10 Minuten - BilMoG: Herausforderungen für das Rechnungswesen

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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), dem der Deutsche Bundesrat 3. April 2009 zugestimmt hat, führt zu weitreichenden Änderungen der handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, zahlreichen neuen Anhangangaben sowie zu zusätzlichen Berichtspflichten im Lagebericht. Kurze Fristen und der Einfluss auf IT-Systeme und Prozesse machen die Umsetzung zu einer Herausforderung für alle HGB-Bilanzierer, unabhängig davon, ob Mittelstand oder kapitalmarktorientierte Unternehmen.

Mit der größten Reform des HGB seit über 20 Jahren fließen erstmals IFRS-nahe Elemente in das HGB ein. Die Änderungen haben umfassende Auswirkungen auf Bilanzstrukturen, Eigenkapital und die zukünftig auszuweisenden Unternehmensergebnisse. Die Neuerungen können auch Einfluss auf Dividendenfähigkeit, Refinanzierung und Vertragsbedingungen.

Welche Folgen hat das BilMoG für die Finanzberichterstattung?

Einige Beispiele:

  • Erstmals können unter bestimmten Voraussetzungen selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – wie zum Beispiel selbst geschaffene Patente oder Produktions- und Herstellungsverfahren – handelsrechtlich aktiviert werden. Insbesondere innovative Mittelstandsunternehmen und Start-ups können hierdurch ihre Außendarstellung verbessern.
  • Durch das BilMoG wird erstmals eine Vorschrift zur Regelung der handelsbilanziellen Abbildung von Bewertungseinheiten eingeführt. Voraussetzung für deren Bildung ist insbesondere der Nachweis der Effektivität der Bewertungseinheit. Zudem sind umfangreiche Angaben im Anhang beziehungsweise im Lagebericht vorzunehmen.
  • Trotz Aktivierungswahlrecht für latente Steuern im Einzelabschluss sind die latenten Steuern zunächst im Rahmen eines komplexen Prozesses zu ermitteln. Neben dem Übergang zum bilanzorientierten Konzept der latenten Steuerabgrenzung wird durch das BilMoG eine Vielzahl neuer Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht geschaffen. Anhangangaben zu latenten Steuern sind auch dann erforderlich, wenn infolge der Inanspruchnahme des Aktivierungswahlrechts keine aktiven latenten Steuern in der Bilanz ausgewiesen werden.
  • Bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen sind nun marktnahe Rechnungszinsen sowie zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen zu berücksichtigen. Der Verpflichtungsumfang wird dadurch signifikant steigen. Insolvenzsicher ausgelagertes Planvermögen, das ausschließlich der Erfüllung von Pensions- oder anderen langfristigen Verpflichtungen dient, ist zum (vollen) Zeitwert mit der Rückstellung zu saldieren.
  • Die Änderung der Vorschriften zur Einbeziehungspflicht in den Konzernabschluss wirken sich nicht nur auf Unternehmen aus, die einen HGB-Konzernabschluss erstellen, sondern auch auf IFRS-Anwender und Tochterunternehmen. Zweckgesellschaften sind zu konsolidieren, wenn das Mutterunternehmen bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Chancen und Risiken trägt.

Bei Umstellung der Finanzberichterstattung auf BilMoG sollten Handlungs- und Gestaltungsspielräume gewahrt und genutzt werden. Die bewährte Umstellungsmethodik von PwC gewährleistet ein Höchstmaß an Wissenstransfer und ein effizientes Vorgehen bei Konzeption und Anlage des Abschlusses.

Weitere Informationen finden sich in dem PDF-Dokument 10 Minuten - BilMoG: Herausforderungen für das Rechnungswesen.