Bei einer Übernahme oder Fusion treten komplexe steuerliche und rechtliche Fragen auf, erst recht, wenn es sich beim Kauf um ein krisenbehaftetes Unternehmen handelt. Um Risiken zu mindern, sollten Käufer einen Blick auf die Historie des Zielunternehmens werfen. Die PwC-Partner Hans-Martin Eckstein und Dr. Dirk Stiller erklären, worauf es dabei im Einzelnen ankommt.
Die Finanzkrise ist vorbei, die Zahl der Transaktionen steigt wieder. Für das Jahr 2011 rechnen PwC-Experten mit mehr als 500 Fusionen und Übernahmen in Deutschland. Dennoch wirkt die Krise im M&A-Umfeld nach: Aus ihr können sich steuerliche und rechtliche Risiken ergeben, die Käufer unbedingt im Blick halten sollten. "Ein großer Teil der Probleme nach Unternehmenskäufen, geschätzte 80 bis 90 Prozent, entsteht daraus, dass Käufer diese historischen Risiken übersehen haben", sagt Hans-Martin Eckstein, Partner bei PwC und Steuerexperte. Beim Kauf eines Unternehmens spielen komplexe steuer-, insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Fragen zusammen. Diesen Themen aus der Vorgeschichte eines Zielunternehmens sollten potenzielle Käufer in der Tax und Legal Due Diligence besondere Aufmerksamkeit widmen:
Der Fall: Muttergesellschaft und Tochterunternehmen haben einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) geschlossen, um eine Organschaft zu begründen. Damit verpflichtet sich die Tochter, die Gewinne an die Mutter abzuführen. Im Gegenzug trägt die Mutter die Verluste der Tochter. Das gesamte Ergebnis wird auf Ebene der Muttergesellschaft versteuert. Während der Finanzkrise macht die Organtochter Verluste, die auch die Mutter nicht ausgleichen kann, sie werden als Darlehen gebucht. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofs zur Durchführung eines EAV ist diese Praxis nicht zulässig, wenn und soweit die Forderung auf Verlustausgleich nicht werthaltig ist. Das kann dazu führen, dass mehrere Jahre der Organschaft nicht anerkannt werden, weil der Ergebnisabführungsvertrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Hat ein anderer Konzern inzwischen die Tochter gekauft, könnte dieses wirtschaftlich gesunde Unternehmen unter Umständen für Steuerschulden haften, die aus der Zeit vor der Transaktion stammen.
"Nicht ordnungsgemäß durchgeführte Ergebnisabführungsverträge sind ein häufiges Problem aus der Finanzkrise", so Hans-Martin Eckstein, "das Thema EAV gilt in der Praxis als sehr fehleranfällig."
Der Fall: entspricht dem beschriebenen. Der Verlustausgleichsanspruch kann den Verkauf einer Unternehmensgruppe gefährden. Befindet sich die verlustträchtige Tochtergesellschaft in der Insolvenz, muss der Insolvenzverwalter früher oder später den Verlustausgleichsanspruch geltend machen. "Er darf auf ihn nicht verzichten und kann ihn auch im Kontext einer Gesamttransaktion nicht gefahrenlos für einen symbolischen Preis abtreten", so Dr. Dirk Stiller, Partner bei PwC Legal und Leiter der deutschen M&A-Praxis der Rechtsanwaltsgesellschaft. Hat sich in den Krisenjahren ein beträchtlicher Verlustausgleichsanspruch gebildet, ist die Muttergesellschaft dadurch in ihrer Existenz bedroht - und damit häufig auch die Transaktion.
Der Fall: Das Zielunternehmen bei einer Transaktion befindet sich noch in der Krise, aber nicht in der Insolvenz. Der Käufer gerät hier in ein klassisches Dilemma. Kauft er die Anteile der Gesellschaft, kauft er alle operativen Risiken aus der Vergangenheit mit, was gerade bei einem Krisenunternehmen nicht immer ratsam ist. Kauft er hingegen nur die Vermögensgegenstände des Unternehmens und lässt die Risiken zurück, geht er das Risiko ein, den Kaufgegenstand zurückgeben zu müssen, aber den gezahlten Kaufpreis nicht zurückzubekommen. Denn wenn die Verkäuferin innerhalb kurzer Zeit nach der Transaktion doch in die Insolvenz fällt (sogenannte Anschlussinsolvenz), kann der Insolvenzverwalter den Kauf unter bestimmten Umständen anfechten. Der Kauf wird dann rückabgewickelt, allerdings wird der Kaufpreis nur mit der Insolvenzquote zurückgezahlt und die kann sehr niedrig sein.

Dr. Dirk Stiller

Hans-Martin
Eckstein
Dr. Dirk Stiller: Im Moment haben Unternehmen die Möglichkeit, Firmen aus der Insolvenz günstig zu kaufen. Allerdings müssen die Konzerne dann bereit sein, in die Beratung zu investieren. Die Zahl der Käufe aus der Unternehmensinsolvenz hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Daraus ergeben sich aber auch spezielle Risiken.
Hans-Martin Eckstein: Wir empfehlen ihnen, größtes Augenmerk auf die steuerlichen und rechtlichen Risiken zu legen. Auch wenn die eigentliche Krise vorbei ist, ergeben sich noch immer Probleme aus der Historie der Zielunternehmen. Die Auswirkungen der Finanzkrise werden uns noch über Jahre begleiten. Deshalb ist es umso wichtiger, im Vorfeld eines Kaufes alle Details zu überprüfen. Viele Feinheiten werden schlicht übersehen, das kann gewichtige Auswirkungen haben.
Eckstein: Wir beraten beispielsweise in den Fragen, wie sich der Kaufpreis steuerwirksam abschreiben lässt, wie man die Finanzierungsgrundlage optimieren kann, wie sich Umsatzsteuer vermeiden lässt und wie ein Unternehmen auch für einen eventuellen Exit gut aufgestellt ist.