Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, Teil 2: Vorteile und Ausblick

Teil 2 der Artikelreihe über Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gibt einen Überblick über die Verfahrensaspekte und die praktischen Auswirkungen des Status des Authorized Economic Operators (AEO). Es werden die Vorteile des Status erläutert und die Änderungen vorgestellt, die noch zu erwarten sind.

Die Weltzollorganisation hat im Rahmen ihres Framework of Standards to secure and facilitate global trade (SAFE) die Rechtsfigur des Authorized Economic Operators (AEO) ins Leben gerufen, um den weltweiten Warenaustausch sicherer sowie einfacher zu gestalten.

Langfristiges Ziel des AEO

Das langfristige Ziel des AEO ist es, alle in der internationalen Lieferkette eingebundenen Unternehmen als sichere und vertrauenswürdige Unternehmen zu zertifizieren. Daher hat der Status des AEO Auswirkungen auf alle importierenden und exportierenden Unternehmen sowie die jeweiligen beauftragten Dienstleister – vom Lagerhalter über den Spediteur bis zum Zollagenten.

Der AEO ist ein zollrechtlicher Status für Unternehmen mit Blick auf deren Zuverlässigkeit und Sicherheit im internationalen Wirtschaftsverkehr. Dieser Status wurde im Zuge der Reform des europäischen Zollrechts 2005 eingeführt und soll jedem im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Wirtschaftsbeteiligten bewilligt werden können, sofern er am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligt ist.

Darüber hinaus soll der Status des AEO durch die Zollbehörden als ein Kriterium bei der neu geschaffenen Risikoanalyse und bei der Bewilligung von Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen anerkannt werden.

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