Transaktionen, mit denen Unternehmen sich gegen schwankende Rohstoffpreise, volatile Devisenkurse und andere Risiken absichern, sollen einfacher und sachgerechter in der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) abgebildet werden können. Das sieht der Entwurf des International Accounting Standards Board (IASB) zum Hedge Accounting vor. "Damit käme Hedge Accounting endlich auch für die vielen mittelständischen Unternehmen in Frage, die wegen der komplizierten Bilanzierung der Sicherungsbeziehungen bisher einen Bogen darum gemacht haben", freut sich PwC-Partner Folker Trepte.
Weil das Hedge Accounting in der Praxis schwierig anzuwenden ist, haben viele mittelständische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, in der Vergangenheit teilweise ganz auf Absicherungen gegen Risiken verzichtet, berichtet Stefan Debus, der für PwC mittelständische Unternehmen in Fragen der Rechnungslegung berät. Mit den Änderungen, die das IASB vorschlägt, könnte die Risikoabsicherung auch für kleinere Unternehmen noch attraktiver werden.
Der im Dezember 2010 veröffentlichte Entwurf des IASB bringt zwei zentrale Vereinfachungen:
Künftig kann auch bei nicht-finanziellen Grundgeschäften die Absicherung einzelner Komponenten durchgeführt werden. Das war bislang nur bei finanziellen Grundgeschäften in gewissem Umfang möglich. In Zukunft können Unternehmen auch beim Hedging von nicht-finanziellen Grundgeschäften einzelne Preiskomponenten nach IFRS sichern und andere außen vor lassen. Gegenwärtig gelten beispielsweise Kosten für den Transport einer Ware, die im Preis der Ware mit abgegolten werden, als Teil des Grundgeschäfts. Das verfälscht häufig die Absicherung beispielsweise gegen Schwankungen von Rohstoffpreisen und mindert deren Effektivität.
Effektivitätsmessung wird deutlich vereinfacht
Bislang konnten Unternehmen Sicherungsbeziehungen nur dann im Hedge Accounting abbilden, wenn sie deren hohe Effektivität in Tests (retrospektiv und prospektiv) nachweisen konnten. Die Effektivität musste sich bislang in einer Spanne von 80 bis 125 Prozent bewegen und nach bestimmten Methoden ermittelt werden. Nach den neuen Regelungen muss kein retrospektiver Effektivitätstest mehr durchgeführt werden und die Effektivitätsgrenzen werden abgeschafft. Die prospektive Effektivität bestimmt sich vielmehr anhand des Risikomanagements. Dadurch lassen sich tendenziell mehr wirtschaftlich bestehende Sicherungsbeziehungen auch im Abschluss als solche ausweisen.
In Kraft treten sollen die neuen Regelungen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.