Auf dem Weg zu nachhaltigen Gesetzen

Schon 1998 hat das Land Thüringen ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet. Aber auch 13 Jahre später gibt es dort - wie im übrigen Deutschland - zu wenige Frauen in Führungspositionen. Die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen bestehen weiter. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit möchte das Gesetz nun weiterentwickeln und verbessern. Die Gesetzesnovellierung soll außerdem den Aspekten der Nachhaltigkeit, Demografie und Generationengerechtigkeit Rechnung tragen. In Kooperation mit dem Thüringer Sozialministerium und im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hat PwC das Gesetzesvorhaben daraufhin überprüft, ob es diesen Kriterien entspricht.

Ausgangslage

Inwieweit wirken sich die geplanten Maßnahmen eines Gesetzes auf das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung aus? Das herauszufinden, ist Ziel einer Nachhaltigkeitsprüfung. Sie fließt zunehmend in Gesetzesvorhaben ein und soll die Stärken und Schwächen eines Gesetzesentwurfs in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung aufzeigen.

Mit einer solchen Prüfung hat die Bertelsmann Stiftung als Kooperationspartnerin das Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit PwC im Frühjahr 2011 beauftragt. Die Nachhaltigkeitsprüfung sollte nicht nur zeigen, welche Auswirkungen die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes auf die nachhaltige Entwicklung Thüringens hat. Das Pilotprojekt sollte außerdem Aufschluss darüber geben, ob und wie das Verfahren der Nachhaltigkeitsprüfung überhaupt sinnvoll in Gesetzgebungsprozesse eingebunden werden kann.

Vorgehensweise

Im ersten Schritt hat das PwC-Team die Probleme, Ziele und geplanten Maßnahmen der Gesetzesüberarbeitung beschrieben. "Das ist wichtig, damit die Gesetzesnovellierung transparent wird und erste kausale Zusammenhänge deutlich werden", so PwC-Projektleiter Dr. Tobias Ernst. Das übergeordnete Ziel der Novellierung lautet: "Die Förderung und Sicherstellung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens." So soll das überarbeitete Gesetz dazu beitragen, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen und Gremien steigt, die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen abnehmen und sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen. "In dem Novellierungsvorschlag haben wir 70 Einzelmaßnahmen identifiziert, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen", erläutert Tobias Ernst.

Die geplanten Maßnahmen lassen sich in sieben Pakete zusammenfassen:

  • Bevorzugte Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts
  • Erhöhung der Angebote an Teilzeitarbeit
  • Stärkung der Arbeitnehmerrechte
  • Normierung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragte
  • Stärkung der Mitspracherechte der Gleichstellungsbeauftragten
  • Einführung einer Chancengleichheitsprüfung
  • Weitere rechtliche und begriffliche Gleichstellung

Um die Ergebnisse des ersten Analyse-Schritts (Vorbereitungsphase) mit der Praxis zu spiegeln, führte das PwC-Team eine Online-Befragung unter fast 1.000 Beschäftigten der Thüringer Landes- und Kommunalverwaltung durch. "Es zahlt sich aus, die von einem Gesetz Betroffenen direkt einzubinden. Dadurch konnten wir unsere Ergebnisse verifizieren und auch die Akzeptanz für den Novellierungsprozess steigern", berichtet Tobias Ernst. Bei der Online-Befragung gaben beispielsweise 20 Prozent der Befragten an, dass sich ihre familiären Aufgaben eher schlecht oder schlecht mit ihrem Arbeitsalltag vereinbaren lassen. 71 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass der Anteil an Frauen in Führungspositionen deutlich erhöht werden sollte.

Im nächsten Schritt folgte die sogenannte Vorprüfung: In dieser Phase wurden die Ziele und Indikatoren der "Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie" in Beziehung gesetzt zu den Maßnahmen des Thüringer Gesetzesvorhabens. Auf einer Skala zwischen -2 (sehr negative Auswirkungen) über 0 (keine Auswirkungen) bis zu +2 (sehr positive Auswirkungen) schätzte das Team ab, wie sich die geplanten Maßnahmen auf verschiedene Bereiche der Nachhaltigkeit auswirken.

Auf Basis der Ergebnisse aus der Vorprüfung hat das Team vier Indikatorbereiche für die dann folgende Hauptprüfung ausgewählt:

  • Gleichberechtigung
  • Staatsverschuldung
  • Beschäftigung
  • Wirtschaftlicher Wohlstand

Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf diese vier Bereiche zu untersuchen, war Bestandteil der dann folgenden Hauptprüfung.

Ergebnis

In der Hauptprüfung kam das Team zu dem Ergebnis, dass sich insbesondere das Vorhaben, "das unterrepräsentierte Geschlecht bevorzugt zu berücksichtigen" positiv auf die vier ausgewählten Indikatoren Gleichberechtigung, Staatsverschuldung, Wirtschaftlicher Wohlstand und Beschäftigung auswirkt.

Auswirkungen der Maßnahmen auf vier ausgewählte Indikatoren

Auch die Erhöhung der Teilzeitarbeit und die Stärkung der Arbeitnehmerrechte, die die Gesetzesnovellierung vorsieht, wirken sich positiv auf die nachhaltigen Ziele aus. Keine der geplanten Maßnahmen wirkt sich negativ auf die übergreifenden Ziele aus, so das Ergebnis der Hauptprüfung (siehe Grafik).

"Das Ministerium hat durch die Nachhaltigkeitsprüfung neue Erkenntnisse gewonnen, wie sich die geplanten Maßnahmen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie auswirken", berichtet Ernst. Und nicht zuletzt hat das Projekt dazu gedient, methodische Erkenntnisse zur Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen zu gewinnen. "Wir haben im Projekt standardisierte Instrumente, Verfahren und Prozessschritte entwickelt, die als Referenzmodell für die Nachhaltigkeitsprüfung in anderen Rechtsbereichen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene fungieren können. Zudem hat das Projekt gezeigt, dass die Nachhaltigkeitsprüfung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in den politischen Prozess integriert werden sollte", so das Fazit des Projektleiters.

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