PwC Legal: „Wir arbeiten interdisziplinär“

Wenn juristische Fragestellungen auch noch steuerliche oder betriebswirtschaftliche Facetten aufweisen, kommen oftmals die Experten von PwC Legal gemeinsam mit PwC zum Zuge. Warum ein interdisziplinärer Ansatz dann bei der Bearbeitung dieser Projekte überaus wichtig ist und mit welchen besonderen Herausforderungen etwa die digitale Welt aufwartet, erläutern Dr. Thomas Fischer und Thomas Klein Vorstände der PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft.

Im Gespräch mit Dr. Thomas Fischer und Thomas Klein


Thomas Klein


Dr. Thomas
Fischer

Herr Dr. Fischer, Ihnen und Ihren Teams ist es wichtig, dass Ihre Mandanten „den juristischen Überblick behalten“. Warum ist es gegenwärtig so leicht, diesen zu verlieren?

Dr. Thomas Fischer: Es gibt heute nur noch selten rein juristische Herausforderungen. Vielmehr vermischen sich rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Wir verstehen uns deshalb unseren Mandanten gegenüber als Berater, Partner und Coach.

Wie macht sich die Komplexität der Fälle bemerkbar?

Fischer: Wenn beispielsweise eine Transaktion steuerlich kritisch ist oder eine Restrukturierung finanziell besonders anspruchsvoll, kommen wir ins Spiel und bündeln unser Know-how durch die Zusammenarbeit von Anwälten, Steuerberatern und Finanzexperten. Viele Transaktionen finden heute im sogenannten "Distressed" Bereich statt, also in einem wirtschaftlich sehr kritischen Umfeld oder sogar nach einem Insolvenzantrag. Zwar spielen in diesen Transaktionen die klassischen steuerlichen Risiken der Zielgesellschaft nur eine untergeordnete Rolle, dafür schlummern andere, weniger bekannte Risiken, beispielsweise aus nicht gelebten Ergebnisabführungsverträgen in diesen scheinbar günstigen Gelegenheiten. Um diese Themen zu erkennen und sachgerecht mit diesem Sprengstoff umzugehen bedarf es der multidisziplinären Beratung.

Was können Sie dann konkret zur Lösung beitragen?

Fischer: Ein Beispiel: Als er die marken- und firmenrechtliche Klageschrift eines Wettbewerbers in den Händen hielt, wähnte sich der geschäftsführende Gesellschafter eines thüringischen Industriedienstleistungsunternehmens vor dem wirtschaftlichen Aus. In dem Schreiben wurde er aufgefordert, sein Geschäftsmodell zu ändern, seinen Internetauftritt umzugestalten und in die Löschung seiner Marken einzuwilligen. Das ist ein Albtraum für jeden Unternehmer. Unsere Anwälte entdeckten indes in der betrieblichen Historie des Unternehmens sehr versteckt schlagkräftige Argumente, mit denen wir in die Offensive gehen konnten und letztlich erfolgreich Gegenklage erhoben haben. Auch führen die Neuerungen der digitalen Welt dazu, dass sich manche Sachverhalte verkompliziert haben …

… in welcher Hinsicht?

Fischer: Wenn etwa ein deutscher Geschenkartikel-Hersteller seine Waren über einen Online-Shop mit Sitz in den Niederlanden vermarktet und ein Kunde aus Dänemark die Rechnung nicht bezahlt. Oder wenn sich ein Hotelbesitzer im Allgäu angesichts einer Stornierung mit dem Betreiber eines zentralen Buchungssystems in England darüber streitet, ob ein Vermittlungshonorar zu zahlen ist – dann wird es kompliziert. Aber wir können derlei knifflige Aufgaben sicher bewältigen, auch grenzüberschreitend. Unsere Kunden profitieren davon, dass unsere Anwälte im weltweiten PwC Netzwerk agieren und so Internationalität und erweiterte Branchenexpertise mitbringen.

Ein aktueller, sehr wesentlicher Trend in der von Ihnen angesprochenen digitalen Welt ist Social Media. Existiert in diesem Bereich ebenfalls eine Gemengelage, die eine interdisziplinäre Beratung notwendig macht?

Thomas Klein: Absolut. Ein wesentliches Risiko ist hier der Abfluss von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Kein Unternehmen wünscht die unkoordinierte Veröffentlichung von beispielsweise Kunden- oder Gehaltslisten sowie Beförderungsmechanismen. Durch unüberlegte Handlungen oder Äußerungen in Social Media riskieren Unternehmen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Das mitunter über lange Zeit aufgebaute Unternehmensimage kann durch fahrlässig oder vorsätzlich schädigende Äußerungen über Kunden, den Arbeitgeber oder Kollegen schnell massiven Schaden erleiden, der oft nur mit großem Aufwand wieder behoben werden kann.

Fischer: Die zunehmende Bedeutung von Social Media für interne Unternehmensprozesse, beispielsweise im Wissensmanagement, und nach außen als Medium für erfolgreiche Kommunikation mit (potentiellen) Kunden und Mitarbeitern, erfordert eine Governance, die diese Vorteile sinnvoll mit geeigneter Risikoabwehr vereint. Die positive Wirkung kann schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Social Media während der Arbeitszeit exzessiv genutzt wird und dadurch die Arbeitsleistung sinkt. Rechtliche Beratung kommt auch dann ins Spiel, wenn bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken, zum Beispiel über Bewerber im Bewerbungsverfahren oder bei der direkten Ansprache von potentiellen Kandidaten per E-Mail, gesichert werden soll, dass keine Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, das Telemediengesetz oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorliegen. Wenn Mitarbeiter für den Social Media-Auftritt Logos, Bilder oder Fotos nutzen, an denen Rechte Dritter bestehen, drohen zudem Verstöße gegen das Marken- und Urheberrecht.

Wie lassen sich diese Risiken reduzieren?

Klein: Zunächst muss ich mir als Unternehmen Gedanken machen, wie ich mich zu Social Media positioniere und Risiken im Griff habe. Hier hilft PwC beispielsweise mit dem Social Media Radar, einem strukturierten Fragebogen, anhand dessen der Status quo im Gespräch mit Mitarbeitern aus verschiedenen Unternehmensbereichen aufgenommen wird. Wenn ich weiß, wo ich stehe, ist zu klären: Was passt zu uns und wo wollen wir hin? Wir unterstützen diesen Prozess durch Strategie-Workshops. Social Media erfordert daneben hinreichende personelle Kapazitäten, grundsätzlich 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Eine Beschwerde sollte etwa in einem angemessenen Service-Level beantwortet werden. Und ein verwaistes Social Media-Profil mit drei „Fans“ ist eher abschreckend. Wir empfehlen, dass eine Arbeitsgruppe die Social Media-Aktivitäten koordiniert, und dass die mit der Social Media-Nutzung verbundenen Risiken sinnvollerweise in ein internes Kontrollsystem eingebunden werden.

Fischer: Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen sich daneben Social Media- Richtlinien. Aber bei allen diesen Maßnahmen und Prozessen zur Social Media-Compliance darf eines nicht vergessen werden: am Ende kommt es immer auf den konkreten Nutzer an. Da, wo Menschen arbeiten, werden sich nicht alle Fehler vermeiden lassen. Unternehmen müssen aber dieses Risiko so reduzieren, dass es für sie letztlich tragbar ist.

Weitere Informationen unter www.pwclegal.de