Kommunale Unternehmen entdecken das Geschäft an der Börse. Ein Beispiel: Stadtwerke-Unternehmen handeln an der Strombörse mit Energie. Von diesen Handelsgeschäften erwarten sie sich schnelle Gewinne. Doch das Geschäft an der Börse birgt bekanntlich auch Gefahren: Denn bereits kleine Kursveränderungen können erhebliche Auswirkungen haben, besonders bei Spekulativ-Geschäften. Dies bedeutet Prüfungsbedarf für die Innenrevision des Stadtwerks. PwC hat den Stromhandel eines Stadtwerke-Unternehmens geprüft und auf Basis einer Risikoanalyse sicherer und transparenter gemacht.
Ein deutsches Stadtwerk kauft regelmäßig an der Börse Strom für Zeiten, wo es viel Strom benötigt und verkauft überschüssige Energie. Das Problem: Die gekaufte Menge basiert auf dem erwarteten Bedarf und somit auf Annahmen, die sich als falsch erweisen können.
PwC-Innenrevisions-Experte Matthias Fuhlbrügge, der mit seinem Team den Stromhandel des Unternehmens prüfte, erklärt: "Der Händler spekuliert beispielsweise auf einen heißen Sommer und rechnet mit einem erhöhten Strombedarf für Klimaanlagen. Wenn der Sommer allerdings verregnet ist, bleibt er auf seinem Strom sitzen. Die Gefahr, sich an der Börse zu verspekulieren und das Unternehmen in finanzielle Schieflage zu bringen, ist groß."
Dazu kommt: Gehandelt wird mit hohen Beträgen; auf Knopfdruck können horrende Summen eingesetzt werden. Das Geschäft ist so komplex, dass nur ausgewiesene Spezialisten die eingesetzten Produkte kennen und den Überblick behalten können.
In Banken gilt: Die Interne Revision muss den Handel regelmäßig auf die Einhaltung der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" überprüfen. Für Stadtwerke sind die Vorschriften aus MaRisk häufig noch freiwillig. "Da unser Mandant aber quasi über eine Handelsabteilung im Kleinen verfügt und sich des vorhandenen Risikos bewusst war, entschied er sich für eine Innenrevisionsprüfung auf Basis der MaRisk", erläutert Jochen Esch, Partner im Servicebereich Internal Audit.
Bei der Prüfung hat sich sein Team an den Punkten orientiert, die nach den MaRisk regelmäßig geprüft werden sollen:
"Den Fokus legten wir in Absprache mit dem Mandanten darauf, dass bestehende Regelungen und Organisationsrichtlinien eingehalten werden; Funktionen, die nicht miteinander zu vereinbaren sind, wurden getrennt. Und wir haben Empfehlungen gegeben, damit die Prozesse sicherer ablaufen. Dazu gehören das Vier-Augen-Prinzip und die konsequente Limitüberwachung", so Fuhlbrügge.
Ziel der Revision durch die PwC-Experten war es, Abweichungen von der Ordnungsmäßigkeit der Organisation und Überwachung der Handelsgeschäfte zu ermitteln. Darauf aufbauend formulierten sie Verbesserungsvorschläge.
Zu den Empfehlungen der PwC-Experten gehörte: Die Limite müssen strikter kontrolliert werden, die Händler fortgebildet und überwacht werden. Zudem überzeugte das PwC-Team den Mandanten, dass regelmäßige Notfallübungen wichtig sind. "Wir sind von einem Worst-Case-Szenario ausgegangen: Ein Bagger zerstört bei Bauarbeiten die Stromleitung. Alle elektronischen Geräte des Unternehmens sind vorübergehend ohne Strom. Beim ersten Versuch dauerte es zwei Tage, bis alle Computer und Systeme wieder voll einsatzfähig waren. Das ist viel zu lang. Im Handel kann es auf eine Stunde ankommen. Beim dritten Versuch schaffte es das Unternehmen in einer halben Stunde, alles wieder zum Laufen zu bringen", so Fuhlbrügge. Außerdem wird die Geschäftsleitung des Unternehmens nun regelmäßig über das Handelsgeschehen informiert, besonders bei drohenden Verlusten.
"Heute hat das Unternehmen weniger Kontrollen, aber sie sind an den richtigen Stellen. Kommunikations- und Eskalationswege sind eindeutig definiert und funktionieren. Das Geschehen ist so viel transparenter, besonders für die Geschäftsführung", so das Fazit des Projektleiters.