Mit Prüfungen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen zwar seit mehreren Jahren rechnen; und gut die Hälfte der infrage kommenden Unternehmen dürfte die DPR-Prüfer Ende 2009 einmal im Haus gehabt haben. Doch von Routine keine Spur: Die Prüfung der Rechnungslegung durch die DPR ist unverändert eine große Herausforderung für die Unternehmen.
Das zweistufige Enforcement-Verfahren, das im Dezember 2004 mit dem Bilanzkontrollgesetz eingeführt wurde, regelt die staatliche Überprüfung der anzuwendenden Rechnungslegungsnormen. Die Prüfung durch die DPR soll feststellen, ob die Rechnungslegung eines Unternehmens fehlerhaft ist. Ist dies der Fall, müssen die Unternehmen den Kapitalmarkt durch eine Veröffentlichung der Fehlerfeststellung informieren.
Einzelheiten zu aktuellen Entwicklungen, dem Ablauf einer Prüfung sowie zur gebotenen Vorbereitung und den Auswirkungen des Enforcement-Verfahrens erläutern Dr. Bernd Kliem und Dr. Bernd Roese, beide DPR-Spezialisten und Partner im Bereich Capital Markets & Accounting Advisory Services von PwC, im Video.
Weitere Informationen zum Enforcement-Verfahren finden sich in dem PDF-Dokument "10 Minuten: DPR-Prüfung - sind Sie gut vorbereitet?".