Organisation der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II

Nach zähen politischen Verhandlungen hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf für die künftige Organisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) vorgelegt, der die Zulassung 41 weiterer "Optionskommunen" erlaubt. Die Entscheidung, ob eine Kommune die Chance zur Bewerbung nutzt, hängt stark von den spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort ab. PwC veranstaltete dazu Anfang Mai 2010 eine Diskussionsrunde mit verantwortlichen Experten aus mehreren nord- und ostdeutschen Städten und Kreisen.

Die absehbare Erweiterung des Grundgesetzes um den Artikel 91e im Abschnitt Gemeinschaftsaufgaben wird voraussichtlich eine Regelung zu gemeinsamen Einrichtungen sowie zur alleinigen kommunalen Trägerschaft ("Option") enthalten und die Mischverwaltung somit verfassungsrechtlich festschreiben. Die gemeinsame Einrichtung wird als Regelfall definiert, eine getrennte Trägerschaft ist künftig ausgeschlossen.

Weitere wichtige Neuerungen bestehen darin, dass die sozialen Eingliederungsleistungen nach Paragraf 16 (2) Sozialgesetzbuch (SGB) zweites Buch (II) künftig direkt in der SGB II-Einrichtung anzusiedeln sind und dass der kommunale Verwaltungskostenanteil einheitlich festlegt wird. Des Weiteren sind vierteljährliche Kennzahlenvergleiche der gemeinsamen Einrichtungen und der Optionskommunen, Kooperationsausschüsse auf Landesebene, ein Bund-Länder-Ausschuss auf Bundesebene sowie die Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen über Zielvereinbarungen mit den Trägern vorgesehen.

Entfristung der Option

Mit den Änderungen einhergehen außerdem die Entfristung der bestehenden Optionskommunen und die Zulassung 41 weiterer kommunaler Träger. Die Rechtsaufsicht über diese wird bei den Ländern liegen, so dass keine direkten Eingriffsmöglichkeiten des Bundes gegenüber den Kommunen bestehen werden. Dies schließt dem Entwurf zufolge jedoch nicht aus, dass der Bund bei fehlerhafter Verwendung von Bundesmitteln Erstattungsansprüche gegenüber den Optionskommunen geltend machen kann.

Chancen und Risiken abwägen

Die Möglichkeit zur Bewerbung für eine kommunale Trägerschaft nach SGB II wird von vielen Kommunen nun als große Chance wahrgenommen, um in einem Politikfeld von enormer inhaltlicher und finanzieller Bedeutung ihre Einflussmöglichkeiten künftig deutlich zu erhöhen. Andererseits herrscht Verunsicherung hinsichtlich möglicher finanzieller und politischer Risiken sowie zum konkreten Vorgehen im Bewerbungsprozess und den verwaltungsorganisatorischen und personellen Konsequenzen einer gegebenenfalls im Jahr 2011 anstehenden Umsetzung.

Als Entscheidungskriterien für den internen Abwägungsprozess kommen nach Einschätzung von PwC insbesondere fünf Kategorien in Frage, nämlich

  • die personelle und organisatorische Qualität der Aufgabenwahrnehmung als kommunaler Träger,
  • die konzeptionelle Qualität der Aufgabenwahrnehmung als kommunaler Träger sowie
  • die wirtschaftlichen Risiken als kommunaler Träger,
  • die politischen Risiken als kommunaler Träger,
  • der einmalige Umsetzungsaufwand.

Eignungskriterien im Bewerbungsprozess

Sofern sich eine Kommune für die Option entscheiden sollte, könnte die Zulassung für die alleinige kommunale Trägerschaft durch Rechtsverordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2012 vollzogen werden, die entsprechende Bewerbung muss bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen.

Die Eignungskriterien für eine Bewerbung sollen in der Kommunalträgereignungsfeststellungsverordnung festgehalten werden. Nach derzeitigem Stand sieht diese vor, dass im Rahmen der Bewerbung unter anderem folgende Aspekte nachzuweisen sind:

  • eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Kreistag beziehungsweise dem Stadtrat,
  • die Errichtung einer besonderen SGB II-Einrichtung,
  • die Organisatorische Eignung und Leistungsfähigkeit,
  • die Eignung zur Erbringung aktiver Leistungen,
  • die Gewährleistung einer bundeseinheitlichen Datenerfassung,
  • die weitgehende Übernahme des Personals der Bundesagentur für Arbeit,
  • die Sicherstellung einer überregionalen Arbeitsvermittlung,
  • die Errichtung eines internen Kontrollsystems,
  • die Gewährleistung eines reibungslosen Übergangsprozesses.

Ein Ergebnis der Diskussionen in der PwC-Niederlassung am Potsdamer Platz in Berlin, an der neben zahlreichen Vertretern nord- und ostdeutscher Kommunen auch ein Vertreter einer bestehenden erfolgreichen Optionskommune teilnahm, bestätigte die Vermutung, dass die größten Herausforderungen in der Erarbeitung eines Konzepts für die Erbringung aktiver Leistungen sowie in der Gestaltung der Datenübertragung von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) auf die künftige kommunale Einrichtung gesehen werden.