Die Kommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommern weisen eine extreme Haushaltslage auf, gleichzeitig ist die Verwaltungsstruktur (Kreise und kreisfreie Städte) in diesem dünn besiedelten Flächenland sehr kleinteilig. Vor diesem Hintergrund hat der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern PwC/Wibera beauftragt, beispielhaft für den Landkreis Rügen und den Landkreis Nordvorpommern zu ermitteln, welche Einspareffekte in der internen Optimierung der bestehenden Struktur liegen und welche sich aus einer Fusionslösung schöpfen ließen.
Da interne Optimierung bei kleinen Verwaltungen an Grenzen stößt, liegt der Schwerpunkt in der Ermittlung der sogenannten "Fusionsrenditen". Das jetzt vom Landesrechnungshof veröffentlichte PwC/Wibera-Gutachten bildet die Basis für das aktuelle Gesetzgebungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern zur Kreisgebietsreform, nachdem das Landesverfassungsgericht 2008 das letzte Gesetzgebungsverfahren zur Kreisgebietsreform gestoppt hatte.
Die Untersuchung ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe werden die Potenziale identifiziert und quantifiziert, die durch eine interne Optimierung der Verwaltung zu realisieren wären (Optimierungsrenditen). Hierauf aufsetzend hat PwC in der zweiten Stufe ermittelt, welcheSynergien und Skaleneffekte durch gebietsstrukturelle Veränderungen in Form der Fusion des Landkreises Rügen mit dem Landkreis Nordvorpommern beziehungsweise durch die Einkreisung der kreisfreien Hansestadt Stralsund im Personalsektor zu erwarten sind (Fusionsrenditen).
Das Gutachten ist für den Landesrechnungshof und die Landesregierung die Grundlage zur Ermittlung der Einspareffekte einer geplanten Kreisgebietsreform im Land Mecklenburg-Vorpommern.