Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschloss die Weltzollorganisation Maßnahmen, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können. Sie schuf weltweit gültige Rahmenbedingungen, die ein modernes und effektives Risikomanagement in der Zollverwaltung ermöglichen. Das Ziel der Anstrengungen ist eine Absicherung der internationalen Lieferkette, vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher.
Teil 5 der Artikelreihe "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" wirft einen Blick auf diejenigen Wirtschaftsnationen, die nicht der Europäischen Union angehören und die Regelungen geschaffen haben, die denen des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten vergleichbar sind. Die Europäische Union (EU) steht derzeit mit diesen Nationen in Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung des Status.
Die Ziele der Weltzollorganisation (World Customs Organization, WCO) – ein Mehr an Sicherheit sowie die Schaffung von Handelsvorteilen und Erleichterungen für die Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operators, AEOs) – sind nur durch die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsstandards zu erreichen. Zu diesem Zweck entwickelte die WCO im Jahr 2005 das Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade (SAFE). Auf dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ist SAFE mit der Einführung des Status eines AEO mit Wirkung vom 1. Januar 2008 umgesetzt worden, um dem Bedürfnis nach effizienteren und besser gewichteten Kontrollen sowie einer verbesserten Überwachung des weltweiten Warenverkehrs gerecht zu werden.
Doch nicht nur die Zollverwaltungen profitieren von der Einführung des AEO. Der Wirtschaftsbeteiligte selbst verschafft sich qua Zulassung Vorteile bei der Zollabwicklung. Trotz aufwendiger Gestaltung der Zulassung vereinfacht und beschleunigt er Verfahren und kann Zollformalitäten dadurch schneller und effizienter abwickeln: Da die Zollbehörden bei einem AEO die Gewähr für die Sicherheit der Sendungen haben, reduzieren sie die Anzahl der Zollkontrollen. Kontrolliert werden lediglich unbekannte und risikoreiche Sendungen.
Die Zulassung als AEO verschafft zudem einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierenden, nicht zertifizierten Unternehmen: Der Status zeichnet den Wirtschaftsbeteiligten werbewirksam als zuverlässigen Handelspartner aus.
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