolvierte DPR-Prüfung bedeutet keinesfalls einen Freifahrtschein für die nächsten Jahre."