Welche steuerliche Risiken Profisportler im Blick haben müssen

23 Juli, 2014

Die Besteuerung der Einnahmen von Sportlern ist komplex. Neben hohen Steuerlasten und erheblichem Abwicklungsaufwand drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn die Sportler steuerliche Pflichten verletzen.

Nicht erst durch die Presseberichte über die Prämienzahlungen des Deutschen Fußball Bundes (DFB) für die Nationalspieler ist bekannt, dass die Vergütungen eines Fußballers vielfältig sind. Allein aus der Tätigkeit für einen Verein fallen neben einem Festgehalt häufig leistungsabhängige Vergütungen wie beispielsweise Auflaufprämien oder Torprämien an. Oftmals erhalten Spitzensportler zusätzlich Einnahmen aus Werbeverträgen. Spätestens wenn die Sportler Tätigkeiten im Ausland erbringen, wird es kompliziert mit der Besteuerung.

Status entscheidet über Art der Besteuerung

In der Regel erzielt der Amateursportler Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit – er oder sie ist Angestellter eines Vereins und damit Arbeitnehmer. Er ist weisungsgebunden, hat Anspruch auf Urlaub und ist an Vorgaben des Vereins gebunden. Daran ändert grundsätzlich auch eine leistungsabhängige Vergütung, wie beispielsweise eine Torprämie, nichts.

Anders verhält es sich, wenn der Spieler gegenüber dem Verein eigenverantwortlich agiert. In diesem Fall erzielt er gewerbliche Einkünfte. Ein Indiz dafür ist, dass der Spieler mit dem Verein keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat und die Vergütung ausschließlich leistungsabhängig erfolgt. Damit gehen sowohl eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung als auch zur Abgabe von Umsatzsteuer einher. Der Spieler ist für die Anmeldung, Erklärung und Zahlung persönlich verantwortlich.

Profispieler sind in der Regel Arbeitnehmer

Ein Profispieler dürfte grundsätzlich als Arbeitnehmer seines Vereins anzusehen sein. Damit erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Die Vereine sichern sich durch die abhängige Beschäftigung den Marktwert des Spielers. Er braucht sich weder um Umsatzsteuern zu kümmern, noch muss er die Lohnsteuer abführen.

Daneben erzielen Profisportler häufig zusätzliche Einnahmen aus Werbeverträgen. Werden sie über den Verein abgewickelt und auch über diesen ausbezahlt, erzielt der Spieler auch bezüglich dieser Beträge grundsätzlich Einkünfte als Arbeitnehmer.

Anders verhält es sich jedoch, wenn der Spieler selbst Werbeverträge abschließt – zum Beispiel mit einem Auto- oder einem Sportartikelhersteller. In diesen Fällen erzielt er aus den Werbeverträgen gewerbliche Einkünfte. Er ist persönlich dafür verantwortlich, die Einkünfte in der richtigen Höhe und zum richtigen Zeitpunkt bei dem zuständigen Finanzamt zu versteuern. Zusätzlich muss er dann auch ein Gewerbe anmelden.

Sportler-Einnahmen aus Ausland-Engagements

Hält sich ein Sportler hauptsächlich in Deutschland auf oder unterhält er in Deutschland eine Wohnung, so sind grundsätzlich auch seine im Ausland erzielten Einkünfte hierzulande zu versteuern. Es gilt das sogenannte „Welteinkommensprinzip“.

Problematisch kann es werden, wenn mehrere Länder Steueransprüche geltend machen. Neben Deutschland als Ansässigkeitsstaat des Spielers kommt auch der Staat infrage, in dem er seine Leistung erbringt. Oftmals werden von den Vergütungen in dem ausländischen Staat unmittelbar Quellensteuern abgezogen, so dass der Sportler eine mit Steuern vorbelastete Vergütung erhält. Dies gilt ebenso für sogenannte Nettolohnvereinbarungen, bei denen der Verein dem Sportler einen bestimmten Nettoarbeitslohn zusagt. Auch hier behält der Verein als Arbeitgeber die Steuer ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Um eine mehrfache Besteuerung von Spielereinnahmen zu verhindern, hat Deutschland mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Hierdurch werden die ausländischen Einkünfte entweder von der Besteuerung in Deutschland freigestellt oder die gezahlte Steuer wird auf die Steuerlast in Deutschland angerechnet. Beides ist an die Vorlage diverser Nachweise geknüpft, um die sich der Sportler selbst kümmern muss. In den meisten DBA ist geregelt, dass die ausländischen Sportlervergütungen dort versteuert werden, wo der Spieler aufläuft.

Eine Besonderheit im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft ergibt sich aus dem Gastgeberland: Brasilien gehört zu den wenigen Staaten, mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält. Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Steuerbefreiung der im Ausland vereinnahmten Prämien sind jedoch deutlich enger gefasst als im Falle eines existierenden Doppelbesteuerungsabkommens.

Wichtig: Jedes Auslands-Engagement ist einzeln zu prüfen. Schon geringe Abweichungen in der Vertragsgestaltung oder der Zahlungsabwicklung können die steuerliche Bewertung verändern.

Prämien für die Teilnahme an der WM in Brasilien

Für ihre Teilnahme an der Weltmeisterschaft erhalten die Spieler erfolgsabhängige Vergütungen, gestaffelt nach dem belegten Platz im Turnier. So erhält jeder der 23 deutschen WM-Spieler eine Weltmeisterschaftsprämie in Höhe von 300.000 Euro. Im Rahmen der Weltmeisterschaft dürften die Prämien direkt vom DFB an die einzelnen Spieler direkt vergütet werden.

Es stellt sich die Frage nach der Einkommensart. Grundsätzlich sind Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit oder arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit denkbar. Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Turnier führt regelmäßig zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Für Einkünfte aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis sprechen hingegen zahlreiche Vorgaben, die der DFB seinen Spielern macht. Hierzu gehören die oft verpflichtende Teilnahme an gemeinsamen Trainings bereits im Vorfeld, auferlegte Verhaltensregeln für öffentliches Auftreten oder auch die Sperre für die Teilnahme an anderen Aktivitäten während des Turniers.

Letztlich wird von einem abhängigen Arbeitsverhältnis ausgegangen werden können, weil es an dem Kriterium der Selbständigkeit mangelt und auch der Spieler sein Aufgebot ausschließlich an den DFB richten kann. Dahin gestellt bleiben kann, dass die Vorbereitung auf das Turnier weitestgehend im Inland stattfand, die Leistungserbringung hingegen praktisch ausschließlich in Brasilien.

Unabhängig von den Prämien im Rahmen der Weltmeisterschaft werden im Profi- und Amateurbereich daneben Gratifikationen gezahlt, die zum Teil unmittelbar an die Vereine der Spieler geleistet werden – als Kompensation für die „Nutzung“ des Spielers. Der von dem Verein vereinnahmte Betrag wird anschließend an den Spieler weitergeleitet, sei es über eine Einmalzahlung oder über die reguläre Vergütung. Diese Einnahmen sind ohne Zweifel Einnahmen aus der abhängigen Beschäftigung.

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Markus Hammer

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