Wenn ein Unternehmen betriebliche Funktionen ins Ausland verlagert, wird von einer Funktionsverlagerung gesprochen. Der Gesetzgeber in Deutschland vermutet hier ein Gewinnpotenzial. Und das muss versteuert werden. Am Beispiel einer Verlagerung nach Russland erklärt Steuerexperte Yves Hervé im Video-Interview auf was Sie achten müssen.