Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht kommen Unternehmen teuer zu stehen

Steigt der Wettbewerbsdruck auf Unternehmen, so steigt auch der Anreiz, durch Preisabsprachen Marktanteile und Margen zu sichern. Damit gehen Unternehmen ein hohes Risiko ein, denn die Kartellbehörden verstärken seit einigen Jahren ihre Ermittlungen. Bußgelder für aufgedeckte Kartelle erreichen immer höhere Summen. Eine Studie von PwC zeigt, dass Unternehmen Vorkehrungen gegen Wettbewerbsverstöße häufig nicht in ihr Compliance-Programm aufnehmen. Ein Versäumnis, das teuer werden und dem Image des Unternehmens großen Schaden zufügen kann.

Das Risiko von wettbewerbswidrigen Absprachen steigt seit Beginn der Wirtschaftskrise. Denn in vielen Branchen sind Unternehmen steigendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Um Marktanteile zu sichern, ziehen sie auch unlautere Mittel in Betracht: Dazu gehören Absprachen zu Produktionsmengen, Produktpreisen und Absatzgebieten.

Bußgelder gegen Wettbewerbsverstöße steigen dramatisch an

Gleichzeitig verschärfen die Behörden den Kampf gegen Wettbewerbsdelikte - und verhängen immer höhere Bußgelder. Das gilt für das Bundeskartellamt als zuständige nationale Behörde genauso wie für die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene. Zwischen 2004 und 2006 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 0,2 Milliarden Euro für wettbewerbswidrige Absprachen. Zwischen 2007 und 2009 hat sich die Bußgeldsumme auf eine Milliarde Euro verfünffacht. Die Methoden der Wettbewerbsbehörden werden immer wirkungsvoller: Wettbewerbsökonomische Analysen und forensische IT-Auswertungen sind heute gängige Ermittlungsmethoden.

Zum anderen arbeiten die Kartellbehörden immer intensiver auf internationaler Ebene zusammen. Über das European Competition Network tauschen die angeschlossenen Behörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ihre Informationen über bekannt gewordene Fälle aus. Neben Bußgeldern drohen Unternehmen, die in Kartelle verwickelt sind, auch Schadensersatzprozesse. Gegen Mitarbeiter, die maßgeblich an den Verstößen beteiligt waren, werden zunehmend empfindliche Geldbußen und teilweise auch Haftstrafen verhängt.

Kronzeugen- und Bonusregelungen bieten Anreiz zur Kooperation

Um Kartelle aufzudecken, setzen die Behörden auf Anreize zur Zusammenarbeit. Etabliert haben sich sogenannte Kronzeugen- und Bonusregelungen. Informiert ein Unternehmen die Behörden als erstes über ein bestehendes Kartell, wird ihm unter bestimmten Voraussetzungen das Bußgeld komplett erlassen. Dadurch steigt der Anreiz, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Das zeigt das Beispiel des Bananenimporteurs Chiquita: Im Oktober 2008 stellte die Europäische Kommission fest, dass drei Bananenimporteure illegale Preisabsprachen getroffen hatten. Die Bußgelder beliefen sich auf insgesamt über 60 Millionen Euro. Chiquita hatte die Behörden als erstes Unternehmen über das Kartell informiert. Das drohende Bußgeld wurde dem Unternehmen daraufhin vollständig erlassen.

Ein Verstoß gegen nationales oder europäisches Kartellrecht kann die Existenz oder zumindest die weitere Entwicklung eines Unternehmens nachhaltig gefährden. Die im Jahr 2006 eingeführten Bußgeldleitlinien der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes ermöglichen ein Strafmaß in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres des betroffenen Unternehmens.

Echten Schutz bieten nur gute Präventionsmaßnahmen

"Der wirksamste Schutz für Unternehmen besteht darin vorzusorgen. Sie sollten Präventionsmaßnahmen einführen, die sicherstellen, dass kartellrechtliche Vorschriften eingehalten werden", sagt Linda Heintz, Senior Managerin für Forensic Services bei PwC.

Der Nachholbedarf ist allerdings hoch: Nur 28 Prozent der deutschen Unternehmen richten ihre Compliance-Programme auch auf wettbewerbswidrige Absprachen aus. Zu diesem Ergebnis kommt die im Herbst 2009 erschienene PwC-Umfrage zur Wirtschaftskriminalität.

Mitarbeiter informieren und aufklären, Verantwortlichkeiten klar regeln

Um sich wirksam vor Bußgeldern für Wettbewerbsverstöße zu schützen, müssen Unternehmen zumeist ihre Programme weiterentwickeln. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, bereits bei der Auswahl der Mitarbeiter für Führungs- und Schlüsselpositionen auf die Integrität der Personen zu achten. 

Ein wesentlicher Eckpfeiler jedes Compliance-Systems ist ein Verhaltenskodex, der den Mitarbeitern in schriftlicher Form die Unternehmenspolitik näher bringt und Orientierungshilfen bei kartellrechtlich relevantem Verhalten im täglichen Arbeitsbereich der Mitarbeiter bietet. Um bei den Mitarbeitern das Bewusstsein zu schärfen und auf Risiken hinzuweisen, sind Aus- und Fortbildungsangebote wichtig. Dazu eignen sich neben klassischen Präsenzschulungen und Workshops auch E-Learning-Tools zu kartellrechtlichen Fragen.

Ein kartellrechtliches Compliance-System muss sich auch in angemessenen Organisationsstrukturen widerspiegeln: Die Verantwortung für das Thema muss eindeutig zugewiesen und in die vorhandenen Organisationsstrukturen integriert werden: Dazu gehören Genehmigungsprozesse nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie klare Autorisierungsregelungen, zum Beispiel bei Prozessen zur Erstellung von Angeboten, Vorgaben zur korrekten buchhalterischen Erfassung von Geschäftsvorfällen im Vertrieb oder Marketing sowie Vorgaben zur Dokumentation und Archivierung von Verkaufsgeschäften.

Regelmäßig kontrollieren, Unregelmäßigkeiten sanktionieren

Bestandteil einer wirksamen Vorbeugung von Wettbewerbsverstößen ist eine regelmäßige Risiko-Beurteilung der Geschäftsprozesse. Nur so können Unternehmensbereiche und Konzerneinheiten identifiziert werden, bei denen eine erhöhte Gefahr für eine kartellrechtliche Gefährdung besteht. Veränderungen im Markt, wie eine stark rückläufige Nachfrage, müssen unbedingt in die regelmäßige Analyse einbezogen werden.

Zu einem wirksamen kartellrechtlichen Compliance-System gehört aber auch, bei Hinweisen auf Verstöße entschlossen zu handeln und bei Verdachtsmomenten eine interne Untersuchung konsequent und abteilungsunabhängig einzuleiten. "Liegt ein Verdacht auf Markt- oder Preisabsprachen vor, sollten Unternehmen ähnlich vorgehen wie die Wettbewerbsbehörden", sagt Linda Heintz. 

Dazu gehöre zum Beispiel ein gerichtlich verwertbares Überprüfen der Mitarbeiterkommunikation im strikten Einklang mit den Datenschutzbestimmungen oder gerichtlich verwertbare Untersuchungen von Zahlungen an Wettbewerber oder Dritte. Werden Verstöße festgestellt, muss das Anlass sein, die Systeme zur Prävention kritisch zu überprüfen und zu verbessern. Nur so kann ein Unternehmen typische Wiederholungstaten vermeiden, denn die Strafzahlungen für Wiederholungstäter werden teuer.

Im Gespräch mit Linda Heintz, Senior Managerin im Bereich Forensic Services bei PwC:


Linda Heintz

Frage: Wieso sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht so gefährlich für Unternehmen?

Linda Heintz: Zum einen verstärken die Behörden seit einiger Zeit ihre Anstrengungen, Wettbewerbsverstöße aufzudecken. Zum anderen steigen die Bußgelder bei entdeckten Verstößen dramatisch an. Unternehmen müssen zudem mit kostspieligen Schadensersatzverfahren rechnen. Nicht zuletzt steht die Reputation des Unternehmens auf dem Spiel. Dazu ein Beispiel: Im Kartellrechtsfall von British Airways und Virgin befragte das US-Gericht, das den Schadensersatzprozess führte, weltweit über eine Million Kunden zu den untersuchten Sachverhalten. Dadurch entstand den beteiligten Unternehmen zusätzlich ein riesiger Imageschaden.

Frage: Unter welchen Rahmenbedingungen steigt die Gefahr für unzulässige Absprachen?

Heintz: Studien zeigen, dass eine starke Marktkonzentration, niedrige Ausgaben für Forschung und Entwicklung oder eine stagnierende oder rückläufige Nachfrage die stärksten Indikatoren für unzulässige Absprachen sein können. Unternehmen sollten diese Faktoren in ihre Risikobeurteilung einbeziehen, um die Märkte zu identifizieren, in denen illegale Absprachen am wahrscheinlichsten sind. Sehr hilfreich sind Risikowarnsysteme, die Alarm schlagen, sobald ein möglicher Wettbewerbsverstoß vorliegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die finanzielle Ertragskraft eines Geschäftsbereichs plötzlich einbricht oder Preiselastizitäten kritische Werte überschreiten.

Frage: Welche Branchen sind derzeit im Visier der Kartellbehörden?

Heintz: Sowohl das Bundeskartellamt als auch die Kartellbehörden der EU haben derzeit ein sehr wachsames Auge auf die Energiewirtschaft, Unternehmen aus Handel, Konsumgüter und Telekommunikation, den Fahrzeugbau sowie den Medienbereich. Für Strom und Gas sollen EU-weit wettbewerbsfähige, liberalisierte Märkte entstehen und Marktbarrieren schrittweise abgebaut werden. Die nationalen und EU-weiten Kartellbehörden nutzen die Regelungen des Kartellrechts deshalb, um wettbewerbsschädliche Marktverzerrungen aus Preisabsprachen, staatlichen Zuschüssen oder Zusammenschlüssen zu beenden oder zu untersagen.