E-Bilanz soll Datenaustausch mit dem Finanzamt erleichtern

"Mittelstandsfreundlich" nennt Ernst Burgbacher, Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, die Umsetzung der E-Bilanz. "Auch nach den Anpassungen in der Projektphase bleibt für Unternehmen noch einiges zu tun", meint hingegen PwC-Partner Thomas Müller. Der IT-Spezialist und sein Kollege Stefan Kaufmann, Partner im PwC-Bereich Tax, hatten früh auf den Umsetzungsaufwand hingewiesen. Im Interview erklären sie jetzt, da das Bundesfinanzministerium noch einmal den planmäßigen Start der E-Bilanz bekräftigt hat, was auf die Unternehmen zukommt.

Stefan Kaufmann
Stefan
Kaufmann

"Die E-Bilanz kommt wie geplant", teilt das Bundesfinanzministerium per Pressemitteilung Ende Mai 2012 mit. Wie klingt das in Ihren Ohren?

Stefan Kaufmann: Das Bundesfinanzministerium stellt noch einmal klar: Die E-Bilanz wird in den allermeisten Fällen erst für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend, kommt also weitestgehend im Jahr 2014 zum Tragen. Diese Klarstellung schafft Sicherheit. Viel wichtiger aber dürfte die Nachricht sein, dass die sogenannten Auffangpositionen dauerhaft Bestand haben.

Was bedeuten der Start der E-Bilanz für die meisten Fälle erst für das Wirtschaftsjahr 2013 und die dauerhafte Existenz der Auffangpositionen für die Unternehmen?

Thomas Müller
Thomas Müller

Thomas Müller: Mit den Auffangpositionen bietet die Finanzverwaltung eine Möglichkeit für all jene Fälle, für die Differenzierung, die durch die Pflichtfelder der E-Bilanz eigentlich vorgegeben ist, nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann. Unternehmen müssen also nicht – wie das zunächst zu befürchten stand – ihre komplette Buchführung nach den Vorgaben der E-Bilanz anpassen. Das bedeutet gerade für mittelständische und Familienunternehmen eine Erleichterung. Da nun bis zur Einführung– entgegen der ursprünglich sehr ambitionierten Terminplanung – doch ein wenig mehr Zeit bleibt, dürfte das Luft schaffen für sinnvolle, nützliche Umstellungen.

Sie meinen, Unternehmen können von Umstellungen im Zusammenhang mit der E-Bilanz sogar profitieren?

Stefan Kaufmann: Einen großen Vorteil schafft die Einführung der E-Bilanz natürlich hauptsächlich für die Finanzverwaltung. Sie spart Zeit und Aufwand, indem sie Daten der Steuerpflichtigen elektronisch auswertbar zur Verfügung hat. Für Unternehmen ist die Einführung der E-Bilanz möglicherweise ein Anstoß, noch einmal kritisch nachzudenken: Ist es wirklich sinnvoll, die Steuererklärung "in-house" zu erstellen? Oder fährt man eventuell besser mit einem Dienstleister, der sich um Taxonomien, Zuordnungen und ähnliches kümmert? Die Einführung der E-Bilanz ist da unter Umständen der Katalysator, der solche Verbesserungen erst möglich macht.

Thomas Müller: Darüber hinaus können Unternehmen, die sich für Lösungen im eigenen Haus entscheiden, Arbeitsspitzen in ihren Finanz- und Steuerabteilungen reduzieren, wenn sie es schaffen, die Bearbeitungsschritte für die E-Bilanz gut in ihre eigenen Prozesse zu integrieren. Dafür wird die eine oder andere prozessuale oder auch technologische Umstellung notwendig sein. Vor allem aber kommt es auf eine Schulung und Sensibilisierung der Steuer- und Buchhaltungskräfte an, damit diese gemäß den neuen gesetzlichen Anforderungen arbeiten können.