Maßgeblichkeit und Verzeichnispflicht nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Im Januar 2010 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Entwurf zum Thema "Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung". Darin nahm die Finanzverwaltung Stellung zur Anwendung des durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz neu gefassten Paragrafen 5 Einkommensteuergesetz, der buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden jetzt die Ausübung steuerlicher Wahlrechte unabhängig von der Handelsbilanz gestattet, wenn die abweichenden steuerlichen Wertansätze in gesonderten Verzeichnissen laufend dokumentiert werden.

Mit Datum vom 12. März 2010 wurde das endgültige Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) veröffentlicht. Neben einigen Klarstellungen und Ergänzungen enthält es im Hinblick auf die in der Steuerbilanz anzusetzenden Herstellungskosten einzubeziehenden Kostenbestandteile eine handfeste Überraschung. Zudem bleiben viele Fragen - zum Beispiel: Schränkt Paragraf 5 Absatz 1a Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) den handelsrechtlichen Anwendungsbereich für die Bildung von Bewertungseinheiten ein? - ungeklärt.

Welche bereits zuvor vertretene Auffassung das BMF in seinem Schreiben noch einmal bestätigt und weshalb die neue Rechtslage in der Literatur auch als "subsidiäre Maßgeblichkeit" bezeichnet wird, lesen Sie in dem Beitrag aus "pwc: steuern+recht" "Maßgeblichkeit und Verzeichnispflicht nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz".