Aufstellung der Steuerbilanz nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz verändert nicht nur die Handelsbilanz, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Steuerbilanz. Gerade die gänzlich neu geschaffenen beziehungsweise wenigstens verstärkten Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bringen zwangsläufig gestiegene Komplexität und erhöhte Kosten für die Unternehmen mit sich. Die Lösung für dieses Dilemma: eine integrierte Steuerbuchführung. Wie die gestiegenen Anforderungen an die steuerliche Buchführung prozessual effizient umgesetzt werden können, erläutert der nachfolgende Beitrag.

Einmal im Jahr müssen Unternehmen sprichwörtlich Farbe bekennen und per Bilanz tiefe Einblicke in ihre wirtschaftliche Situation gewähren. Die Regeln dafür wurden erst im Mai 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) umfänglich reformiert. Dabei verändert die größte Reform der deutschen Rechnungslegung nicht nur die Handelsbilanz, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Steuerbilanz. Durch neue Bilanzierungsregeln, die Einschränkung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes und den neu eingefügten steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt des Paragrafen 5 Abs. 1 S. 1 2. Halbsatz Einkommensteuergesetz erhält die Erstellung einer umfassenden steuerlichen Buchführung eine deutlich gestiegene Bedeutung. Die Aufstellung einer Steuerbilanz ist ein wesentlicher Schritt zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns im Rahmen der Steuererklärung. Sie ist zugleich notwendige Voraussetzung für die Ermittlung latenter Steuern nach dem neuen bilanzorientierten Konzept des BilMoG und muss daher zeitgleich mit der Handelsbilanz aufgestellt werden.

Systematische Lösung schont unternehmerische Ressourcen

Die Abweichungen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz können dabei auf verschiedene Arten systematisiert werden. Zum einen gibt es zwingende Abweichungen, da handelsrechtlich eine andere Bewertung als steuerlich vorgeschrieben ist. Dies ist zum Beispiel bei der Bewertung langfristiger Rückstellungen der Fall, da sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Abzinsung unterschiedlich geregelt sind. Daneben gibt es aber auch Abweichungen durch steuerliche Wahlrechte. Gerade die - neben wenigen Annäherungen - gänzlich neu geschaffenen beziehungsweise wenigstens verstärkten Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bringen zwangsläufig aber auch gestiegene Komplexität und erhöhte Kosten für die Unternehmen mit sich. Die Lösung ist eine integrierte Steuerbuchführung. Die Vorteile einer IT gestützten integrierten Steuerbuchführung liegen zum einen in der Schonung der unternehmerischen Ressourcen bei der Jahresabschlusserstellung und zum anderen kann die Ermittlung der tatsächlichen und latenten Steuern im Jahresabschluss schneller erfolgen.

Wie die gestiegenen Anforderungen an die steuerliche Buchführung im Einzelnen und die Aufstellung der Steuerbilanz in Unternehmen prozessual effizient umgesetzt werden können, darüber informiert die pdf-Datei "Aufstellung Steuerbilanz nach BilMoG".

Im Gespräch mit Heiko Schäfer (PwC Frankfurt) und Jens Briese (PwC Hamburg):


Heiko Schäfer

Frage: Herr Schäfer, haben Unternehmen bisher schon eine Steuerbilanz aufgestellt?

Heiko Schäfer: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Steuerbilanz besteht für Unternehmen nicht. In der Praxis wird regelmäßig aus der Handelsbilanz eine Steuerbilanz in Form von einer Überleitungsrechnung abgeleitet. Das ist bisher gut handhabbar gewesen, da die handelsbilanziellen Werte auch für steuerliche Zwecke maßgeblich waren. Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte konnte nur im Rahmen der sogenannten umgekehrten Maßgeblichkeit erfolgen. Das bedeutet, dass bereits in der Handelsbilanz der steuerliche Wert anzusetzen war. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergaben sich bisher überwiegend aus Anpassungen der Betriebsprüfung, die handelsrechtlich nicht nachvollzogen wurden und aus bestimmten steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorbehalten, zum Beispiel das Ansatzverbot für Rückstellungen für drohende Verluste. Aus diesem Grunde haben Unternehmen in der Vergangenheit in der Regel Überleitungsrechnungen von der Handels- auf die Steuerbilanz mithilfe von Tabellenkalkulationsprogrammen vorgenommen.


