Umfassende Analyse: Auswertungen aus dem PwC-WASSERDATENPOOL

Die Wasserpreise in Deutschland sind in den letzten Jahren zunehmend in den Blickpunkt der Kartellbehörden geraten. So hat sich die hessische Landeskartellbehörde mit mehreren Versorgern bereits auf außergerichtliche Tarifkürzungen bis zu 20 Prozent geeinigt beziehungsweise Preissenkungen bis zu 40 Prozent verfügt. Andere Bundesländer werden ebenfalls die Höhe der Wasserpreise unter die Lupe nehmen und sich dazu an die Wasserversorger wenden.

Kartellbehördliche Verfahren kennzeichnet in der Regel ein be­trächtlicher Zeitdruck, da die umfänglichen Anfragen der Behörden zeitnah beantwortet werden müssen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der kartellrechtlichen Verfügungen sind gravierend. Wasserversorger sollten daher umgehend mit den vorbereitenden Arbeiten beginnen, um bei etwaigen Anfragen unverzüglich korrekte Angaben machen zu können; sie müssen für gerichtliche Verfahren oder "Vergleichslösungen" belastbar sein. Zu diesen Angaben gehören:

  • die Beurteilung der Vergleichbarkeit mit anderen Wasser­versorgern und ihren Wassertarifen,
  • der Nachweis der Selbstkosten der Wasserversorgung und der Höhe des Wasserpreises,
  • der Nachweis der Wirtschaftlichkeit sowie
  • die Rechtfertigung der Wasserpreishöhe gegenüber der Kartellbehörde.

Beurteilung der Vergleichbarkeit

Die Landeskartellbehörde Hessen hat in den bisherigen Wasserkartellverfahren jeweils rund zehn bis 20 Vergleichsunternehmen ausgewählt und deren Wasserpreise mit denen des betroffenen Wasserversorgers verglichen. Dabei rechnet sie die verschiedenen Entgeltbestandteile (in der Regel Grund- und Arbeitspreis) in typisierte Abnahmefälle (zum Beispiel 150 m³ im Jahr) um. Meist stellt die Landeskartellbehörde nur sehr grundlegende Informationen zur Verfügung, etwa zu Kosten- und Gebietsstrukturen. Die Wasserversorgungsunternehmen sollten jedoch weitere Daten zu den Vergleichsunternehmen sammeln und auswerten sowie systematisch die Argumentationen der Landeskartellbehörde hinterfragen, mit denen sie ihre Auswahlentscheidung begründet. Außerdem ist es ratsam, den Gehalt der von der Landeskartellbehörde für die Vergleichsunternehmen zur Verfügung gestellten Daten und den methodischen Ansatz bei der Vergleichsrechnung zu überprüfen. PwC unterstützt die Wasserversorger insbesondere mit Auswertungen aus unserem PwC-WASSERDATENPOOL®.

Der PwC-WASSERDATENPOOL® ermöglicht unter anderem eine objektivierte Auswahl von Vergleichsunternehmen anhand der Merkmale, die die Landeskartellbehörde vorgibt. Die Auswertung beruht auf einem frei zugänglichen Datenbestand (strukturelle Parameter sowie Geodaten), der rund 1.300 deutsche Wasserversorgungsunternehmen erfasst. Die eigenen Preise werden somit zur Abschätzung der Wahrscheinlichkeit einer (kartellrechtlichen) Überprüfung eingeordnet. Umfassende Datenabfragen sind im ersten Schritt nicht erforderlich.

Nachweis der Selbstkosten und der Wasserpreise

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem Kartellverfahren mit Beschluss vom 18. November 2008 - 11 W 23/07 (Kart) - festgestellt, dass jedenfalls solche Preise von vornherein nicht kartellrechtswidrig sein können, die nicht einmal die Selbstkosten des marktbeherrschenden Unternehmens decken. Vor diesem Hintergrund sollten die Selbstkosten der Wasserversorgung beziehungsweise die Höhe der Wasserpreise durch eine Kalkulation nachgewiesen werden. Werden die Kosten der Wasserversorgung nicht gedeckt, würde eine Tarifsenkung in der Größenordnung, wie sie der Kartellbehörde vorschwebt, langfristig zum Betrieb einer defizitären Wasserversorgung führen. Ein solcher Nachweis könnte anhand verschiedener Kalkulationsvorschriften erbracht werden. Hierzu bieten sich unter anderen die Regelungen des (landesspezifischen) Kommunalabgabenrechts an sowie die Gasnetzentgeltverordnung, die die Bundesnetzagentur im Rahmen der der Genehmigungspraxis in der Gasversorgung anwendet.

Nachweis der Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit beziehungsweise die Effizienz der Wasserversorgung lässt sich durch eine langfristige Analyse der wasserwirtschaftlichen Konzeption und der Kostenstrukturen nachweisen. Dazu müssen - ausgehend von den zum jeweiligen Planungszeitpunkt bekannten Prognosedaten (zum Beispiel Einwohnerentwicklung und so weiter) - ordnungsgemäße Investitionsentscheidungen getroffen worden sein. Insofern ist der Ex-post-Wertung der Kartellbehörde eine Beurteilung ex ante entgegenzusetzen, um zu belegen, dass langfristig eine sachgerechte und wirtschaftliche Wasserversorgung aufgebaut wurde. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit kann unter anderem durch Kennzahlen aus dem PwC-WASSERDATENPOOL® unterstützt und graphisch aufbereitet werden.

Rechtfertigung der Wasserpreishöhe

Die Rechtfertigung der Wasserpreise gegenüber den Preisen der von der Landeskartellbehörde ausgewählten Vergleichsunternehmen stellt die betroffenen Versorgungsunternehmen in der Regel vor erhebliche Schwierigkeiten. Hierzu sollten die rechtlichen, wasserwirtschaftlichen oder topographischen Besonderheiten analysiert und die Ergebnisse auf die Kostenstruktur abgebildet werden, so dass einzelne Rechtfertigungsgründe hinsichtlich ihrer Kostenrelevanz substantiiert dargelegt werden können. Das angestrebte Ziel, die Preisdifferenzen gegenüber den Vergleichsunternehmen im Rahmen einer Zu- beziehungsweise Abschlagsrechnung zu reduzieren, wird ebenfalls vom PwC-WASSERDATENPOOL® unterstützt.