Mit wachsender Besorgnis betrachten Unternehmen Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente, die als "zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert sind. Denn nach den International Accounting Standards (IAS 39.58) ist für sie an jedem Abschlussstichtag zu prüfen, ob es objektive Hinweise auf eine Wertminderung gibt. Die Kursrückgänge an Aktienbörsen weltweit dürften in manch einem Fall Anlass zu solchen Wertminderungen geben, erklären die Fachleute aus dem National Office, der PwC-Grundsatzabteilung für Fragen der internationalen Rechnungslegung.
"Wenn der beizulegende Zeitwert zum Beispiel eines Aktienpakets – also der Preis, der bei einem Verkauf aktuell am Markt erzielt werden kann – die Anschaffungskosten erheblich unterschreitet oder über einen längeren Zeitraum unterschritten hat, muss in der Rechnungslegung zwingend eine Wertminderung angenommen werden", erklärt Andrea Bardens, Partnerin und Leiterin des Bereichs Finanzinstrumente im National Office von PwC. "Zu beachten ist dabei insbesondere die 'oder'-Verknüpfung. Schon ein Kriterium allein reicht aus, eine Wertminderung auszulösen", fügt sie hinzu.
Die Begriffe "erheblich" und "längerer Zeitraum" werden im einschlägigen IAS 39 nicht konkretisiert. Unternehmen müssen sich daher selbst Richtlinien zur Interpretation dieser Begriffe geben; die müssen sie allerdings in der Folge konsequent und stetig einhalten.
"Die Auslegung von 'erheblich' sollte sowohl auf qualitativen als auch quantitativen Faktoren basieren", erklärt PwC-Expertin Andrea Bardens; dabei kann auch die erwartete Volatilität des Instruments berücksichtigt werden. Bezugspunkt sind in jedem Fall die ursprünglichen Anschaffungskosten des Eigenkapitalinstruments. Als "längerer Zeitraum" dürften nach gängiger Praxis höchstens zwölf Monate angenommen werden.
Unternehmen müssen Werthaltigkeit mit Impairment-Tests kontrollieren
"Angesichts der zum Teil massiven Kursverluste an den Aktienmärkten in der zweiten Jahreshälfte 2011 kommt der Prüfung der Werthaltigkeit von zur Veräußerung gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten bei der Abschlusserstellung eine besondere Bedeutung zu", erklärt Andrea Bardens. Auch von der European Securities and Markets Authority (ESMA) wurden im Aktivitätsbericht 2010 Wertminderungen bei Eigenkapitalinstrumenten als nachhaltig fehleranfälliger Bereich identifiziert.
Kommt es zu einer Wertminderung der Eigenkapitalinstrumente, ist der für die "zur Veräußerung verfügbaren" Eigenkapitalinstrumente im Eigenkapital angesetzte kumulierte Verlust aus Vorperioden aus dem Eigenkapital zu entfernen und ergebniswirksam zu erfassen. Die Höhe des Betrages ergibt sich dabei als Differenz zwischen den Anschaffungskosten - abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen - und dem beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen. Etwaige künftige Wertaufholungen sind erfolgsneutral vorzunehmen. Dies gilt auch für solche Wertminderungen, die in einem Zwischenabschluss vorgenommen wurden.
Sinkt der beizulegende Zeitwert, nachdem erstmalig eine Wertminderung festgestellt wurde, weiter, sind alle Minderungen unter den beizulegenden Zeitwert, der für die Bestimmung der letzten erfolgswirksamen Wertminderung maßgeblich war, ebenfalls unmittelbar ergebniswirksam zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn der beizulegende Zeitwert des Eigenkapitalinstruments vorübergehend wieder gestiegen ist.