Erst jedes vierte mittelständische Unternehmen in Deutschland hat sich auf die Anforderungen eingestellt, die das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit sich gebracht hat. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von PwC. Erstaunlich, findet PwC-Rechnungslegungsexperte Armin Slotta, denn eigentlich müssen mittlerweile alle HGB-Abschlüsse den BilMoG-Vorgaben genügen: "Je später man die Umstellung angeht, desto schwieriger wird es, die Möglichkeiten der neuen Regelungen auszuschöpfen."

Armin Slotta
Armin Slotta: Natürlich müssen - und werden - die Abschlüsse alle gesetzlichen Regelungen erfüllen. Etwas anderes würden die jeweiligen Wirtschaftsprüfer ja gar nicht akzeptieren und testieren. Aber wer bislang in Sachen BilMoG noch nichts unternommen hat, der muss sich auf einige stressige Wochen einstellen.
Slotta: Um einen Abschluss nach den modernisierten Regelungen des Handelsgesetzbuchs zu erstellen, müssen einige Abläufe in den Unternehmen überarbeitet werden, zum Teil müssen neue Reports und Informationsabfragen implementiert werden, um den neuen Angabepflichten nachzukommen. Um das Mindestmaß zu erfüllen, muss man wohl die Arbeit von vier bis sechs Wochen einkalkulieren - zusätzlich zu den üblichen Aufgaben bei der Zusammenstellung des Jahresabschlusses und dem Stress, der damit verbunden ist.
Slotta: Meine Kolleginnen und Kollegen hier bei PwC haben im Moment alle Hände voll zu tun, um Projekte zur BilMoG-Umsetzung auch in letzter Minute noch auf die Schiene zu bringen. Zu spät kann es dafür nie sein. Denn ein Abschluss, der einfach weitermacht wie im Vorjahr, ist ja nicht mehr gesetzeskonform. Aber - um noch einmal die Eisenbahnersprache zu bemühen - mit "Verzögerungen im Betriebsablauf" sollte man schon rechnen.
Slotta: Viele mittelständische Unternehmen haben in den Rahmenbedingungen von Krediten, den sogenannten "Covenants", mit ihren Banken vereinbart, ihre Abschlüsse bis zu einem bestimmten Stichtag vorzulegen. Wer diesen Stichtag wegen der BilMoG-Umstellung nicht einhalten kann, sollte darüber schnellstmöglich das Gespräch suchen. Neue Regeln verändern außerdem möglicherweise die Relation von Eigen- und Fremdkapital in der Bilanz. Beides - Verzögerungen und Veränderungen der Kapitalquoten und anderer vereinbarter Kennzahlen - bringen möglicherweise durch den Bruch von Covenants Finanzierungsmodelle in Gefahr oder führen zumindest formal erst einmal zu vertraglichen Konsequenzen. Je knapper die Zeit bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist, desto schwieriger wird es außerdem, die neuen Möglichkeiten des BilMoG zu nutzen.
Slotta: Erstens ändert das BilMoG die Regelungen für Rückstellungen und Pensionsrückstellungen. Bei ihrer Bewertung ist nach neuer Rechtslage abzustellen auf den "nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag". Im Bereich der sonstigen Rückstellungen und der darin oft enthaltenen Einschätzungsbandbreite ergab sich in der Vergangenheit erheblicher bilanzpolitischer Spielraum. Da müssen viele Unternehmen nun ganz neu überlegen. Und zweitens erlaubt das BilMoG erstmals, selbst entwickelte immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Das bedeutet, Unternehmen können beispielsweise eigene Patente oder ihre Entwicklungskosten für die neue Produkt-Pipeline in der Bilanz sichtbar machen. Das kann, wenn gewünscht, auch bei einem HGB-Bilanzierer den Wert bzw. die künftige Ertragskraft eines Unternehmens deutlich transparenter machen - und damit unter anderem Kreditwürdigkeit und Finanzierungsmöglichkeiten deutlich verbessern. Dies erfordert jedoch zunächst, dass im Rechnungswesen und in den Betriebsabläufen die notwendigen Voraussetzungen zur Erfassung dieser aktivierbaren Kosten geschaffen werden.