Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Hamburgischen Hochschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Es gestehe den Hochschullehrern nicht genügend Mitwirkungs- und Kontrollrechte zu und verletze damit die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft. Das Gericht setze mit seinem Beschluss zwar einen Rahmen für die Kompetenzverteilung zwischen Hochschul- und Fakultätsleitungen auf der einen und den Professoren auf der anderen Seite, erklärt PwC-Hochschulexperte Dr. Christian Marettek. Doch zuverlässige Hinweise, wie ein Hochschulrecht den Wissenschaftsstandort stärken kann, gebe es bundesweit kaum.
"Für den langfristigen Erfolg von Hochschulen ist die intrinsische Motivation von Forschern so entscheidend, dass machtorientierte Strategien wie die Hamburgs nicht erfolgversprechend erscheinen", kommentiert PwC-Hochschulexperte Christian Marettek den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: "In Hamburg hat man versucht, den Wissenschaftsstandort dadurch zu stärken, dass die Hochschulleitungen - vereinfacht gesagt - über die Dekanate in die Fakultäten hineinregieren können."
Mit ihrer machtorientierten Strategie stießen die Hamburger auf den Widerstand der Professorenschaft, das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte ein Jura-Professor aus der Hansestadt angestrengt. Er hatte sich vor allem gegen die umfassenden Kompetenzen des Dekanats gewandt, das in Hamburg vom Präsidium ausgewählt und vom Fakultätsrat nur bestätigt wird. Dekanin oder Dekan sowie Geschäftsführerin oder Geschäftsführer müssen in Hamburg nicht Mitglieder der Hochschule sein. Inhaltlich ging es vor allem um die Befugnisse des Dekanats
"Hinter der Auseinandersetzung steht das hochschultypische Problem, dass die Professoren ihre Forschungsziele autonom festlegen", erklärt Marettek. Und ergänzt: "Hierdurch sind die Möglichkeiten der Präsidien sehr begrenzt, überhaupt etwas für die wissenschaftliche Profilbildung und Exzellenz der Gesamthochschule zu tun.
Der Ausweg ist ein zielorientierter Dialog
Effektiver als vor Gericht lässt sich der Konflikt um die Machtverteilung nach Maretteks Meinung im Austausch lösen: "Es geht um das Gelingen eines anspruchsvollen wissenschaftsstrategischen Dialogs- auf allen Ebenen", sagt der PwC-Experte: "Überdurchschnittliche Profilbildung kann - vereinfacht gesagt - nur gelingen, wenn die Hochschullehrer einer oder mehrerer Fachrichtungen sich auf ein bestimmtes wissenschaftliches Programm einigen und dies dann auch mit der Hochschulleitung und schließlich mit dem zuständigen Ministerium vereinbart wird. Dazu sind vielschichtige Kommunikations- und Strategiebildungsprozesse erforderlich."
Die Landesministerien hätten zwangsläufig ein großes Interesse daran, dass der wissenschaftliche Strategiebildungsprozess gerade in "ihren" Hochschulen so gelingt, dass im Ergebnis überregional sichtbare Exzellenz entsteht, erklärt Marettek. Das Hamburger Beispiel verdeutliche aber auch, dass die Länder teilweise noch im Dunkeln tappen bei der Frage, wie sie die in die Autonomie entlassenen Hochschulen so begleiten, dass es dem Wissenschaftsstandort insgesamt nützt."Dabei", erläutert Marettek, "ist das jeweilige Landeshochschulrecht im Grunde gar nicht so wichtig - zentral ist das Gelingen der wissenschaftsstrategischen Diskussionsprozesse." Aus betriebswirtschaftlicher Sicht könnte man von komplexen strategischen Controllingprozessen sprechen, die bislang nicht in der erforderlichen Weise existieren."
"Elementar ist nach unserer Erfahrung, dass die Entwicklungsplanung genauso wie das anschließende Berichtswesen fachbereichsbezogen erfolgt", berichtet PwC-Hochschulexperte Marettek, der mit seinem Team sowohl Hochschulen als auch Wissenschaftsministerien berät. "Nur ein fachbereichsbezogenes Berichtswesen, das die strategischen Ziele des jeweiligen Fachbereichs in Lehre und Forschung mit den wichtigsten Struktur- und Mengeninformationen verknüpft,kann den betreffenden Wissenschaftsstandort hinreichend transparent machen."