Jens Briese

Frage: Hat sich dieses durch das BilMoG geändert?

Jens Briese: Ja, durch das BilMoG ist zum Einen die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben worden. Zum Anderen wurde aber auch die formelle Maßgeblichkeit weitestgehend durch einen eigenständigen steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt außer Kraft gesetzt. Danach sind die handelsrechtlichen Wertansätze für Zwecke der Besteuerung nur noch insoweit maßgeblich, wie kein anders lautendes steuerliches Wahlrecht existiert und angewendet wird. Es wird somit zukünftig bei den meisten Unternehmen zu einer größeren Anzahl von Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz kommen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Rückstellungen, wo handelsrechtliche und steuerliche Bewertungsvorschriften abweichen. Des Weiteren sind Abweichungen im Anlagevermögen durch unterschiedliche Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern sowie gegebenenfalls im Bereich der Vorräte und der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten zu erwarten. Im Ergebnis sehen wir darin eine weitgehende Entkoppelung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz.

Frage: Welche Vorteile können sich hieraus für ein Unternehmen ergeben?

Briese: Ein wesentlicher Vorteil der neuen Regelungen ist, dass Unternehmen jetzt im Rahmen ihrer Steuerstrategie eine eigenständige Steuerbilanzpolitik verfolgen können, die keine unmittelbare Auswirkung auf das ausschüttbare Ergebnis hat. Steuerlich können beispielsweise höhere Abschreibungen geltend gemacht werden und Steuerzahlungen somit in die Zukunft verschoben werden. Hier stehen zeitweise höhere liquide Mittel im Unternehmen zur Verfügung. Unabhängig davon kann handelsrechtlich die Darstellung von Ergebnis und Eigenkapital optimiert werden. Zu beachten ist indes, dass durch die Neuregelung zur Abbildung latenter Steuern im Handelsrecht in solchen Fällen gegebenenfalls latente Steuern zu bilanzieren sein können, die dann eine Ausschüttung des in die Zukunft verschobenen Steueraufwandes verhindern würden.

Frage: Was kann oder sollte ein Unternehmen tun, um diesen Vorteil zu nutzen?

Schäfer: Die Nutzung des Vorteils einer eigenständigen Steuerbilanzpolitik bringt für Unternehmen einerseits die Herausforderung, die vielfältigen entstehenden Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz richtig und effizient abzubilden. Zukünftig werden Unternehmen bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses die Steuerbilanzen aufstellen, um den zutreffenden Steueraufwand und die Steuerrückstellungen zu ermitteln. Aufgrund der vielfältigen Differenzen wird eine einfache Schätzung nicht mehr wie bisher ausreichen. Abhängig von der Anzahl der Abweichungen und Einzelsachverhalte sowie der Komplexität abzubildender Sachverhalte sollten Unternehmen überlegen, wie eine integrierte Steuerbuchführung für das Unternehmen optimal ausgestaltet sein kann. Beispielsweise bietet es sich für bestimmte Massen- und Dauersachverhalte - zum Beispiel bei der Fremdwährungsumrechnung, und bei sich über mehrere Perioden verteilende Abweichungen, zum Beispiel bei unterschiedlichen Abschreibungsmethoden - an, die steuerlichen Werte in einer laufenden Buchhaltung zu erfassen, sodass diese Werte automatisch zum Jahresende zur Verfügung stehen. Unternehmen steht hier ein breites Lösungsspektrum zur Verfügung, das je nach Größe und Komplexität des Unternehmens individuell ausgerichtet werden sollte.

Dienstleistungen