Gleiche Inhalte, neuer Prozess - Finanzinstitute sammeln Daten für FATCA, melden aber nicht direkt an US-Behörden

Frankfurt, 9. Februar 2012

Neue Regelungen zu FATCA bringen Erleichterungen für deutsche Finanzinstitute/ erheblicher Aufwand für Datensammlung bleibt jedoch grundsätzlich bestehen

Deutsche Finanzinstitute werden zukünftig ausführliche Informationen für amerikanische Steuerbehörden erheben müssen. Dies geht aus den gestern von United States Treasury Department und Internal Revenue Service (IRS) veröffentlichten neuen Regelungen („proposed regulations“) zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) hervor. Mit den „proposed regulations“ reagiert die amerikanische Finanzverwaltung aber auf viele Einwendungen internationaler Verbände und schafft Erleichterungen, zum Beispiel in der zeitlichen Anwendung einzelner Vorschriften.

"Zwar haben die Banken auf Basis des neuen FATCA-Vorschlages nun etwas mehr Zeit bei der Anwendung von Umsetzungs- und Meldepflichten. Sammeln müssen sie die Daten jedoch weiterhin in dem ursprünglich geplanten Umfang. Zu dem hohen Aufwand bei Meldungen aus bestehenden Regulierungsvorschriften wird auch der hohe Aufwand für FATCA-Meldungen unverändert hinzutreten", sagt Burkhard Eckes, Leiter des Bereichs Banking & Capital Markets bei PwC.

Gleichzeitig haben die USA, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien in einer gemeinsamen Erklärung zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit und zur Umsetzung von FATCA eine gemeinsame Linie beschlossen, die auch den Aufwand für die betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung von FATCA reduzieren soll.

"Finanzinstitute sollen Informationen über US-amerikanische Kunden nun an die nationalen und nicht mehr an US-amerikanische Steuerbehörden melden. Damit soll es nach diesem Vorschlag Finanzinstituten möglich sein, ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dennoch wird die aufwändige Datenerhebung weiterhin bei den Instituten liegen. Von großer Bedeutung für die Umsetzung in der Praxis sind dabei die noch ausstehenden Detailregelungen. Gerade beim Umgang beispielsweise mit durchgeleiteten Zahlungen oder mit Unternehmen, die die FATCA-Regelungen nicht umsetzen müssen, soll es Verbesserungen geben. Zudem haben die Staaten grundsätzlich einen bilateralen Datenaustausch vereinbart, so dass die deutschen Steuerbehörden auch Steuerdaten aus den USA erhalten ", sagt Achim Obermann, Partner im Bereich Financial Services Tax bei PwC.

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